Freifahrt für Behinderte

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von hgabriele, 23. Oktober 2011.

  1. Allgäu

    Allgäu Mitglied

    Registriert seit:
    25. Mai 2011
    Beiträge:
    245
    Ort:
    Bremen
    Alle Nahverkehrszüge der Deutschen Bundesbahn sind dann für sie ohne
    zusätzlichen Fahrschein mit dem grün-roten Schwerbehindertenausweis
    und dem Beiblatt mit gültiger Wertmarke nutzbar. So können Schwerbehinderte bundesweit durchgängig mit allen Nahverkehrszügen der DB-Regionalbahn (RB)
    Regionalexpress(RE), Interregio-Express (IRE) und S-Bahn- in der zweiten
    Klasse kostenlos fahren.

    Übersicht Merkzeichen der Schwerbehinderung.
    G erheblich gehbehindert KFZ-Steuerermäßigung (50%)
    Vergünstigung bei Bus und Bahn
    aG aussergewöhnlich gehbehindert. Steuerermäßigung, Vergünstigung bei Bus und Bahn,Sonderparkgenehmigung bei Behindertenparkplatz

    H/BI hilflos und/oder Blind. Freifahrt mit Bus und Bahn, vollständige Befreiung von der KFZ-Steuer.

    B ständige Begleitung. Begleitperson fährt in Bus und Bahn kostenfrei mit.

    RF Rundfunk- und Fernsehgebühren frei, Telefon ermäßigt.

    Ich hoffe,daß Euch damit geholfen ist. Und nun wünsche ich allen eine
    gute Fahrt, vielleicht demnächst in den Weihnachtsurlaub? Ich wünsche es allen,

    Viele liebe Grüsse Allgäu:vb_redface:
     
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