Hallo,
ich habe einen Antrag auf Schwerbehinderung (RA) gestellt und heute Bescheid bekommen: 40%. Grundsätzlich gar nicht so schlecht aber ich bin davon ausgegangen, dass ich zu einem Gutachter muss und habe den Antrag nur mit meinen Diagnosen "bestückt", ohne die Auswirkungen zusätzlich zu beschreiben, also permanente Erschöpfung, Schlafstörungen, Bluthockdruck, Infekte (ich spritze Simponi) etc.. Jetzt möchte ich Widerspruch einlegen, deshalb meine Frage: gilt während der Widerspruchsphase die Einstufung von 40% oder geht man dann quasi bis zum Ausgang des Verfahrens auf 0% zurück? Weiß das jemand von euch?
Grüße
Elke
ich habe einen Antrag auf Schwerbehinderung (RA) gestellt und heute Bescheid bekommen: 40%. Grundsätzlich gar nicht so schlecht aber ich bin davon ausgegangen, dass ich zu einem Gutachter muss und habe den Antrag nur mit meinen Diagnosen "bestückt", ohne die Auswirkungen zusätzlich zu beschreiben, also permanente Erschöpfung, Schlafstörungen, Bluthockdruck, Infekte (ich spritze Simponi) etc.. Jetzt möchte ich Widerspruch einlegen, deshalb meine Frage: gilt während der Widerspruchsphase die Einstufung von 40% oder geht man dann quasi bis zum Ausgang des Verfahrens auf 0% zurück? Weiß das jemand von euch?
Grüße
Elke

