Gleichstellungsantrag ja oder nein?????

Dieses Thema im Forum "Entzündliche rheumatische Erkrankungen" wurde erstellt von mausbaer_1970, 19. Oktober 2009.

  1. kleine Eule

    kleine Eule Bekanntes Mitglied

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    Hallo Elfe,
    Du kannst auch parallel Widerspruch beim Versorgungsamt einlegen und einen Gleichstellungsantrag stellen. Das schließt sich nicht aus.
    Viele Grüße von der kleinen Eule
     
  2. Elfe

    Elfe Mitglied

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    Norddeutschland
    Hallo kleine Eule,

    lass ich mir mal durch den Kopf gehen, spreche nochmal mit der SBV im Betrieb.

    Liebe Grüße
    Elfe
     
  3. anko

    anko Bekanntes Mitglied

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    Hallo Elfe,

    du musst keine Sorge haben, dass 'in der Zwischenzeit nichts unerfreuliches passiert'

    § 90 Abs. 2a des SGBIX sagt aus:
    Die Vorschriften dieses Kapitels (Kapitel 4 - Kündigungsschutz) finden ferner keine Anwendung, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nicht nachgewiesen ist oder Versorgungsamt nach Ablauf der Frist des § 69 Abs. 1 Satz 2 eine Feststellung wegen fehlender Mitwirkung nicht treffen konnte.

    Diese Frist ist im Gesetz nicht festgelegt, die Rechtsprechung geht hier aber von 3 Wochen aus.

    D.h. für dich, wenn die Antragstellung auf Schwerbehinderung schon mehr als 3 Wochen her ist und du es nicht zu verschulden hast, dass noch keine Entscheidung getroffen wurde, dann gilt der Kündigungschutz für dich.

    Dein Antrag auf Schwerbehinderung gilt so lange, bis das Verfahren vor dem Versorgungsamt abgeschlossen ist. Abgeschlossen ist es erst dann, wenn die Widerspruchsfrist nach Erhalt des Bescheides verstrichen ist und du keinen Widerspruch eingelegt hat. D.h. auch wenn das Versorgungsamt dir schon einen Bescheid geschickt hat, zählst du noch so lange als schwerbehindert, wie die Widerspruchsfrist läuft, bzw. wenn du Widerspruch eingelegt hast, so lange bis das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. D.h. auch dort wieder die Widerspruchsfrist vorbei ist, bzw. nach Widerspruch das Gerichtsverfahren abgeschlossen wurde...


    Der Gesetzgeber wollte mit der Verschärfung des Gesetzes verhindern, dass die Leute nach Aussprechen der Kündigung erst einmal einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen und damit den Kündigungsschutz erlangen. Vor der Änderung des SGB IX galt der Kündigungsschutz mit dem Tage der Antragstellung. Menschen die Ihren Antrag bereits 3 Wochen vor Kündigungsaussprache gestellt habe, sind aber weiterhin geschützt, wenn sie nicht durch fehlende Mithilfe die Entscheidung verzögern.

    Ein Antrag auf Gleichstellung und Widerspruch schließen sich nicht aus.

    Dem Antrag auf Gleichstellung wird aber eigentlich nur stattgegeben, wenn dein Arbeitsplatz aufgrund deiner Behinderung gefährdet ist. Oder, wie Mika schon geschrieben hat, wenn deine Arbeitsleistung eingeschränkt ist und /oder du Hilfen benötigst.
    Wenn generell einfach 'nur' Umstrukturierungen laufen, dafür bekommt man die Gleichstellung normalerweise nicht. Kommt aber immer auf die SB bei der ARGE an.
    Wenn ich das richtig im Kopf habe, bekommt dein Arbeitgeber einen Fragebogen wenn du den Antrag gestellt hast und erfährt somit davon. Genauso die SBV. Wenn deine SBV gut ist, dann füllt sie nicht nur einfach den Bogen aus und schickt ihn zurück, sondern geht damit direkt zur Agentur für Arbeit und schildert dem SB deinen Fall und versucht so die Entscheidung positiv zu beeinflussen. Das kann die SBV im Rahmen ihrer Tätigkeit auch während der Arbeitszeit machen. Sie muss dem Arbeitgeber nicht sagen, warum sie dorthin geht.

    Ich wünsche dir viel Erfolg mit deinem Widerspruch. Bei mit hat es auch zwei Runden gedauert, d.h. bis Gerichtsverhandlung, bis ich meinen Antrag durch hatte.

    Gruß

    anko
     
  4. mausbaer_1970

    mausbaer_1970 liebt das Leben

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    Hallo Elfe,
    stell den Gleichstellungsantrag in jedem fall, es kann Dir nichts passieren. Schlimmstenfalls wird er abgelehnt, aber dann hast Du es wenigstens probiert.
    Liebe Grüße und ein schönes schmerzfreies Wochenende an alle
    Alexandra
     
  5. Elfe

    Elfe Mitglied

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    Norddeutschland
    Hallo anko, hallo mausbaer,

    danke für die exakt e Aufklärung, da ich schon einiges in meiner Firma erlebt habe, bin ich immer sehr vorsichtig, vielleicht zu vorsichtig.
    Wenn der Gleichstellungsantrag abgelehnt wird, hat der Arbetigeber vielleicht einen Grund mehr, mich loszuwerden oder vielleicht gerade deswegen, auch wenn der Widerspruch noch läuft und ich in dieser Zeit bis die Entscheidung dann getroffen wird, Kündigungsschutz habe.

    Irgendwie habe ich trotzdem ein ungutes Gefühl in der Magengrube.

    Ich habe mich aber entschlossen doch nochmal Kontakt mit unserer SBV aufzunehmen, ich weiß nicht in wie weit ich den betreffenden Leuten dort vertrauen kann.

    Auch Euch ein schmerzfreies Wochenende.

    Liebe Grüße
    Elfe
     
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