GdB zu niedrig....
@hallo kalip,
erstmal prinzipiell gönne ich jedem einem GdB, der einem zuerkannt wird auf grund seiner vorhandenen
behinderungen und auswirkungen im tägl.leben/arbeit . weiss aber auch aus eigener erfahrung, dass
es u.u. verdammt schwierig sein kann, sein recht durchzusetzen und auch zu bekommen.
möchte dir auf einige deiner gestellten fragen antworten und viell. hilft dir das etwas weiter.
@frage des GdB und 50% zuerkannnt bekommen bei einnahme bestimmter medikamente
ich möchte da noch mal auf das SGB IX und den gutachterlichen grundsätzen
und den bestehenden "GdS" - Grad der Schädigung-was mit dem Grad der Behinderung
gleichzustellen ist, verweisen.
es geht nicht um erkrankungen oder medikamente an sich. es gilt auch nicht mehr, dass man
je erkrankung einen bestimmten %'satz erhält und diese dann aufaddiert werden. dies hat
vor einigen jahren eine veränderung erfahren.
in der einstufung zur behinderung geht es heute generell um die frage
-der auswirkung der erkrankung auf dein tägl.leben/deine arbeit
-wirkt sich das wenig, mittelmässig oder schwer aus in zusammenhang bestehender erkankungen/
oder behinderungen
als beispiel:
du hast diabetes, bist aber aufgrund von medikamenten und ernährungsumstellung
gut eingestellt. heisst: du hast also kaum oder keine auswirkungen. damit also auch ev.
keine großen einschrenkungen. somit erfährt der diabetes als erkrankung u.u. keine bewertung
oder eine geringe bewertung, die ggf. dann keinen einfluss auf einen höheren GdB hat.
die einschätzungen und bewertungen erfolgen nach den GDS/GdB
link
http://vmg.vsbinfo.de/b/index.htm
aber im zusammenhang mit allen anderen erkankungen und behinderungen du für jeden
unterschiedlich sind.
es heisst nicht, auch wen man ein medikament nimmt, dass sicher nicht zu den"smarties"gehört,
man aber gut damit eingestellt ist, dass man automatisch anspruch auf ein GdB von 50% hat.
andersrum, kann es auch gut sein, dass man trotz "hammer"medi über jahre keine linderung
erfährt und somit unter grossen einschrenkungen leidet, wie z.bsp. unter der diab.neuropathie
oder diabetischen retinopathie. diese personen erhalten dann eine andere bewertung und zwar
je nach schwere grad der schädigungen und auswirkungen.
du kannst hier im forum oben links ein stichwort zu dem thema eingeben und bekommst dazu
alle beiträge angezeigt, die bisher dazu gepostet wurden. versuch dich da mal reinzulesen und
warte einfach ab, was das landesamt zu deinem antrag entscheidet. dann hat man die möglichkeit
widerspruch gegen den entscheid ggf. bei erneuter ablehnung klage oder aber später einen v
erschlimmerungsantrag einzureichen.
@thema erwerbsminderungsrente EMR
die frage zur EMR muss mann prinzipiell dann stellen, wenn man längere zeit au ist und keine
aussicht auf baldige besserung besteht. dann kan man bei der DRV einen solchen antrag auf
EMR oder aber einen antrag auf Teilhabe stellen.
dabei gilt immer der grundsatz "Reha vor Rente".
wobei mit der reha, eine verbesserung des krankheitsbildes und deiner belastung erzielt
werden soll. also dich wieder "fit" machen. stellt sich während der reha heraus, dass man
weiter au ist, aber ausicht auf besserung besteht, dennoch , die genesung weiter andauern
wird, kann die DRV eine befristete EMR aussprechen oder auch eine Teil-EMR. Teil EMR
besteht auch bei arbeitsfähigkeit zwischen 3-6 stunden, wobei unerheblich ist, ob für die
tätigkeit ein arbeitsplatz auf den arbeitsmarkt vorhanden ist oder nicht.
bei arbeitsfähigkeit unter 3 stunden tägl.arbeitszeit und keiner besserung des gesunheitszustandes
erfolgt u.u. die festlegung einer EMR auf Zeit oder ggf. sogar die unbefristete EMR.
kann man in seinen beruf nicht mehr arbeiten, besteht die möglichkeit auf Teilhabe, lt.SGB IX,
DRV und Arbeitsamt.
Ag.f.Arbeit-Teilhabe:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_259...Words=Teilhabe+bei+Schwerbehinderung&x=5&y=14
DRV-Teilhabe:
http://www.deutsche-rentenversicher...leanOperator.HASH=991343c98c047539&submit=Los
LaGesoz-Teilhabe-SGB IX
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/1.html
es gibt verschiedene reha möglichkeiten. u.a. eine auf dein krankheitsbild ausgerichtete, worauf
du innerhalb von 4 jahren einmal anspruch hast. oder aber eine medizinische belastungserprobung-MBOR,
wo festgestellt wird, als was du mit deinen einschrenkungen und erkankungen noch arbeiten kannst.
unerheblich von dem zeitraum von 4 jahren sind dabei AHB's die aufgrund eines krankenhausaufenthaltes
erfolgen. bei medizinischer notwendigkeit und verschlechterungdes krankheitsbildes kann auf antrag auch
eine erneute reha beantragt werden, immer unter den maßstab der erhaltung der arbeitsfähigkeit.
das kannst du auch unter den enstprechenden seiten der
-DRV
http://www.deutsche-rentenversicher.../Navigation/2_Rente_Reha/Rente_Reha_node.html
-Agentur für Arbeit
http://www.arbeitsagentur.de/
hier unter
http://www.arbeitsagentur.de/nn_259...ratung/Rehabilitanden/Rehabilitanden-Nav.html
bei einem GdB ab 50%
wobei ein GdB nicht unbedingt zwingend vorhanden sein muss.
ist der GdB 50% und höher, ist bei der agent.f.arbeit, die abt.für rehabilitanden zuständig.
Einen Ratgeber für Menschen mit Behinderungen müsste es in jedem Bundesland geben
Bsp.
www.berlin.de/imperia/md/content/lageso/behinderte/ratgeber.pdf
ist ne menge an info's, aber sicher findest du hier für dich den einen oder anderen guten hinweis.
sauri