Habe ich Anspruch auf Umschulung bei Fibromyalgie?

Dieses Thema im Forum "Nichtentzündliche rheumatische Erkrankungen" wurde erstellt von Souldancer, 18. März 2007.

  1. Souldancer

    Souldancer Neues Mitglied

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    18. März 2007
    Beiträge:
    2
    Hallo zusammen,

    ich leide seit ca. 2 Jahren an Ganzkörperschmerzen. Nun wurde bei mir, in einer Rheumaklinik, nach 2 Jahren, relativ "schnell" Fibromyalgie diagnostiziert. Ich bin Fliesenleger und der Beruf ist mit enormen körperlichen Anstrengungen verbunden, die ich nicht mehr bewältigen kann. Ich war erstmals im Jahre 2005, aufgrund eines Bandscheibenvorfalls, längere Zeit krankgeschrieben. Danach habe ich meine Beruf wieder ausgeübt, trotz permanenter Schmerzen (wobei ich die Schmerzen als solches schon länger habe, also diesen Ganzkörperschmerz). Seit November 2006 bin ich nun krankgeschrieben, da ich den Beruf des Fliesenlegers nicht mehr gewachsen bin und es mehrfach Ärger gegeben hat, mit meinem Chef, so wie mit meinen Kollegen, da ich meine Arbeiten nicht mehr richtig ausüben konnte und meine Kollegen die dauernd für mich übernehmen mussten. Mein Arbeitgeber hat mir bereits mehrfach mit Kündigung gedroht, was er aber bisher nicht getan hat, wenn ich das nicht in den Griff bekomme.
    Ich persönlich fühle mich nicht mehr in der Lage diesen Beruf auszuüben, da mich die körperlichen Anstrengungen "umbringen".

    Meine Frage ist nun:

    Wie gut sind die Chancen eine Umschulung zu bekommen, von der Rentenversicherung (ich bin übrigens 43 Jahre alt und möchte weiterhin arbeiten, nur eben in einem körperlich weniger anstrengenden Beruf.)?
    Eine EU-Rente möchte ich nicht in Betracht ziehen.
    Kann mir jemand was zu dieser Thematik sagen? Vielleicht aus eigener Erfahrung?
    Kann mir jemand was zur "richtigen" Vorgehensweise sagen, also wie und wo ich eine Umschulung beantragen muss, was ich beachten muss, wie die Erfolgsaussichten sind und andere Tipps?

    Wäre für Hilfe echt dankbar, da ich mit meinem Latein derzeit am Ende bin und irgendwie nur vor Mauern des Schweigens laufe.
    Ich habe gerade einen Antrag zu einer Kur, bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt. Wenn ich diesen Antrag genehmigt bekomen sollte, wird dort dann auch meine berufsfähigkeit in meinen ausgeübten Beruf beurteilt?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    Souldancer
     
  2. kukana

    kukana in memoriam †

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    Hey,
    ob du eine Umschulung bekommen kannst? Keine Ahnung ehrlich gesagt. Aber ich denke schon. Mein Cousin war auch Fliesenleger, hatte dadurch starke Probleme an der Wirbelsäule (Scheuermann)und das wurde als berufsbedingt anerkannt. Er ist seit Jahren nach einer Umschulung als Immobilienmakler tätig.

    Nun ist die Diagnose Fibromyalgie ja keine berufsbedingte Erkrankung, insofern hoffe ich dass sich noch ein paar melden, die sich da besser auskennen.
    Gruß Kuki
     
  3. pumuckl

    pumuckl (Sym)Badisches Mädel

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    Hallo Souldancer,

    wenn du deinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kannst, glaube ich schon, dass der Rentenversicherungsträger eine Umschulung bezahlt. Dadurch wirst du ja wieder arbeitsfähig und kannst weiterhin Beiträge in die Rentenversicherung einbezahlen. Evtl. bekommst du auch eine Umschulung über die Agentur für Arbeit. Sprich mal mit denen.

    M.Scheuermann ist übrigens auch keine Berufserkrankung. Es handelt sich um eine Wachstumsstörung im jugendlichen Alter, wobei die Wirbelkörper nicht richtig ausgebildet werden.

    Viel Erfolg
    pumuckl
     
  4. berlinchen

    berlinchen Aktives Mitglied

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    Berlin
    hallo souldancer,

    bei mir konnte man sich während der reha einen beratungstermin bzgl. umschulund und oder rentenberatung vereinbaren und dort die anträge gleich stellen....
    ansonsten gibt es die versichertenberater vor ort... und über die hp der rentenversicherung viele informationen und adressen von beratungsstellen....

    ich habe bis jetzt die erfahrung gemacht das niemand über 40 jahren über die rentenversciherung eine umschulung erhalten hat :(
    arbeitsamt zahlt noch weniger eine umschulung....da dort das geld noch knapper ist....aber versuche es auf jedenfall über beide wege...wer nichts wagt, kann nichts gewinnen!!
    bei mir wurde auf jeder reha, auch als ich schon frische eu-rentnerin war immer eine einschätzung der arbeitsfähigkeit bzgl. auf anzahl der stunden, usw in den abschlussbefund geschrieben!!
    ich hatte im juni 04 umschulungsantrag gestellt...im august war der antrag noch nicht mal erfasst..im nov beim 1.gutachter....dann wurde alles schlimmer bzgl. der aktivität...und daher habe ich im dez 04 antrag auf eu-rente gestellt...dann wurden sie schnell....da du keine rente möchtest, ist dieser weg natürlich nicht der optimale...
    über das thema umschulung gibt es aber auch schon einige berichte...versuche es doch mal mit der such-funktion:) und du wirst bestimmt noch den ein oder anderen tip bekommen....

    sollte ich meine rente nicht verlängert bekommen, werde ich das zum widerspruch irgendwann zeitgleich stellen....da ich so niccht mehr in einen der berufe komme bzw diese ausüben kann, die ich vor der rente ausgeübt hatte...


    ich wünsche dir viel erfolg für deine vorhaben und gute besserung.
    lg
    bine
     
  5. astrida

    astrida Neues Mitglied

    Registriert seit:
    9. Februar 2007
    Beiträge:
    7
    Berufliche Rehabilitation

    Hallo Souldancer,

    erstmal herzlich willkommen bei Rheuma-online.

    zu Deinen Fragen:
    ja.
    wenn Du eine Maßnahme zur Medizinischen Rehabilitation erhältst, wird im Abschlussbericht eine "Sozialmedizinische Leistungsbeurteilung" erstellt. Dafür wird erstmal festgehalten, in welchem Umfang Du Deinen bisherigen Beruf ausüben könntest (6 Stunden und mehr, 3 bis unter 6 Stunden oder nur unter drei Stunden). Dann gibt es ein positives Leistungsbild in dem festgehalten wird, welche Arbeiten verrichtet werden können (schwer, mittelschwer, leicht bis mittelschwer, leicht), die Arbeitshaltung (stehen, sitzen, gehen; ständig, überwiegend, zeitweise) und die Arbeitsorganisation (Schichten). Es folgt das negative Leistungsbild, das beschreibt, wo Einschränkungen bestehen (geistig/psychische Belastbarkeit, Sinnesorgane, Bewegungs- und Haltungsapperat, Gefährdungs- und Belastungsfaktoren). Das sollte im Freitext noch einmal verbalisiert werden (z.B. "sollte nicht in gebückter Zwangshaltung arbeiten" o.ä.). Dort sollten Erläuterungen zur erwerbsbezogenen Perspektive gemacht werden aber auch Vorschläge für nachfolgende Maßnahmen wie, z.B. Empfehlungen für Leistungen zur beruflichen Rehabilitation oder sonstige arbeitsbezogenen Maßnahmen mit Begründung; Hinweise auf stufenweiser Wiedereingliederung, falls vorgesehen.

    warst Du schon einmal in einer Servicestelle für Rehabilitation? Da könntest Du hoffentlich einige Fragen hinsichtlich der Maßnahmen zur "Teilhabe am Arbeitsleben" klären. Die gesetzliche Grundlagen sind die §§ 9 und 10 SGB 6.
    http://www.gesetze-im-internet.de/Teilliste_S.html

    In den Servicestellen wird zu allen Aspekten von Rehabilitation trägerübergreifend beraten. Die dürfen Dich nicht wegschicken weil sie nicht zuständig sind, sondern müssen sich mit Deinem Fall auseinandersetzen und Dich "begleiten". Soweit ich weiß, können da auch Anträge gestellt werden.

    Wo in Deiner Nähe die nächste Servicestelle ist, findest Du hier:
    http://www.reha-servicestellen.de/
    Leider unterscheiden sich die Servicestellen stark hinsichtlich des Engagements :mad:, so dass nicht klar ist, ob der Hinweis mit den Servicestellen wirklich ein Gewinn ist. In meiner Region sind die Servicestellen gut.

    Ich wünsche Dir viel Erfolg und alles Gute!

    Beste Grüße
    Astrida
     
    #5 19. März 2007
    Zuletzt bearbeitet: 24. März 2007
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