@hallo Birne
das muss dich nicht beunruhigen.
es ist leider wie es ist, der apotheker ist gehalten, ein möglichst
preiswertes medikament abzugeben und noch dazu eines von einer
firma, mit der deine KK einen s.g. rabattvertrag hat.
da kann man sich vorstellen, da sich diese rabattverträge oft ändern
und das bei x Krankenkassen. welch wahnsinniger aufwand die
apotheken hier leisten müssen, um das jeweilige medikament vorhalten
zu können. lässt sich nur erahnen. da darf man sich eben nicht wundern,
wenn ein medi erst bestellt werden muss, da eine apotheke unmöglich
über 30.000 verschiedene medikamente allein aus D lagern kann.
dadurch kommt es vor, dass man ein s.g. reimport erhält, weil die firma,
mit dem deine kk einen rv vertrag hat, lieferengpässe hat.
deutschland kauft diese importe wieder auf und kann so, diese medis
preiswerter abgeben, als das s.g. "original" medikament des selben
herstellers für deutschland.
Reimporte
es handelt sich dabei um ein original-medikament-für ein anderes land.
die hersteller passen die preise für ein reimport der kaufkraft des
jeweiligen landes an. von daher sind diese, nach dem rückkauf von
deutschland preiswerter. unterscheid ist lediglich die bedruckte
verpackung und verpackungseinheit - heisst die anzahl der Tabletten.
in deutschland sind die verpackungseinheiten in der abgabe durch
die angabe auf dem rezept mit N1, N2 und/oder N3 vorgegeben.
je nach festlegung, enthält die verpackung N1 des medikamentes X
in Deutschland z.bsp.20 tabletten. das kann für das Ausland ganz
anders sein, da es dort diese angabe von N1-N3 nicht gibt.
ist das "Reimport" mit 30 tabletten vorgesehen, muss der apotheker
in diesem fall 10 tabletten aus dieser verpackungseinheit entnehmen.
wichtig
der verpackung muss ein deutscher beipackzettel beigefügt sein.
durch das teilen von verpackungseinheiten, kann dieser beipackzettel
auch in "kopieform"beiliegen und das medikament trägt ggf.keine
original umhüllung, sondern eine "blanko faltschachtel", wo alle angaben
per hand aufgebracht werden.
letztenendes für den patient kein thema, der ein medikament regelmässig
bekommt.
etwas anderes sind die s.g. Generika
hierbei handelt es sich um die nachproduktion eines medikamentes, nach
ablauf des patentschutzes. heisst, die firma, die ein medi nachproduziert,
kann auf grund dessen, dass sie keine entwicklungs- und prüfkosten mehr
zahlen muss, ein gleiches medikament, wesentlich billiger herstellen.
unterschiede finden sich u.u. in verwendeten zusatzstoffen zur bindung und
weiterleitung des medikamentes im körper. dies kann durchaus zu merkbaren
unverträglichkeiten oder zu einer veränderten freigabe (zu langsam oder
aber zu schnell) der wirkung der inhaltsstoffe führen.
hier sollte man mit dem arzt sprechen, wenn ein solches medikament vom
apotheker abgegeben (aufgrund der rabatt-verträge ) wurde und es zu
unverträglichkeiten/wirkweisen kommt.
der arzt kann durch ankreuzen des feldes aut idem auf dem Rezept
(links neben dem medikament stehend) wieder das bisherige medikament
verordnen, auch wenn dieses teurer ist oder nicht den rabatt verträgen
der kk entspricht.
Aut idem: bedeutet: oder das Gleiche
das kreuz in dem feld verbietet die abgabe eines anderen wirkstoffgleichen
medikamentes, was aber ggf. preiswerter wäre.
sauri