Gleichstellung mit geringen Prozenten

ellli

Mitglied
Hallo,
meine Chefin sprach mich darauf an warum ich keinen Behindertenausweis mit Gleichstellung beantrage.
Habe mir darüber noch keine Gedanken gemacht, da ich ja noch keine festen Medikamente nehme.
Nur nach Bedarf verschiedene Schmerzmittel.
Da ich demnächst zur Reha fahre, würde mich interessieren ob es sinnvoll ist das Thema
dort anzuschneiden und ob sie einem dort behilflich sind?
Vielen Dank für eure Antworten
Elli
 
Hallo elli,

in der Reha kann Dir die Sozialberatung sicher weiterhelfen. Mein Tip: gleich am ersten Tag dort einen Termin ausmachen, weil die meist ziemlich stark frequentiert werden.

Liebe Grüße
Luna-Mona
 
Hallo saurier,
habe noch gar keine Prozente.
Habe die Diagnose undifferenzierbare Kollagenose im April erst gestellt bekommen. Könnte in Richtung Sklerektomie gehen.
Leider überwiegend an den Begleiterscheinungen und öfters an Schmerzen.
Habe jedoch Angst ob ich auf Dauer meiner Arbeit, Hauswirtschaftlerin Kita, nachgehen kann.
Abends nach Feierabend bin ich total blöd und meine Hände, Nacken. Rücken, Arme schmerzen.
Vor der Arbeit muss ich mich generell noch mal ein bis zwei Stunden hinlegen.
Bin im öffentlichen Dienst schon 14Jahre angestellt.

Grüsse
Elli
 
@hallo elli

also gleichstellung ist etwas was in der tat erst funktioniert wenn man bereits
einen anerkannten GdB hat ab 30% und du auf arbeit von einer kündigung
ode arbeitplatzverlust bedroht wärst.

m.e.n. ist das beim öff.dienst noch anders geregelt. das solltest du mal euren
BR und Schwerbehindertenbeauftragten zu rate ziehn, die können dir dann
mehr dazu sagen.

einen GDB -grad der behinderung gibt es auf eine bereits mindestens 6 monate
bestehende erkrankung, die solche beeinträchtigungen davon trägt, dass man
in seiner arbeit und/oder im täglichen leben behindert ist. also dinge nicht mehr
oder nur bedingt ausführen kann.

bedeutet für dich, warte erst mal deine op ab. danach folgt meist eine 3 wöchige
AHB anschlussheilbehandlung und dann lässt sich sicher prognostisch was zu dieser
erkrankung bzw. op eine aussage treffen, ob einschränkungen da sind und ein antrag
auf einen GdB dafür sinn macht.

so wie bereits hier richtig erwähnt, lass dir in der AHB vom sozialdienst
helfen, aber beachte bitte dass du vorher das noch mit dem öff.dienst und
der gleichstellung klärst. da kann ich keine auskunft zu geben.

für die andere frage dem va. auf sklerodermie, sollten genaue befunde mit
vorliegen und das was ich oben schon geschrieben habe. eine krankheit an
sich hegt noch keinen anspruch auf einem GdB, sondern deren auswirkung.

wenn du befunde hast, dann nimm diese zur AHB mit um dir ggf. von dort
helfen zu lassen.

grüsse vom sauri
 
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