GdB 40 Widerspruch

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Nordlicht70, 28. April 2018.

  1. Nordlicht70

    Nordlicht70 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    28. April 2018
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    Hallo an alle,

    ich hoffe, ich bekomme hier ein paar Einschätzungen.

    Ich habe Rheuma, Polyarthrose und eine Anpassungsstörung. Jeden Tag habe ich Schmerzen in wechselnden Gelenken, über knackt es.

    Ich habe einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt und einen Bescheid mit GdB 40 erhalten. Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt und um Akteneinsicht gebeten.

    In der gutachterlichen Stellungnahme ist
    die Rheumatodie Arthristis,, Schmerzsyndrom mit 40
    die Anpassungsstörung mit 20
    und die Polyarthrose mit 10

    bewertet worden.

    Seht Ihr Chancen, ob ich auf GdB 50 kommen kann? Wie stelle ich das am Besten an? Habt Ihr Tipps für mich?

    Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!

    Viele Grüße, Nordlicht 70
     
  2. O-häsin

    O-häsin Guest

    Hallo Nordlicht70,
    Das kann man so nicht sagen, weil es nicht auf die Diagnose(n) ankommt, sondern auf die Auswirkungen, nämlich auf die Einschränkungen, die man deswegen hat. Es käme also darauf an, diese Einschränkungen detailliert zu beschreiben. Man kann es z.B. aufteilen in normale Alltagstätigkeiten und Freizeitbereich. Diese Angaben sollten von einem Arzt bestätigt werden. Also wäre der "Schulterschluß" mit dem jeweils behandelnden Arzt bei der Beschreibung der Einschränkungen sehr von Vorteil.

    Das Amt sieht durch die Einschränkungen, die mit 20 und 10 bewertet sind, offensichtlich keine Notwendigkeit einer Steigerung des Gesamt-GdB, der schon durch die RA und das Schmerzsyndrom festgestellt ist. Es gibt Erfahrungswerte, die in der GdS-Tabelle aufgeführt sind und aufgrund derer das Amt den GdB (feste Werte) bestimmt. Hier kannst Du Dich vorab informieren, ob das Amt "richtig liegt". Daneben gibt es Krankheiten, deren Einschränkungen sehr individuell sind und für die es keine festen Werte gibt. Dabei sind persönliche Beschreibungen besonders wichtig.
    Info unter: https://www.vdk.de/ov-schopfheim/ID139838

    Mit Deinem zuerkannten GdB kannst Du, wenn es um den Schutz des Arbeitsplatzes geht, auch eine Gleichstellung (mit Schwerbehinderten, also bei einem GdB von 50) beantragen. Du kannst aber auch erstmal Widerspruch einlegen und dazu schreiben, dass die "Begründung folgt". Das wäre dann nach gelungenem Schulterschluß mit den Ärzten. Wenn nicht, kannst Du den Widerspruch problemlos zurücknehmen. Das Widerspruchsverfahren ist übrigens kostenfrei.
    LG o-häsin
     
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  3. Nordlicht70

    Nordlicht70 Neues Mitglied

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    Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort.

    Widerspruch mit "Begründung folgt" ist raus, daraufhin habe ich die Unterlagen der gutachterlichen Stellungnahme erhalten.

    Wie mache ich es jetzt am Besten? Ich schreibe eine Begründung zum Widerspruch und lasse mir die vom Arzt abzeichnen? Oder soll mein Hausarzt eine Begründung schreiben, die ich dann zu meinem Schreiben dazulege?

    Wie sind die Erfahrungen, was macht das Versorgungsamt mit dem Widerspruch? Wer prüft diesen? Muss ich eventuell noch zu einem Gutachter?

    Einen schönen Abend wünscht das Nordlicht70
     
  4. Nordlicht70

    Nordlicht70 Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    Und auf welche Einschränkungen sollte ich im Widerspruchsschreiben besonders eingehen? Auf alle oder "nur" auf die psychischen, so dass ich Chance habe, dass der GdB dadurch angehoben wird? Ich habe ja in meinem Antrag schon meine Einschränkungen beschrieben.
    Ich habe es so verstanden, dass der GdB von 40 auf Rheuma durch die anderen Krankheiten raufgesetzt werden kann. Polyarthrose habe ich ja nur mit 10 bewertet bekommen, Psyche mit 20. Deswegen macht es mehr Sinn, die psychischen Einschränkungen aufzuschreiben oder sehe ich das falsch?
     
  5. O-häsin

    O-häsin Guest

    Das ist grundsätzlich nicht falsch, aber dann nicht der Fall, wenn sich Einschränkungen überschneiden. Abgesehen davon, dass die Polyarthrose nur mit 10 bewertet ist und diese somit kaum (mit Ausnahmen) in die Gesamtbewertung eingehen wird, sie sich außerdem, zumindest mit den Schmerzen, mit der RA uind dem Schmerzsyndrom überschneidet. Demnach macht es Sinn, an den Beschwerden/Einschränkungen der Psyche zu "arbeiten". Denn auch ein GdB von 20 ergibt nicht automatisch eine Erhöhung, doch im Bereich Psyche ergeben sind gänzlich andere Einschränkungen und damit gewisse Chancen.

    Ich persönlich würde in diesem Bereich mit dieser Störung nicht den Hausarzt agieren lassen (es werden wegen des allgemein besseren Kontakts zu ihm leicht Gefälligkeitsgutachten unterstellt), sondern Kontakt zum Facharzt aufnehmen, der Dir danach eine -positive- Stellungnahme übergeben kann, die Du zum Amt schickst.

    Entweder wird das Amt dem Widerspruch abhelfen, Dir also einen höheren GdB geben oder es wird ihm nicht abhelfen. Dann geht der Widerspruch zur Entscheidung an die nächsthöhere Behörde. Was daraus wird... kommt darauf an bzw. steht in den Sternen. Ob diese Behörde einen Gutachter beauftragt, kann sein, muß sie aber nicht. Evtl. kannst Du auch selbst anregen, einem Gutachter (Facharzt) vorgestellt zu werden.

    Auch Dir noch einen schönen Abend
    und viel Erfolg.
     
    #5 28. April 2018
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 28. April 2018
  6. Tusch

    Tusch Bekanntes Mitglied

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    Moin Nordlicht,

    Ich habe mit relativ gleicher Diagnose plus Fibro, plus Depression , plus div. Bandscheibenvorfällen und chron. Pankreatitis einen Grad von 30.
    Die Rheumatoide Arthritis wurde mit 30 bewertet, alles andere mit 10, die Fibro gar nicht.
    Es zählt immer der höchste Wert, addiert wird nicht.
    Eine ganz nette Aussage des Gutachters „Olumiant ist kein Medikament, welches als aggressive Therapie eingestuft werden kann und somit einen Grad 40 begründen würde“
    Alle von mir genannten Schmerzen und Funktionseinschränkungen sind mit dem Grad 30 abgedeckt.
    Ich habe bei meinem Widerspruch eine übersichtliche Tabelle mit allen Einschränkungen, im Alltag und Freizeit, geschrieben, meine Ärzte (Hausarzt, Rheumatologin, Psychologin und Schmerztherapeut) haben das bestätigt
    mein Widerspruch wurde abgeschmettert, mit der Drohung, dass bei erneuter Prüfung 2019 der Grad runter gesetzt werden kann.
    Ich habe gerade die Nase voll vom Sozial-und Integrationsamt Schleswig-Holstein.

    Ich müsste jetzt ins Klageverfahren gehen. Meine Kraft dazu reicht nicht.

    Ich wünsche dir ganz viel Erfolg bei deinem Widerspruch.
    LG
    TUSCH
     
  7. Resi Ratlos

    Resi Ratlos Guest

    nicht ganz in-topic:

    Tusch, diese Aussage zeugt von echtem "Expertentum"
    *Sarkasmus wieder aus"
     
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  8. O-häsin

    O-häsin Guest

    Hallo Tusch,
    es zählt nicht immer der höchste Wert, jedenfalls kann man es so nicht ausdrücken. Vielleicht meinst Du es richtig, nämlich:
    Zwecks Beurteilung des Gesamt-GdB geht man zunächst vom höchsten Einzel-GdB aus. Danach wird geprüft, ob und wie stark sich durch das Hinzutreten anderer Funktionsbeeinträchtigungen das Gesamtausmaß der Behinderung erhöht. (Teil A Nr. 3c der Anlage zu § 2 der VersMedV).
    Es geht also darum, die Auswirkungen von Beeiträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Be-rücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen zueinander zu beurteilen.

    Ist nur zur Klarstellung, also nix für ungut.
    LG o-häsin
     
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  9. Tusch

    Tusch Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
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    Moin
    Resi... ich habe vor diesem Schreiben gesessen und konnte es nicht glauben. Zumal ich noch andere Medikamente nehme, die alle in ihrer Wirkung/ Nebenwirkung auf den Körper ständiger Kontrolle bedürfen. Das ist jedoch laut Schreiben mit dem Grad 30 berücksichtigt.

    O-Häsin.. ich finde deine Antwort gut und richtig. Ich habe was ganz klar stark vereinfacht.
    In meinem Fall wurden aber die wechselseitige Beziehungen nicht berücksichtigt, so empfinde ich es und lese das aus dem Schreiben raus. Der Schwerbehinderten Beauftragten meiner Firma hat nur den Kopf geschüttelt. Der Gutachter in Heide ist für so etwas bekannt. Ich hätte sicherlich gute Chancen vor dem Sozialgericht, bin im Moment nur nicht fit genug, das durch zu stehen.
    Ich mag nicht mehr beweisen müssen, dass ich krank bin und es mir nicht immer gut geht.

    Wir werden, wenn ich 2019 beweisen muss, dass keine Besserung eingetreten ist (es wäre echt toll, wenn es Eine Besserung gäbe) erneut den Versuch starten.
    Auf jedenfall werde ich bis dahin versuchen ein Gutachten zu bekommen, was Olumiant (oder allgemein Biologica) als aggressive Therapie einstuft. Denn soweit ich das im Gesetz f. Schwerbehinderung rauslese, ist das ein Punkt zur höher Stufung. Sag mir bitte wenn ich falsch liege, dann kann ich mir das sparen.

    Nochmal ganz deutlich: ich würde sehr gerne auf jeden Grad verzichten und einfach wieder gesund und fit sein.

    LG Tusch
     
  10. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    O- häsin,

    das kann ich nur mit einem Beispiel bestätigen.
    Habe einen Gdb von 70 für die Psyche bekommen
    Und für Dinge wie das Ehlers Danlos Syndrom und andere Sachen Gdb s zwischen 10- 30.
    GesamT habe ich 80 plus Merkzeichen.
     
  11. O-häsin

    O-häsin Guest

    @Tusch,
    Du hast selbstverständlich recht, dass Gesetzestext und Gesetzeswirklichkeit oft weit auseinander klaffen. Auch ich habe da so meine negativen Erfahrungen mit den Behörden und ebenfalls meine reduzierte Kraft nicht in einer Klage gelassen. Hier im Forum mag ich jedoch nur angeben, wie es geht, wie es gehen könnte. Denn manchmal geht es ja....
    Zu aggressiven Therapien gibt es m.W. keine allgemein gültigen Kriterien. Jeder Arzt kann es anderes interpretieren, das Amt ebenso. Mir ist lediglich ein Urteil bekannt, in dem es darum ging (So mancher gibt halt vorher auf oder bekommt ein Vergleichsangebot und nimmt dann die Klage zurück). In diesem Urteil ging es zur Beurteilung der Aggressivität ebenfalls um die Auswirkungen, also womit und wann (be-)hindert mich die Therapie an der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Also: Auswirkungen, Auswirkungen, Auswirkungen -auch auf den Allgemeinzustand.
    Wegen der Nachprüfung im nächsten Jahr kann ich nur raten, Behandlungen nachzuweisen und 'klein-klein' zu notieren, was nicht geht. Garantieren kann ich aber nichts. Der psychische Bereich scheint mir beim Ganzen ein offenes Tor zu sein, sowohl nach vorne als auch nach hinten. Deswegen scheint mir hier eine für das Amt "sichtbare ärztliche Präsenz" besonders wichtig.
    LG o-häsin
     
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  12. Resi Ratlos

    Resi Ratlos Guest

    @Tusch

    Es würde sicher helfen, wenn Dein Rheumatologe Dir bescheinigt, dass Olumiant nicht minder "aggressiv" ist als TNF-Inhibitoren, Interleukin-Blocker oder T- bzw. B-Zell gerichtete Therapien.
    Ein Blick in die Zulassungsstudien und Warnhinweise sollte eigentlich auch einem derartigen Gutachter genügen......
     
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  13. Tusch

    Tusch Bekanntes Mitglied

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    Liebe o- Häsin,
    Da hast du recht.
    Ich habe alles, jeden kleinsten Bericht, jedes Medikament mit Wechsel, Nebenwirkungen usw. , Verlaufsprotokolle der Psychotherapie usw. eingereicht und eine Auflistung meiner Einschränkungen in Tabellenform (übersichtlich, nicht zu viel) sowie die Stellungnahmen meiner Ärzte und schmerztherpeuten dazu.
    Depression mit 0 ( seit zwei Jahren in Therapie, ausführlicher Bericht der Therapeutin )
    Fibro mit 0 (der Schmerztherapeut hatte genau beschrieben, wie ich an der Teilhabe eingeschränkt bin)
    Chronisch Pankreatitis mit 10
    Wirbelsäule Schäden mit 10 (mit Kraftverlust im rechten Arm Hand - ich bin Physiotherapeutin - die Einschränkung in meinem Beruf wird nicht angerechnet - im Alltag, Freizeit usw. würde die 10 bewertet)
    Rheuma mit 30 (Ist ja durch das Biologica unter Kontrolle :aeh:)

    Ich staune echt, wie andere Menschen mit psychischen Problemen, wie Ducky z.B. , 70 bekommen. Natürlich weiß ich nicht und kann nicht beurteilen, wie es diesen Menschen geht (schlimmer geht bekanntlich immer) und freue mich, wenn andere einen angemessenen Grad bekommen.
    Ich sehe jedoch viele Menschen (Patienten von mir) die mit z.B. Fibro und „nur“ fibro (und da kann ich beurteilen wie es ihnen geht, da ich sie schon Jahre lang betreue) mit 50-60 bewertet werden.
    Ich bin mir sicher, dass dies am ärztlichen Gutachter und Sachbearbeiter liegt.
    Und auch hier freue ich mich, dass meine Patienten den Grad, und die damit verbunden Erleichterungen z.B.(5 erholungstage und erleichterter Renteneintritt ) in Anspruch nehmen können.
    Nur... gerecht ist anders.

    Interessant finde ich auch, dass das gleiche Integrationsamt mir für meinen Beruf eine Minderleistung zugesprochen hat ( und darüber bin ich jeden Tag dankbar), dort also die Einschränkungen usw. Voll anerkannt werden. Für mein privates Leben aber nicht :aeh:

    Naja... mal hü mal hot

    Ich wünsche mir nichts sehnlicher, als gesund zu sein, meine Hobbys, meinen Sport, meinen Haushalt und vieles mehr, wieder unbeschwert machen zu können.
    Ich wünsche mir nichts mehr, als meine Beruf bis zur normalen Altersrente auszuüben.
    Wohl wissend, dass das ein Traum ist.

    So, nun ist genug gejammert
    Genießt den schönen Sonntagabend und wenn ihr habt, einen tollen brückentag und 1. Mai

    LG
    Tusch
     
  14. Tusch

    Tusch Bekanntes Mitglied

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    Danke Resi
    Eine gute Idee.
     
  15. aischa

    aischa Guest

    Tusch,
    ich drücke dich mal......:1luvu:
    auch wenn es nicht wirklich was nützt.
     
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  16. Tusch

    Tusch Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
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    Stade, Niedersachsen
    Danke Aischa
    Ganz lieb von dir.
    Drücken hilft immer :knuddel:
     
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