@ CaRo
Nein, der Arbeitgeber hat keinen Anspruch auf die Diagnosen des Bescheides vom Versorgungs/ Landratsamt.
Bei einer Gleichstellung wird nur nach den Gründen für die Gleichstellung gefragt ( Leistungseinschränkung, öftere krankheitsbedingte Fehlzeiten ).
Wie schon beschreiben, hat du einen Bescheid über einen Grad von 30 ( GdB 30 ). Einen Ausweis erhält man aber erst ab einem Grad von 50 .Deshalb kann eine Gleichstellung auch nur von einem Grad 30 bis Grad 40 beantragt werden.Du wirst somit einem Schwerbehinderten ( ab GdB 50 ) gleichgestellt, aber ohne die entsprechenden " Nachteilsausgleiche " Der Kündigungsschutz, der bei einer Gleichstellung erfolgt ist aber eingeschränkter, als bei einer " echten " Schwerbehinderung. Erhoffe Dir aber vom " Kündigungsschutz " nicht viel. Das integrationsamt, dass darüber informiert wird, kann eh nicht viel machen.