trombone
die Schreibtischtäterin
Hallo,
wie ja viele von Euch wissen, bin ich zur Zeit in der Wiedereingliederung (Hamburger Modell).
Die ersten 2 Wochen habe ich 4 Std. abgeleistet und seit gestern sind es 6 Std.
Da ich wegen einer Thrombose vor etwa 2 Monaten noch regelmäßig zur Quickkontrolle muss, war ich gestern morgen erst bei meinem Hausarzt. Der Termin hat über 2 Std. gedauert, so dass ich anstatt um 8:00 Uhr erst gegen kurz vor 10 Uhr aufgelaufen bin. Wegen eines weiteren Termines habe ich dann - wie ursprünglich auch mit unserem Personaldezernt vereinbart - nach den eigentlichen 6 Std. - also um 14:00 Uhr feierabend gemacht.
Heute habe ich dann von der Urlaubsvertretung meiner Personalsachbearbeiterin einen doch etwas eigenartigen Anruf erhalten:
Ich hätte, da ich erst um 10:00 Uhr mit der Arbeit angefangen bin - bis 16:00 Uhr arbeiten müssen. Sollte dieses nicht gehen (es war das erste mal übrigens) müsste ich meinen Stundenrahmen wieder reduzieren oder gleich mich wieder krank melden, da ich ja die Regelungen die der Arbeitgeber abgezeichnet hat (sprich 6 Std.) nicht einhalten kann????
Ja, bin ich denn im falschen Film?????? - Darf ich dann noch nicht einmal mehr zum Arzt????? - Was mich vor allem irritiert ist die Tatsache, dass meine Sachbearbeiterin mit bei Aufnahme der Tätigkeit sagte: "Wenn Du mal zum Arzt musst ist das kein Thema, bring einfach eine Bescheinigung vorbei". Wenn ich dann aber doch die 6 Std. arbeiten muss - was soll dann die Bescheinigung vom Arzt????
Kennt sich von Euch jemand damit aus? Würde mich echt interessieren wie das "Hamburger Modell" bei anderen Arbeitgebern gehandhabt wird - Ach bevor ich es vergesse, ich arbeite im öffentlichen Dienst (Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen).
Danke für Eure Rückmeldungen
Birgit
wie ja viele von Euch wissen, bin ich zur Zeit in der Wiedereingliederung (Hamburger Modell).
Die ersten 2 Wochen habe ich 4 Std. abgeleistet und seit gestern sind es 6 Std.
Da ich wegen einer Thrombose vor etwa 2 Monaten noch regelmäßig zur Quickkontrolle muss, war ich gestern morgen erst bei meinem Hausarzt. Der Termin hat über 2 Std. gedauert, so dass ich anstatt um 8:00 Uhr erst gegen kurz vor 10 Uhr aufgelaufen bin. Wegen eines weiteren Termines habe ich dann - wie ursprünglich auch mit unserem Personaldezernt vereinbart - nach den eigentlichen 6 Std. - also um 14:00 Uhr feierabend gemacht.
Heute habe ich dann von der Urlaubsvertretung meiner Personalsachbearbeiterin einen doch etwas eigenartigen Anruf erhalten:
Ich hätte, da ich erst um 10:00 Uhr mit der Arbeit angefangen bin - bis 16:00 Uhr arbeiten müssen. Sollte dieses nicht gehen (es war das erste mal übrigens) müsste ich meinen Stundenrahmen wieder reduzieren oder gleich mich wieder krank melden, da ich ja die Regelungen die der Arbeitgeber abgezeichnet hat (sprich 6 Std.) nicht einhalten kann????
Ja, bin ich denn im falschen Film?????? - Darf ich dann noch nicht einmal mehr zum Arzt????? - Was mich vor allem irritiert ist die Tatsache, dass meine Sachbearbeiterin mit bei Aufnahme der Tätigkeit sagte: "Wenn Du mal zum Arzt musst ist das kein Thema, bring einfach eine Bescheinigung vorbei". Wenn ich dann aber doch die 6 Std. arbeiten muss - was soll dann die Bescheinigung vom Arzt????
Kennt sich von Euch jemand damit aus? Würde mich echt interessieren wie das "Hamburger Modell" bei anderen Arbeitgebern gehandhabt wird - Ach bevor ich es vergesse, ich arbeite im öffentlichen Dienst (Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen).
Danke für Eure Rückmeldungen
Birgit