Beteiligter, für jede Erkrankung gibt es Test oder Auswahlverfahren, die zur Beurteilung einer Erkrankung oder auch zum Ausschluss beitragen können. Dass Testverfahren zur Beurteilung von rheumatischen Erkrankungen anders verlaufen als die für psychische Erkrankungen, versteht sich von selbst.
Es geht um eine psychische Erkrankung,aber auch um Schmerzen nach Bandscheiben HWS und noch Einiges...Bei meiner Freundin.... Es ist bereits der 2. Gutachter zu dem sie musste.... Selbst der erste Gutachter stimmte einem gdb 50 zu,das versorgungsamt lehnte es ab. Vor Gericht ( Mit einer blinden Richterin) wurde der Ablehnung des versorgungsamt es statt gegeben... Nun nach über einem Jahr fast 1 1/2 wurde alles noch mal aufgerollt/ alles über Anwalt. Für sie war eigentlich alles geregelt, bis plötzlich die Vorladung zum 2. Gutachter kam... Ich habe mir das im Internet über diesen Test mal durchgelesen...Das ist ja fast wie ein Lügen Detektor ....( mal übertrieben gesagt)
Hallo silberpfeil, ich persönlich würde immer empfehlen.......die gdb vom erstantrag anzuerkennen.... ...eine zeit abwarten und dann einen verschlechterungsantrag stellen! oft erreicht frau auf diesem weg die gdb 50 ohne anwalt, gericht, ärger und schlechten gefühlen. denn der aufwand steht in keinem verhältnis zum ergebnis und der mmpi ist ein tiefer blick in die psyche. Das nützt deiner freundin jetzt natürlich nix mehr, denn sie hat einen anderen weg gewählt! Da richter keine medizinische/psychologischen kenntnisse haben, verlassen sie sich ausschliesslich auf gutachter und diese eben auf den persönlichkeitstest!
Hallo Aischa.... Für meine Freundin war es mit der richterlichen Entscheidung gegessen... Sie hat sich damit abgegeben gdb 40 und gut... Das muss irgendwie mit Berufung zu tun haben,was der Anwalt veranlasst hat... Ich hoffe nur für sie,dass ihr dieser blöde Test nicht zum Nachteil war.... Ich musste ja damals auch zu einem Gutachter der Psychologe und Neurologe war- und ein Glück mir blieb dieser Test erspart...Zumal ich den zu der damaligen Zeit niemals hätte machen können..600 Fragen- ich wäre nervlich überfordert gewesen....
Nur ein Gutachterentscheid wird doch gemacht, um ein Verfahren zu Abschluss zu bringen- und dann sagt das versorgungsamt "nein"? Zumal alles schon übers sozialgericht läuft...Für mich nicht nachvollziehbar...
Ein gutachten wird veranlasst...der Sachverständige (gutachter) erstellt es......und der/ die richterin oder Behörde erkennt es an oder eben auch nicht! das ist so, kukana hat recht! ps. da wir ja nicht wissen, was im gutachten stand....kann es ja auch sein, das die behörde/Gericht dem sehr wohl gefolgt ist!!