GdB bewilligt

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von pummelfee, 26. April 2015.

  1. pummelfee

    pummelfee Neues Mitglied

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    Hallo Ihr Lieben,

    gestern habe ich von der Stadt Köln den Bescheid über meine GdB erhalten. 30% wurde bewilligt!

    Jetzt überlege ich, ob ich Widerspruch einlegen soll, da ich gleichzeitig mit dem Antrag auch EU-Rente beantragt habe.

    Für den Rentenantrag habe ich in der nächsten Woche 2 Gutachter-Termine (Orthopäde und Internist).

    Was würdet Ihr mir raten????

    Ach ja, und ab dem 06.05. bin ich in Schlangenbad zur Reha

    lieben Gruß und danke schon mal für die Tipps :)
     
  2. kukana

    kukana in memoriam †

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    Hi,
    Der GdB ist für deinen Rentenantrag nicht ausschlaggebend, sondern die Einschränkungen die du hast. Dies wird durch einen Gutachter festgestellt.

    Mein Antrag war damals im November, im Dezember erhiel ich Info dass die Bearbeitung läuft und im März war der Gutachtertermin, im April dann die Genehmigung der teilweisen Erwerbsminderungsrente. Seitdem arbeite ich Teilzeit.

    Also warte mal die Gutachtertermine ab, du hast ja gleich zwei davon und die Ergebnisse kommen meist innerhalb von vier Wochen.

    Normal geht Reha vor Rente, insofern gut, dass du dafür bereits einen Termin hast.

    gruß Kukana
     
  3. pummelfee

    pummelfee Neues Mitglied

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    Hallo Kukana,

    Danke für die schnelle Antwort :) :vb_redface::top:
     
  4. Töns

    Töns Mitglied

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    Hallo Pummelfee

    Das Thema mit dem Einspruch ist so eine Sache.Bei mir wurde damals auch nur 30% bewilligt.Ich hatte Einspruch eingelegt und der wurde nach langen warten abgelehnt.(3Monate) Zum Klagen hatte ich nicht die Nerven und deshalb habe ich einfach noch ein halbes Jahr gewartet und dann habe ich einfach einen neuen Verschlechterungs Antrag gestellt.
    Das ganze habe ich zwei mal gemacht und nun habe ich 50% (in zwei Jahren).
    Mein Tipp ,warte einfach noch bis ende des Jahres und stell dann den nächsten Antrag.

    Gruß Töns
     
  5. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

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    Hi,

    bei mir war damals noch das Versorgungsamt Köln zuständig und die Bearbeitung war an Unfähigkeit kaum zu überbieten, so dass ich mich dazu entschlossen hatte zu klagen. Ich bin 2 Minuten beim SG gewesen und danach noch einmal bei einem Gutachter- daraufhin hat mir das Versorgungsamt freundlicherweise das Angebot unterbreitet meinen GdB zu erhöhen... Ich kann nur jedem raten zu klagen, sofern der Anspruch begründet ist (Anhaltspunkte bietet die GdB Tabelle).

    Die Rente ist komplett unabhängig davon, aber ggf. hast Du steuerliche Vorteile.

    @Töns
    In NRW gilt: Man stellt einen Änderungsantrag- hast Du einen unbefristeten GdB und stellst einen Änderungsantrag, so können Dir auch wieder Prozente aberkannt werden. Deswegen sollte man sich immer überlegen, wann man einen Antrag stellt. Klar- bei 30% immer...

    Viele Grüße und viel Erfolg
    Jürgen
     
  6. Töns

    Töns Mitglied

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    OWL
    Hallo Jürgen
    Ich gebe dir recht ,hier in NRW heißt das Änderungsantrag.
    Ich habe das auch nur so gemacht weil vier Ärzte mir dazu geraten haben.
    Man sollte schon entsprechend "krank" sein,sonst kann das auch nach hinten los gehen.


    Gruß Töns
     
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