Haushaltshilfe

Dieses Thema im Forum "Entzündliche rheumatische Erkrankungen" wurde erstellt von Pia, 1. Oktober 2010.

  1. Heike68

    Heike68 Moderatorin

    Registriert seit:
    8. Juli 2012
    Beiträge:
    6.737
    Ort:
    NRW/Rheinland
    Doch, es gibt auch Reinigungsdienste. Hier im Gebiet z.B. die Hauselfen Rheinland. Kannst Du ergoo...
    Die bieten alles UND haben die Anerkennung.

    Einige KK, wie die AOK, akzeptieren auch sogenannte Nachbarschaftshelfer, aber auch die brauchen entsprechende Kurse und eine Anerkennung.

    Rein private Dienstleister sind defintiv nicht abrechnungsfähig.
     
    teamplayer und Lagune gefällt das.
  2. Illyria

    Illyria Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    1. Juli 2017
    Beiträge:
    343
    Ja, genau, die müssen von der Kasse anerkannt sein, und dann wird das von der Kasse direkt mit denen abgerechnet.
     
  3. Heike68

    Heike68 Moderatorin

    Registriert seit:
    8. Juli 2012
    Beiträge:
    6.737
    Ort:
    NRW/Rheinland
    Sei denn, jemand ist privat versichert. Der bekommt die Rechnung und muss vorleisten und dann selber mit Beihilfe/Pflegekasse abrechnen.
     
  4. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    1. Juli 2009
    Beiträge:
    3.917
    Ort:
    an einem fluss
    @gut.soweit richtig.
    aber vorsicht:
    im pflegegrad 1 gibt es nur 125 €. das nennt
    sich zwar pflegegeld, ist dennoch nur der
    entlastungsbetrag von 125 €. etwas anderes
    kann damit nicht finanziert werden.
    es ist m.e.n.noch nicht bei der bundesregierung
    durch(sprich bewilligt) dass der entlastungsbetrag
    zukünftig auch von anderen dienstleistern erbracht werden kann bzw.ist das noch nicht in allen bundesländern geregelt.
    ich tendiere da immer noch zu ersteren.
    @frage zu den 1.500€ (abgesparter betrag)
    das wurde brei uns nicht kommuniziert geschweige denn hat die pk das so bewilligt.

    von daher schreibt mir doch bitte eine pn-
    wo das gesetzlich geregelt steht!

    meine mama würde dann dan wohl ebenso drunter fallen? sie hat den pflegegrad 3
    (komplett neu)seit 27.12.18. oder gilt diese regelung nur bei pflegegrad 1?
    danke sehr
    saurier
     
  5. Frana

    Frana Neues Mitglied

    Registriert seit:
    27. Mai 2019
    Beiträge:
    19
    Ort:
    Hannover
    Hallo Saurier,
    Meine Mutter hat auch Pflegegrad 3, es gibt immer nur 125 €.
    Dieser Betrag erhöht sich nicht mit dem Pflegegrad.
    Es ist auch zu Entlastung der Pflegenden.

    Die 1500 €, müssen bis zum 30.06 des Folgejahres genutzt werden.

    Liebe Grüße
    Frana
     
  6. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    1. Juli 2009
    Beiträge:
    3.917
    Ort:
    an einem fluss
    @Frana das habe ich verstanden,
    aber nicht wo diese regelung zu finden ist
    und wo diese 1.500 € auf einmal am beginn
    der pflegegrade herkommen.
    danke
     
  7. Frana

    Frana Neues Mitglied

    Registriert seit:
    27. Mai 2019
    Beiträge:
    19
    Ort:
    Hannover
    Ich habe von der Pflegekasse eine Broschüre bekommen, da steht alles drin.
    Man kann es im Internet nachlesen.
    Die 1500 sind nicht von Anfang an, sondern wenn man es das erste Jahr die 125€ nicht genutzt hat.
    Das heisst Pflegegrad seit z. B Januar 2018, dann kann man die 1500€ zusätzlich (also bis 30.06.2019) nutzen.
     
  8. Illyria

    Illyria Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    1. Juli 2017
    Beiträge:
    343
    Schau mal, hier ist das ganz gut beschrieben, auch mit dem ansparen des Betrags:

    https://www.angehoerige-pflegen.de/entlastungsbetrag-extra-geld-fuer-die-pflege-zu-hause/

    https://pflege-dschungel.de/a-leistungen-der-pflegeversicherung/4b-entlastungsbetrag/

    Wenn deine Mama privat versichert ist, muss man wohl in Vorleisteistung treten, und bekommt das Geld dann erstattet. Immer nur bis 125 € pro Monat, außer, es ist mehr angespart.

    Falls man es bisher noch nie genutzt hat, hat man bis 30. Juni 2019 noch Anspruch auf die letzten 12 Monate mit je 125 €, also 1500.
     
  9. Frana

    Frana Neues Mitglied

    Registriert seit:
    27. Mai 2019
    Beiträge:
    19
    Ort:
    Hannover
  10. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    1. Juli 2009
    Beiträge:
    3.917
    Ort:
    an einem fluss
    @Illyria,
    supi und danke dafür.

    nach dem ich den gesetzes text gelesen habe,
    ist es also doch so:
    -die 1.500 € gibt es nicht zuzätzlich, wenn man diese nicht hatte
    man kann das monatlich ansparen-die ersten
    6 monate des jahres und muss es dann aber
    bis zum 30.06. des jahres ausgegeben haben.

    ich glaube das steht oben etwas missverständlich geschrieben.

    saurier
     
  11. Frana

    Frana Neues Mitglied

    Registriert seit:
    27. Mai 2019
    Beiträge:
    19
    Ort:
    Hannover
    Dann habe ich mich wohl falsch ausgedrückt.
    1500 plus die 125 monatlich.
    Mir wurde jedoch nicht für 6 Monate gesagt, sondern 12 Monate.
    1500:12=125.

    So hat mir es die Pflegeberatung erklärt.
    Oder stehe ich jetzt völlig auf dem Schlauch.
     
  12. Illyria

    Illyria Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    1. Juli 2017
    Beiträge:
    343
    Genau, wenn man es bisher noch nie in Anspruch genommen hat, hat man für die letzten 12 Monate (vom Juni zurückgerechnet, nicht Jahresanfang) noch 1500 € angespart, die aber bis 30. Juni in Anspruch genommen werden müssen, danach verfallen sie. Die 1500 oder 125 bekommt man aber nicht ausgezahlt, sondern beauftragt eben jemand der einem hilft, und der bei der Kasse dafür anerkannt ist.

    Ab Juli gibt es dann wieder ganz normal monatlich 125 € die die Kasse übernimmt.

    Saurier: ruf doch morgen mal bei der Kasse deiner Mutter an, die können dir das vielleicht besser erklären.
     
  13. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    1. Juli 2009
    Beiträge:
    3.917
    Ort:
    an einem fluss
    Frana,
    lies das bitte noch mal.
    ich kann das nicht erlesen,dass es da
    überhaupt zusätzlich ein betrag gibt.
    ...()Wer nicht jeden Monat die vollen 125 Euro ausschöpft, kann den Restbetrag ansparen und später nutzen. Das ist sogar über den Jahreswechsel bis zum 30. Juni des Folgejahres möglich. ()...
    auch im pflegebudgetrechner ist das nicht erkennbar
    saurier
     
  14. Frana

    Frana Neues Mitglied

    Registriert seit:
    27. Mai 2019
    Beiträge:
    19
    Ort:
    Hannover
    Ja so habe ich es auch verstanden..
    Genau. Am besten selbst nochmal nachfragen, oder lesen.
    Gute Empfehlung Illyria :)
     
  15. Frana

    Frana Neues Mitglied

    Registriert seit:
    27. Mai 2019
    Beiträge:
    19
    Ort:
    Hannover
    Ich habe auch nicht geschrieben. Das es nicht über den Jahreswechsel hinausgeht.
    Die Zeitangabe war doch nur ein Beispiel.
     
  16. teamplayer

    teamplayer Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    8. Februar 2017
    Beiträge:
    8.655
    Ort:
    Norddeutschland
    Die 1500 angesparten Euros müssen in den 6 darauf folgenden Monaten verbraucht werden. Was nicht verbraucht wurde, friert ein und verfällt schließlich. Man muss diese Stunden also innerhalb von 18 Monaten nutzen.

    Die laufenden 125 Euro stehen natürlich auch zur Verfügung.

    Ich habe gerade einen Dienst gekündigt, der behauptete, dass 2017 alles verbraucht worden sei, es sind gut 50% verfallen. 2018 ebenso.

    Nun habe ich gewechselt und hoffe, die Überschüsse noch verbrauchen zu können. Ich möchte in Zukunft zweigleisig fahren, mit einem Dienst und einer Nachbarschaftshelferin. Das ist alles auf dem Weg, die Finanzierung steht und die Menschen stellen sich ab kommender Woche vor.

    Aufregende Zeiten. Mein Pflegedienst war so unverschämt, mich wie einen zu Bittsteller behandeln. Sie bekommen sehr viel Geld dafür, mehr als Doppelte meines Einkommens, für 48 min. Hilfe am Tag, großartige Hilfe von den Menschen vor Ort und verheizen ihre Mitarbeiter.

    Die im Büro haben einen Feelgoodmanager, ernsthaft. Ganz großes Kino. Den frage ich mal, wie das alles angehen kann, ich würde mich deshalb echt schlecht fühlen. Das QM macht er auch.

    Aus der Dienstleistung kommend, kenne ich beide Seien und bin immer für einen freundlich-sachlichen Ton und faire Bedingungen für beide Seiten. Weder die Sachbearbeiterin beim Amt, noch der Dienst machen diese fiesen Vorgaben. Aber: Was man daraus macht ist entscheidend. Hier kracht es gerade mit dem Büro. Mal schauen, was ich da so erreichen kann.
     
  17. Savi

    Savi Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    9. Januar 2016
    Beiträge:
    1.239
    Ort:
    Bayern
    Wichtig, die Pflegestufe wird meist rückwirkend anerkannt. Dieses Geld steht auch zu. Man muss die Summe von 125 € monatlich nicht ausschöpfen.
    Da oft Familienangehörige die Pflege übernehmen können sie die Summe bei Bedarf für eine Vertretung nutzen.
    Manche nehmen sich nur einmal für einen Nachmittag in der Woche Vertretung und können dann einmal im ja 24 Std Pflege für einen Urlaub, Kur usw. nehmen.
    Wer selbst der Pflegefall ist, kann sich bei Überschuss mehr Stunden zur Hilfe leisten.
    LG
    Savi
     
  18. Heike68

    Heike68 Moderatorin

    Registriert seit:
    8. Juli 2012
    Beiträge:
    6.737
    Ort:
    NRW/Rheinland
    Die Pflegestufe wird nicht rückwirkend, sondern ab Antragstellung gewährt.
    Der Entlastungsbetrag muss in der Tat nicht monatlich ausgeschöpft werden, Leistungen, die am Ende eines Kalenderjahres nicht verbraucht wurden, können bis zum 30. Juni des Folgejahres noch genutzt werden. Der Betrag kann auch für Kurzzeit-/ oder Verhinderungspflege genutzt werden.
     
  19. Heike68

    Heike68 Moderatorin

    Registriert seit:
    8. Juli 2012
    Beiträge:
    6.737
    Ort:
    NRW/Rheinland
    Übrigens die Seite pflege.de bietet viele interessante Infos zum Nachlesen incl. Pflegegradrechner.
     
  20. Illyria

    Illyria Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    1. Juli 2017
    Beiträge:
    343
    Das ist aber doch de Verhinderungspflege, und nicht die Pflegeentlastung, oder?

    Die Verhinderungspflege können pflegende Angehörige zusätzlich im Anspruch nehmen.

    https://www.pflegix.de/magazin/artikel/stundenweise-verhinderungspflege-entlastungspflege-pflegende-angehoerige
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden