GdB

Djanella

Mitglied
Hallo,
ich habe einen formlosen Widerspruch wg. GdB eingelegt mit dem Hinweis, dass ich Akteneinsicht wünsche und die Begründung für den Widerspruch nachreiche. Bis wann muss die Begründung nachgereicht werden?
Danke
lg Djanella
 
Hm, deine behandelnen Ärzte können dir doch die Kopien geben, dann weißt du was sie geschrieben haben und kannst prüfen ob das stimmt.

Bei mir war es so, das sie zwar alles berücksichtigt hatten, ihrer Meinung nach, aber nicht die Wechselwirkung.

Ich meine du hast 4 Wochen für die Begründung.
 
Zurück
Oben