@hallo nachtigall!
herzlichewn Glückwunsch!
das SGB IX regelt eindeutig alle dinge der schwerbehinderung.
@arbeitgeber
die informationspflicht für den arbeitgeber, erstreckt sich in der tat auf die frage des erweiterten
kündigungsschutzes und dem zusätzlichen urlaub. wobei du unabhängig vom bewilligungsdatum,
wenn dieses im jahr für das Jahr 2013 erfolgt ist, bekommst du komplett 5 tage mehr urlaub (werktage)
für das gesamt kalenderjahr.
erweiterte kündigungsschutz, wobei es hier sonderregelungen gibt. sofern die firma unter
10 vollbeschäftigte mitarbeiter verfügt, greift der besondere erweiterte kündigungsschutz nicht mehr.
@nachteilsausgleich
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kfz- steuer- gilt nur ab / bei merkzeichen "aG"
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steuerermäßigung auf versicherungen - hier musst du dich mit deinem versicherungsvertreter
in verbindung setzen, er wird dir sagen können, welche möglichkeiten es bei deinen abgeschlossenen
policen gobt. das händelt jede versicheungs gesellchaft individuell.
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freifahrt- nur schwerbehinderung ab merkzeichen "G"
hier kann zwischen "freifahrt" für öff.verkersmittel (s.entsprechende regelungen) oder den
halben satz zur kfz steuer gewählt werden. siehe auch entsprechender regelung des SGB vom sept.2012
- Eintritt - meist bei betreibern der öffentlichen hand geregelt, aber unterschiedlich. teilweise halber
fahrpreis oder geminderter fahrpreis (z.bsp. bei Reedereien)
bei privaten betreibern auf anfrage, recht unterschiedlich gehandhabt, teilweise kein anspruch.
- F
inanzamt- entweder über den lohnsteuerjahresausgleich, da das jahr bereits läuft
oder aber rückwirkend ab bewilligungsdatum direkt beim finanzamt. dies kann man bei uns z.bsp.
direkt im finanzamt beantragen (vordruck)
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lohnsteuer - direkte info an den arbeitgeber, mit kopie des bescheides zur anerkennung der
schwerbehinderung, bitte diagnosen schwärzen! die gehen niemanden was an! deine %'te der
schwerbehinderung, haben mit der lohnsteuer deines mannes m.E.n. nichts zu tun. erkundige
dich da bei eurem steuerberater bzw. beim lohnsteuerhilfeverein, an was man noch denken
sollte
- es gibt im
BVG-Betriebsverfassungsgesetz u.a. regelungen über mehrstunden/überstunden-
arbeit von schwerbehinderten. hier lass dich am besten im LaGeSoz beraten oder, sofern in deiner
firma vorhanden betriesrat/schwerbehindertenvertretung
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arbeitsplatzgestaltung entweder über DRV oder Lagesoz-Integrationsfachdienst
findest du im i-net, einfach mal googeln
z.bsp. ausgestaltung wie: schreibtisch, schreibtischstuhl auf die behinderung ausgerichtet
@liebe nachtigall
Meine Chefin weiß von meinem Antrag, sie hat selber GdB 40. Und ich arbeite in einem
Behindertenwohnheim, das wäre ja noch schöner, wenn sich da jemand von der Chefetage querstellen
würde.
solange das alles in ordnung ist, kann ich dich nur beglückwünschen!
aber ich habe bei einem arbeitgeber eines wohlfahrtsverbandes nach 29 jahren beschäftigung,
ganz andere sachen erlebt!
trotz tarifvertrag; trotz arbeitsvertrag , der nach 15 jahren eine unkündbarkeit vorsah;
trotz schwerbehinderung; trotz mitgliedschaft im betriebsrat und schwerbehindertenvertreter.....
ich habe gottlob meine schwerbehinderung nie als "freibrief" angesehen und das war auch gut so!
solange wie man geackert wie ein tier, nicht nach dienstende gefragt, nicht nach abgeltung von
überstunden nachgedacht hat und keine forderungen stellte, die eigentlich geltendes recht bedeuten,
war alles in ordnung.
meinem dicken fell und standhaftigkeit, sowie einem super guten anwalt, der arbeits- und
schwerbehindertenrecht regelrecht gelebt hat, habe ich so manches verhindern können.
letztenendes war die bewilligung der erwerbsminderungsrente für mich ein seegen.
sei bitte nicht zu blauäugig!
bei fragen zu dem einen oder anderen, dann per pn. helfe dir gern weiter.
knuddelgrüße vom sauri