blauermatiz
Mitglied
Hallo Zusammen ich habe folgendes Problem:
Zum meinem Arbeitsplatz bin ich pro Fahrt 90 Minuten unterwegs.
Nun soll die Dienststelle zum 31.03 umziehen.
Diese ist von der jetzigen Dienstelle mit der Straßenbahn in 15 Minuten zu erreichen.
Leider kann ich die jetztige Zugverbindung aber dann nicht nehmen, da ich dann zu spät komme. Der jetztige Zug kommt um 7:35 Uhr an. Ich muss nur 2 Minuten zur Dienststelle laufen. Dienstbeginn 7:45Uhr.
Ab März müsste ich aber dann nochmal umsteigen und käme erst um 7:55 an. Na gut sagt Ihr. Dann häng doch die 10 Minuten hintendran?
Geht auch nicht. Da der Zug nur stündlich fährt müsste ich dann 50 Minuten am Bahnhof warten.
Also habe ich mich nach einer anderen Zugverbindung umgesehen.
Ich bin dann pro Strecke ca. 130 Minuten unterwegs und somit länger als 12 Stunden außer Haus.
Ich würde dann morgens um 04:40Uhr das Haus verlassen und abends um 17:20Uhr wiederkommen. Wie ich das schaffen soll, weiss ich nicht.
Ich habe mein Leid meiner Psychologin geklagt.
Ich könnte dann weder zum 2mal wöchentlich verschriebenen Funktionstraining noch zum wöchentlichen Gespräch mit ihr.
Sie meinte es gäbe sowas wie eine Härtefallregelung.
Beim VDK war ich schon. Dort weiß man nichts darüber, will sich aber kundig machen. Donnerstag soll ich nochmal anrufen.
Weiß jemand was darüber?
Lieben Dank
Astrid
Zum meinem Arbeitsplatz bin ich pro Fahrt 90 Minuten unterwegs.
Nun soll die Dienststelle zum 31.03 umziehen.
Diese ist von der jetzigen Dienstelle mit der Straßenbahn in 15 Minuten zu erreichen.
Leider kann ich die jetztige Zugverbindung aber dann nicht nehmen, da ich dann zu spät komme. Der jetztige Zug kommt um 7:35 Uhr an. Ich muss nur 2 Minuten zur Dienststelle laufen. Dienstbeginn 7:45Uhr.
Ab März müsste ich aber dann nochmal umsteigen und käme erst um 7:55 an. Na gut sagt Ihr. Dann häng doch die 10 Minuten hintendran?
Geht auch nicht. Da der Zug nur stündlich fährt müsste ich dann 50 Minuten am Bahnhof warten.
Also habe ich mich nach einer anderen Zugverbindung umgesehen.
Ich bin dann pro Strecke ca. 130 Minuten unterwegs und somit länger als 12 Stunden außer Haus.
Ich würde dann morgens um 04:40Uhr das Haus verlassen und abends um 17:20Uhr wiederkommen. Wie ich das schaffen soll, weiss ich nicht.
Ich habe mein Leid meiner Psychologin geklagt.
Ich könnte dann weder zum 2mal wöchentlich verschriebenen Funktionstraining noch zum wöchentlichen Gespräch mit ihr.
Sie meinte es gäbe sowas wie eine Härtefallregelung.
Beim VDK war ich schon. Dort weiß man nichts darüber, will sich aber kundig machen. Donnerstag soll ich nochmal anrufen.
Weiß jemand was darüber?
Lieben Dank
Astrid