GdB erhöht, aber keine Merkzeichen bekommen

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Kaschu, 5. August 2026 um 15:33 Uhr.

  1. Kaschu

    Kaschu Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    20. April 2019
    Beiträge:
    593
    Ort:
    SFB
    Hallo zusammen!

    Ich könnte Rat von denen gebrauchen, die einen GdB mit Merkzeichen G und B haben.
    In diesem Jahr wurde überprüft, ob sich seit 2023 etwas an meiner Schwerbehinderung verändert hat. Heute bekam ich nun den neuen Bescheid + Ausweis. Ich wurde von GdB 60 auf 70 hochgestuft, aber die Merkzeichen habe ich nicht bekommen. Dabei wären gerade die wichtig für mich, würden sie mir doch den Alltag erleichtern.
    Nun überlege ich, wie ich den Widerspruch dahingehend am besten formuliere. Hat jemand hier Tipps für mich?

    LG Kaschu
     
  2. Melodia

    Melodia Mitglied

    Registriert seit:
    1. September 2025
    Beiträge:
    31
    Hallo Kaschu
    Um eine treffsichere Vorgehensweise zu erreichen, würde ich Dir dazu raten,
    ein persönliches (telefonisches ?) Gespräch mit dem Sachbearbeiter Deiner Akte zu führen.
    Dabei könntest Du eindringlich erwähnen wie wichtig Dir die Merkszeichen wären,
    nämlich aus diesem oder jenem Grund und sogleich die Frage stellen,
    was denn genau benötigt wird, welche Bescheinigungen oder Befunde noch erforderlich sind,
    damit diese Merkzeichen gerechtfertigt wären und in den Pass eingetragen werden ...?

    Selbst habe ich - früher - gute Erfahrungen damit gemacht, mich bei "Unstimmigkeiten",
    persönlich bei Sachbearbeitern bezüglich Behindertenpass mit Merzkzeichen
    (in meinem Land sind's keine Buchstaben sondern Symbole) zu melden -
    deshalb mein Hinweis dazu.
    L.G.
     
  3. Kaschu

    Kaschu Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    20. April 2019
    Beiträge:
    593
    Ort:
    SFB
    Danke @Melodia
    Leider habe ich namentlich keinen Ansprechpartner, nur eine Service-Nummer, die ich anrufen könnte.
     
  4. Melodia

    Melodia Mitglied

    Registriert seit:
    1. September 2025
    Beiträge:
    31
    Nun dann würde ich die Service-Nummer wählen -
    die Aktenzahl Deines Bescheides bereit halten (zur Durchsage) -
    und einfach fragen, wer denn für die Bearbeitung Deines Aktes zuständig ist
    und um welche Uhrzeit jemand erreichbar wäre wegen Rückfragen.

    * ... und gern geschehn ...*
     
  5. Kira73

    Kira73 Uveitispapst

    Registriert seit:
    17. April 2006
    Beiträge:
    4.468
    Ort:
    Sauerland
    Hallo Kaschu,

    was der Entscheidungsfinder benötigt ist eine schlüssige Erklärung deinerseits. Beschreibe exakt und anschaulich wie dein Alltag sich von anderen unterscheidet und mit welcher Unterstützung dir warum und wie Erleichterung verschafft wäre. Ein G nutzt wenig im Alltag , wohl aber bei der Steuer. Ein B dagegen bedeutet ggf. gravierende, auch finanzielle Vorteile, nicht nur bei der Steuer.

    Telefonieren ist zwar persönlicher hilft aber beim Prozedere über Callcenter nichts. Schriftlich ist es fixiert, hat den Vorteil du kannst deine Formulierung genau bedenken und - nicht zu unterschätzen - du entbindest dein Gegenüber von einer Sofortreaktion und merken muss sich auch keiner was.

    Viel Erfolg
    kira
     
  6. Kaschu

    Kaschu Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    20. April 2019
    Beiträge:
    593
    Ort:
    SFB
    Da gebe ich dir recht, @Kira73. Der Widerspruch selbst muss ja sowieso schriftlich erfolgen. Da mir noch gute 4 Wochen dafür bleiben, möchte ich die Zeit nutzen und mich informieren, worauf ich achten muss. Ich dachte, da könnte guter Rat von selbst betroffenen vielleicht hilfreich sein.

    Ein G würde mir auch im Alltag helfen. Da ich weder Auto noch Fahrrad nutzen kann, bin ich auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen, wenn niemand aus der Familie mich fahren kann.
     
  7. Melodia

    Melodia Mitglied

    Registriert seit:
    1. September 2025
    Beiträge:
    31
    Kleine Anmerkung noch dazu:
    Ein Vorteil eines zuvor erfolgten Telefonates kann darin liegen,
    dass man bedeutsame Hinweise vom Sachbearbeiter erhalten kann,
    worauf man beim "Inhalt des Schriftverkehrs" achten soll.
    In meinem Fall gings allerdings nicht um einen Widerspruch oder ein Merkzeichen,
    denn dieses wurde zuvor längst zugestanden - sondern um das Prozedere von Kontroll-Terminen.
    In meinem Fall wurde - Dank des zuvor erfolgten klärenden Gespräches -
    und noch nachgereichten Befunden, welche mein Anliegen bezeugten und rechtfertigten,
    in meinem Sinne entschieden.

    Jedenfalls beste Wünsche für das auf Dich behördlich Zukommende, Kaschu ...
     
  8. florenceHB

    florenceHB Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    25. Juli 2011
    Beiträge:
    118
    Hallo Kaschu,
    Ich habe auch einige Anläufe gebraucht, bis ich einen angemessenen GdB bekommen habe.

    Was ich an deiner Stelle tun würde: Vollständige Akteneinsicht anfordern mit der Begründung, dass du evtl. dem Bescheid widersprechen möchtest. Einen Musterbrief findest Du online bei div. Sozialverbänden, ggf, Verbraucherschutz. In der Akte kannst Du dann nachlesen, ob deine Einschränkungen überhaupt berücksichtigt wurden.
    Rechtzeitig den Widerspruch abschicken. Falls Du mit deiner Begründung noch nicht fertig bist, kannst du denen auch erst mal Schreiben, dass die ausführliche Begründung folgt. Das Versorgungsamt wird dir dann aber eine neue Frist setzen.
    Gute Informationen zum Thema GdB habe ich auf den Internetseiten Seiten von „betanet“ gefunden.
    Ich habe meinen Anträgen und Widersprüchen immer eine Selbsteinschätzung beigefügt, in denen steht was ich alles nicht (mehr) kann und welche Auswirkungen dass auf meinen Alltag hat.
    Tipp: führe eine Liste in die du jeden Tag erst mal für dich einträgst wo deine Probleme sind. Diese Liste dann als Selbsteinschätzung formulieren, möglichst in kurzen Sätzen/Stichpunkten.
    Du kannst auch versuchen zu Recherchieren, welche Vorraussetzungen für die Merkzeichen vorliegen müssen.
    Eine gute Anlaufstelle soll auch die EUTB sein. Da musst du schauen ob die bei dir in der Nähe sind. In meinem Landkreis arbeiten die kostenlos und ehrenamtlich. Falls du Mitglied in einem Sozialverband bist kannst Du es auch dort versuchen, die sind aber oft überlastet.
    Wenn du mit Erschöpfung/Fatigue zu tun, schau mal auf die Seiten der Fatigatio. Die haben für wirklich kleines Geld tolle Broschüren u.a. auch zum GdB. Für mich haben die sich echt gelohnt.
    Ich habe auch immer meine Ärzte mit ins Boot geholt und denen gesagt, dass ich einen Antrag gestellt habe. Einige haben mir direkt einen passenden Bericht mitgegeben, andere wollten warten, das dass Amt sie anfragt. Für die Arztakte habe ich immer meine Selbsteinschätzung in der Praxis abgegeben.

    Es ist leider ein zähe Sache, aber irgendwann klappt es. Ich habe insgesamt 3 Anläufe gebraucht über mehrere Jahre um einen GdB von 60 zu bekommen (mit Schlaganfall, Rheuma und LongCovid). Ich bin allerdings auch noch in Teilzeit berufstätig.

    Ich wünsche Dir viel Erfolg!
     
  9. Kaschu

    Kaschu Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    20. April 2019
    Beiträge:
    593
    Ort:
    SFB
    Hallo @florenceHB
    Mit dem GdB 70 bin ich fein, da wurde ich ja quasi ohne mein Wollen hochgestuft. Mir geht es tatsächlich um die Merkzeichen, die könnten mir so einiges erleichtern. Da muss ich wohl noch deutlicher schildern, warum.
     
  10. florenceHB

    florenceHB Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    25. Juli 2011
    Beiträge:
    118
    In meinem Bundesland muss man die Merkzeichen separat mit beantragen. Aber ich vermute das hast du sowieso gemacht. Dann hilft nur noch detaillierter darlegen warum Du die Merkzeichen benötigst. (Im sinne von Ich kann nicht… und benötige Unterstützung bei…)
     
  11. Clödi

    Clödi Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    22. August 2009
    Beiträge:
    8.535
    https://www.betanet.de/merkzeichen-g.html

    Erfüllst du denn die Voraussetzung für ein G?
    Welche Begründung steht in deinem Bescheid für die Ablehnung des Merkzeichens?

    Manchmal ist bei der Haupterkrankung ein bestimmter EINZEL-GdB erforderlich, damit das G bewilligt werden kann. Das wird bei betanet ganz gut erklärt, auch wenn man es selber persönlich vielleicht anders einschätzt.

    Lg Clödi
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden