Hallo, ich brauche mal Euren Rat. Ich war Ende letzter Woche zum Gutachter wegen Verlängerung meiner EU-Rente. Gutachter war ein Internist, bei dem ich das Gefühl hatte, er wäre - gelinde gesagt - etwas überfordert mit der Sache. Hatte brav meine Arztberichte (insgesamt ca. 40 Seiten) mit und er las mal hier, dann mal dort, fragte aber nichts dazu. Dann sagte er plötzlich, aber beim Orthopäden sind sie nicht in Behandlung? Ich verneinte und sagte, daß ich dort früher in Behandlung war, man dort aber die Krankheit nicht erkannt hätte und das ich daher in den letzten Jahren beim Rheumatologen sei. Wenige Minuten später die gleiche Frage. Zur Aufstellung meiner derzeit eingenommen Medikamente fragte er "und welche Medikamente nehmen sie im Moment?". Ich sagte ihm zwei mal, daß ich alle dort aufgeführten Medikamente im Moment nehme. Meine Röntgenaufnahmen hielt er - in einem relativ dunklen Raum - mal kurz in die Höhe und warf einen Blick darauf, packte sie dann wieder ein. Die Untersuchung der Gelenke beschränkte sich auf kurzes Antatschen der Gelenke, dann prüfte er, wie weit ich mich bücken kann und ich sollte meine Beschwerden schildern. Schließlich verwendete man noch fürchterlich viel Zeit für einen Lungenfunktionstest (Lunge ist völlig gesund) und machte ein EKG und nahm Blut ab. Insgesamt hatte ich aber das Gefühl, daß er überhaupt keine Ahnung von meinen Erkrankungen hatte. Ich habe Psoriasisarthritis, Osteoporose, APS, Tinnitus, sekundären Hyperparathyreodismus, Bluthochdruck. Nun weiß ich nicht, wie ich mich verhalten soll. Soll ich mich sofort über den Arzt beim Rentenversicherer beschweren oder erst mal abwarten, was er in das Gutachten schreibt? Ich war schon bei einigen Gutachtern, z. B. Medizinischer Dienst der KK, Gutachter für die Kur, Gutachter für die Bewilligung der Rente vor einem Jahr, aber so etwas habe ich echt noch nicht erlebt. Was würdet Ihr machen? Vielen Dank für Eure Bemühungen und liebe Grüsse, Steffi
Liebe Steffi, jetzt einfach mal abwarten. Wenn du vor der Verrentung in spezialisierter Behandlung warst und noch immer bist, kannst du darauf bestehen, von einem Facharzt für diese Erkrankungen untersucht zu werden. Wenn der Bescheid der BfA vorliegt - je nach dem - sofort reagieren. Entweder du musst den Bescheid anfechten mit der Begründung oder du bekommst die Rente weiter. Auf jeden Fall empfehle ich dir, nur der Vorsicht halber, dich nach einem guten Anwalt für Medizinrecht und Sozialrecht umzusehen, den du notfalls in Anspruch nehmen kannst. Allerdings bin ich der Meinung, ein einfacher Widerspruch reicht meist aus - denn fachliche Kompetenz muss eingehalten werden und darauf hast du Anspruch. Mich wundert es sowieso, dass man dich zu einem Internen schickt. Ich wurde beim ersten Mal von einem Rheumatologen/Orthopäden begutachtet und bei der Neuanforderung zur Nachverrentung direkt zu meinem (!) Hausarzt geschickt!!!!! Also, Augen auf, keine Panik und viel Glück. uschi ch.
Hallo Steffi, zunächst warte die Erstellung des Gutachtens und den Bescheid der BfA ab. Wenn der BfA-Bescheid negativ ist, gehe in Widerspruch (Einschreiben mit Rückschein). Achte auf die im BfA-Schreiben angegebene Frist. Nach Ablauf der Frist wird nämlich der Bescheid bestandskräftig. Sammle schon jetzt (sicherheitshalber) Deine dem Gutachter vorgelegten Unterlagen, notiere Dir den Ablauf der Untersuchung - damit Du eine Erinnerung daran hast. Sofern der Widerspruch nötig ist, beschreibe darin ausführlich Deine Einschränkungen (nicht nur Diagnosen) - der Sachbearbeiter ist in der Regel Laie und kann mit den Diagnosen allein herzlich wenig anfangen. Die meisten Sachbearbeiter lesen nämlich die im Gutachten auf der letzten Seite angefertigte Zusammenfassung des Arztes, der dort seine Empfehlung abgibt. Sofern der ablehnende Bescheid auf Deinen Widerspruch kommen sollte, kannst Du einen Anwalt konsultieren. Der Anwalt geht dann gleich vor Gericht. Konsultierst Du den Anwalt früher, würde er - genauso wie Du es selbst machen kannst - lediglich den Widerspruch formulieren ... In derartigen Fällen ist es ratsam, einen Anwalt mit Schwerpunkt Sozialrecht zu konsultieren. Medizinrecht betrifft in der Regel die Fälle, die sich mit behaupteten oder tatsächlichen Fehlbehandlungen (Arzthaftung)befassen. Grüße, Melli
Hallo Steffi! Mir ist vor 2 Wochen etwas ähnliches passiert, als der Arzt des MD meine Kur genemigen sollte. Ich habe gleich bei der Krankenkasse angerufen und den Verlauf geschildert. Die wollten es nochmal schriftlich haben und nach der Ablehnung durch den Arzt wird jetzt noch der Termin bei dem Rheumatologen abgewartet. Kannst Du bei der BfA einen Sachbearbeiter anrufen? Es ist auf jeden Fall beruhigend, wenn Du Dir einen Rechtsanwalt suchen würdest. Ich bin mittlerweile nämlich sehr skeptisch geworden... Dir wünsche ich viel Glück Emma