Brini
Neues Mitglied
hallo liebe ro`ler,
habe letzte woche meinen bescheid von versorgungsamt bekommen. festgestellt wurde ein gdb von 30. heute habe ich widerspruch eingelegt.
würdet ihr trotz eingereichtem widerspruch die gleichstellung bei der agentur für arbeit beantragen oder würdet ihr das widerspruchsverfahren abwarten? können mir daraus nachteile entstehen, wenn ich beide verfahren gleichzeitig betreibe?
über eine antwort oder eure erfahrungen würde ich mich freuen.
vielen lieben dank, alles gute und bis bald
brini
habe letzte woche meinen bescheid von versorgungsamt bekommen. festgestellt wurde ein gdb von 30. heute habe ich widerspruch eingelegt.
würdet ihr trotz eingereichtem widerspruch die gleichstellung bei der agentur für arbeit beantragen oder würdet ihr das widerspruchsverfahren abwarten? können mir daraus nachteile entstehen, wenn ich beide verfahren gleichzeitig betreibe?
über eine antwort oder eure erfahrungen würde ich mich freuen.
vielen lieben dank, alles gute und bis bald
brini