GdB
also setz ich mal rein::
Der GdB-Grad bei angeborenen oder erworbenen Wirbelsäulenschäden (einschl. Bandscheibenschäden, Scheuer- mann- Krankheit, Spondylosthesis, Spinalkanalstenose und dem sog. Postdiskotomiesyndrom) ergibt sich primär aus dem Ausmaß der Bewegungseinschränkung, der Wirbelsäulendeformation und -instabilität sowie aus der Anzahl der betroffenen Wirbelsäulenabschnitte. Instabilität beinhaltet die abnorme Beweglichkeit zweier Wirbel gegeneinander unter physiologischer Belastung und die daraus resultierenden Weichteilveränderungen und Schmerzen. Sog. Wirbelsäulen- syndrome können bei Instabilität und bei Einengung des Spinalkanals oder der Zwischenwirbellöcher auftreten.
Bei chronisch-rezidivierenden Bandscheibensyndromen sind aussagekräftige anamnestische Daten und klinische Unter- suchungsbefunde über einen ausreichend langen Zeitraum von besonderer Bedeutung für die Bewertung.
Wirbelsäulenschäden
ohne Bewegungseinschränkung oder Instabilität 0
mit geringen funktionellen Auswirkungen (Verformung, rezidivierende oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder
Instabilität geringen Grades, seltene und kurzandauernd auftretende leichte Wirbelsäulensyndrome) 10
mit mittelgradigen funktionellen Auswirkungen in einem Wirbelsäulenabschnitt (Verformung, häufig rezidivierende oder
anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität mittleren Grades, häufig rezidivierende und Tage andauernde
Wirbelsäulensyndrome 20 - 40
mit schweren funktionellen Auswirkungen in einem Wirbelsäulenabschnitt (Verformung, häufig rezidivierende oder anhal-
tende Bewegungseinschränkung oder Instabilität schweren Grades, häufig rezidivierende und Wochen andauernde
ausgeprägte Wirbelsäulensyndrome 30
mit mittelgradigen bis schweren funktionellen Auswirkungen in zwei Wirbelsäulenabschnitten 30 - 40
mit besonders schweren Auswirkungen (Z.B. Versteifung großer Teile der Wirbelsäule, anhaltende Ruhigstellung durch
Rumpforthese, die drei Wirbelsäulenabschnitte umfasst - Z.B. Milwaukee-Korsett - schwere Skoliose - ab 70 Grad
nach Coob) 50 - 70
bei schwerster Belastungsinsuffizienz bis zur Geh- und Stehunfähigkeit 80 - 100
Anhaltende Funktionsstörungen infolge von Wurzelkompression mit motorischen Ausfallerscheinungen - oder auch die intermittierenden Störungen bei der Spinalkanalstenose - sowie Auswirkungen auf die inneren Organe (z.B. Atemfunktions- störungen) sind zusätzlich zu berücksichtigen.
Bei außergewöhnlichen Schmerzsyndromen können auch ohne nachweisbare Ausfallerscheinungen Werte über 30 in Betracht kommen.
Das neurogene Hinken ist etwas günstiger als vergleichbare Einschränkungen des Gehvermögens bei arteriellen Verschlusserkrankungen zu bewerten.
Die Skoöliose würde ich da mit einordnen und zwar in der Bedeutung als:
"Verbiegung der Wirbelsäule mit Verdrehung der einzelnen Wirbelkörper und Versteifung in diesen Abschnitten". Wobei man dann die entsprechenden Funktionsstörungen dazu sehn muß.
Auch kann die Frage entzündlicher Vorgänge mit einfließen.
Gruß "merre"