Clödi
Bekanntes Mitglied
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum GdB Antrag, wenn man diesen erst nach Jahren der Erkrankung stellt.
Bisher hat der Antrag für mich einfach keinen Sinn gemacht, aber da ich jetzt steuerpflichtig beschäftigt bin, möchte ich den Steuervorteil einer möglichen Schwerbehinderung schon nutzen. Deshalb muss ich mich jetzt doch mal durch den Antrag wurschteln, auch wenn es mit Aufwand verbunden ist.
Mein Problem: meine RA Diagnose war bereits 2006. Letzte OP/Arthrodese am Fuß war 2021, also zu alt, um im Antrag noch abgefragt zu werden. Ich habe in den 18 Jahren noch keine Reha beantragt und somit darüber auch keine Belege mit Diagnose XY.
Sekundäre Nephritis/Bluthochdruck seit 2016, Biopsie im KH war 2016. Da gehe ich nur noch zu Kontrollen, da aktuell gut eingestellt.
Letztes Jahr hatte ich noch eine gynäkologische OP, die ich im Antrag mit angeben werde.
Ansonsten bin ich nicht so der Arztgänger (man ahnt es schon
) und mein HA sieht mich eigentlich nur zu Impfungen oder alle drei Jahre zum Check-Up.
Die anderen Sachen werden ja vom Facharzt betreut, wo ich regelmäßig bin.
Wie macht man das denn jetzt organisatorisch, dass auch alle Diagnosen berücksichtigt werden, selbst wenn sie schon ewig her sind? Einfach nur alle im Antrag aufzählen und die Ärzte von der Schweigepflicht entbinden? Oder von jedem Arzt mal einen aktuellen Bericht anfordern und gleich hinzufügen? Dienstag werde ich meine Rheumatologin schon mal informieren und da mal nachfragen.
Ehrlich gesagt, weiß ich gar nicht, wann mein HA die letzten Berichte von den Fachärzten bekommen hat. Wenn sich nichts verschlechtert hat, frage ich da nicht jedes Mal nach aktuellen Unterlagen. Trotzdem bin ich natürlich nicht gesund und habe so meine Einschränkungen vor allen Dingen durch die Versteifung im unteren Sprunggelenk.
Würde mich freuen, wenn die erfahrenen Hasen unter euch mir da einen Rat geben können, wie ihr da vorgehen würdet. Schon mal lieben Dank vorab fürs Lesen.
Lg Clödi
ich habe eine Frage zum GdB Antrag, wenn man diesen erst nach Jahren der Erkrankung stellt.
Bisher hat der Antrag für mich einfach keinen Sinn gemacht, aber da ich jetzt steuerpflichtig beschäftigt bin, möchte ich den Steuervorteil einer möglichen Schwerbehinderung schon nutzen. Deshalb muss ich mich jetzt doch mal durch den Antrag wurschteln, auch wenn es mit Aufwand verbunden ist.
Mein Problem: meine RA Diagnose war bereits 2006. Letzte OP/Arthrodese am Fuß war 2021, also zu alt, um im Antrag noch abgefragt zu werden. Ich habe in den 18 Jahren noch keine Reha beantragt und somit darüber auch keine Belege mit Diagnose XY.
Sekundäre Nephritis/Bluthochdruck seit 2016, Biopsie im KH war 2016. Da gehe ich nur noch zu Kontrollen, da aktuell gut eingestellt.
Letztes Jahr hatte ich noch eine gynäkologische OP, die ich im Antrag mit angeben werde.
Ansonsten bin ich nicht so der Arztgänger (man ahnt es schon
Die anderen Sachen werden ja vom Facharzt betreut, wo ich regelmäßig bin.
Wie macht man das denn jetzt organisatorisch, dass auch alle Diagnosen berücksichtigt werden, selbst wenn sie schon ewig her sind? Einfach nur alle im Antrag aufzählen und die Ärzte von der Schweigepflicht entbinden? Oder von jedem Arzt mal einen aktuellen Bericht anfordern und gleich hinzufügen? Dienstag werde ich meine Rheumatologin schon mal informieren und da mal nachfragen.
Ehrlich gesagt, weiß ich gar nicht, wann mein HA die letzten Berichte von den Fachärzten bekommen hat. Wenn sich nichts verschlechtert hat, frage ich da nicht jedes Mal nach aktuellen Unterlagen. Trotzdem bin ich natürlich nicht gesund und habe so meine Einschränkungen vor allen Dingen durch die Versteifung im unteren Sprunggelenk.
Würde mich freuen, wenn die erfahrenen Hasen unter euch mir da einen Rat geben können, wie ihr da vorgehen würdet. Schon mal lieben Dank vorab fürs Lesen.
Lg Clödi

, sondern primär um die Einschränkungen, die du im Alltag durch die Erkrankung/en hast. Das muss bei der Antragstellung klar im Fokus stehen. 
. Man muss sich Gedanken machen welche Unterlagen der Entscheider benötigt, um bestmöglich im Sinne des Antragstellers entscheiden kann. 
und alles direkt mit dem Antrag einzureichen, damit der Entscheider sie auch sicher bekommt. Arztbriefe eignen sich meist nur halbwegs bis garnicht um sich ein Bild davon zu machen, welche Einschränkungen der Antragsteller im Alltag durch die Erkrankung tatsächlich hat.
