GdS

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Kira73, 6. April 2021.

  1. Kira73

    Kira73 Uveitispapst

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    Hallo Miteinander,

    kann mir jemand erläutern was der GdS ( nicht GdB) genau besagt und wer diesen festlegt?

    Es soll Grad der Schädigung heißen. Soviel habe ich gefunden. Der Rest war kryptisch und nicht aufschlussreich. So wie ich das verstehe kann niemand anders als ich den bestimmen, bzw. müsste ich die Vorarbeit dazu leisten und die Einschränkungen akribisch auflisten, damit ein Wissender den dann prozentual? bestimmt?

    Wofür genau ist das gut?

    Gibt es das überhaupt noch? Mit einem GdB als behindert bezeichnet zu werden ist eines, als beschädigt bezeichnet zu werden klingt iwi *hm* überholt.

    :confusedbig:Kira
     
    #1 6. April 2021
    Zuletzt bearbeitet: 6. April 2021
  2. Guten Morgen, vielleicht hilft das ein wenig, den Unterschied zu erklären:

    GdS (Grad der Schädigungsfolge) und GdB (Grad der Behinderung)


    sind zwei ganz unterschiedliche Dinge.

    Beim ersten, dem GdS (Grad der Schädigungsfolgen) handelt es sich um einen Begriff aus dem Sozialen Entschädigungsrecht.
    Der Begriff GdS hat ab 2008 den Begriff MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) abgelöst.

    Man spricht bei Menschen mit einem zuerkannten GdS auch von Schwerbeschädigten. Menschen mit einem GdS von 100 gelten auch als erwerbsunfähig.

    Der GdS bezeichnet einen Grad der Erwerbsminderung zum Beispiel als Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Gewalttat.
    Es ist auch ein Begriff aus dem Opferentschädigungsgesetz (OEG).

    Beim GdB ergibt sich dieses nicht zwangsläufig. Auch Menschen mit einem GdB von 100 müssen nicht erwerbsgemindert sein. Weiter ergibt sich aus einem GdB auch kein Rentenanspruch. Es gibt weiter hier auch unterschiedliche Rechtsgrundlagen/ Gesetze.

    Weiter spricht man bei Menschen mit einem zuerkannten GdB auch von Behinderten / Schwerbehinderten. Selbst Menschen mit einem GdB von 100 gelten auch nicht als erwerbsunfähig.

    Hat aber ein Sozialversicherungsträger oder ein Gericht einen GdS festgestellt, wird auf Grundlage dieser Feststellung auch immer mind. ein GdB dieser Höhe zuerkannt. Es bedarf dann keiner erneuten Feststellung eines GdB.

    Es kann aber auch sein, dass auf Grund des Vorliegens weiterer nicht im Feststellungsverfahren des GdS bewerteter gesundheitlichen Einschränkungen, es einen höheren GdB ergibt als der zuerkannte GdS.

    GdS und GdB werden nach gleichen Grundsätzen bemessen. Beide Begriffe unterscheiden sich lediglich dadurch, dass der GdS nur auf die Schädigungsfolgen und der GdB auf alle Gesundheitsstörungen unabhängig von ihrer Ursache bezogen ist.


    Liebe Grüße
     
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  3. Kira73

    Kira73 Uveitispapst

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    :knuddel: lass dich drücken, Aida, du hast das Rechtsgefasel für mein derzeit ausgemergeltes Hirn super auseinander gepflückt. Ich danke dir. So ist was klarer geworden.
     
    Deleted member 55144 und Katjes gefällt das.
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