Gerade bei Gesundheitsstörungen, die keinen festen GdB-Werten zugeordnet werden können, ist der Beurteilungsspielraum der Behörde groß. Sicher ist nur, dass bei entzündlich-rheumatischen Erkrankungen die Auswirkungen einer über 6 Monate andauernden aggressiven Therapie zusätzlich zu berücksichtigen sind. Wie die Behörde das macht... hm. Sie kann sehr hartleibig sein.
Ich kenne lediglich ein Urteil des LSG Sachsen-Anhalt aus dem Jahre 2011, das sich mit MTX als aggressive Therapie und dessen Auswirkung in diesem Einzelfall auseinandersetzt. (Der Kläger drang jedoch damit nicht durch, da er noch vollschichtig arbeiten konnte). Entweder klagen zu wenige deswegen, oder das Versorgungsamt lenkt vorher ein.
Mir ist aber bekannt, dass mit der Beschreibung und ärztlicher Bestätigung von Erschöpfung, Müdigkeit und erhöhter Infektanfälligkeit unter oder wegen MTX der GdB erhöht wurde. Warum also keine Auswirkungen schildern? Streichen tut schon das Versorgungsamt, wenn es das meint, tun zu sollen. Ob es sich deswegen zu klagen lohnt, ist ja noch was anderes.
Es können, wenn vorhanden, selbstverständlich auch psychische Auswirkungen infolge der Erkrankung beschrieben -und bestätigt- werden. Und berücksichtigt werden.
LG häsin