Fragen zu GdB-Antrag

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Bossbaer, 14. Oktober 2013.

  1. Sprodde

    Sprodde Mitglied

    Registriert seit:
    30. März 2012
    Beiträge:
    287
    Ort:
    Am Meer
    soweit ich weiß wird eine MTX Therapie nur zusammen mit Kortison als aggressiv bezeichnet
     
  2. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

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    30. April 2003
    Beiträge:
    673
    Ort:
    Rheinbach
    Hi,

    ich schließe mich nicht an, da ein Änderungsantrag in meinem Fall damals nichts gebracht hat- ich habe nur Zeit verschenkt. Einige Jahre später bin ich über einen Widerspruch und eine Klage zum Ziel gekommen (Klage vorm SG in den beiden ersten Instanzen Kosten- und Anwaltsfrei). Meine Erfahrungen mit Gutachtern sind eher negativ...

    In dem Gutachten des unabhängigen Arztes (wurde vom SG beauftragt) stand, dass ich unter einer funktionellen Systemerkrankung (ich habe Bechterew) leide- das schließt auch Dinge wie Müdigkeit und Konzentrationsstörungen mit ein!

    Drücke Dir die Daumen- gleich wie Du Dich entscheidest.
    Viele Grüße
    Jürgen
     
  3. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    @hallo bossbaer

    einsichtnahme ist gut, so kannst du auch sehen welcher arzt, hier angeschrieben wurde.
    es werden im allgemeinen nicht alle ärzte angeschrieben. m.e.n. max.drei und dann auch
    nur, wenn keine aktuellen befunde beiliegen, aus denen deine gesundheitlichen probleme
    hervorgehen. nicht alle "erkrankungen" werden bewertet, sondern deren auswirkung und
    hier nur die die zu beeinträchtigungen auf dauer führen, und nicht nur mal auftreten.

    das kann man so pauschal nicht sagen.

    entscheidend ist in allererster linie, wie es dich unter der einnahme von mtx, einschränkt.
    mit welchen auswirkungen?
    hast du unter mtx eine gute linderung der beschwerden, keine oder kaum nebenwirkungen,
    so hat mtx seinen zweck erfüllt. dies wird anders bewertet, als wenn man entscheidende
    nebenwirkungen, wie haarausfall, ständig entzündungen z.bsp. im mund hast. dann wird
    dies anders bewertet.

    saurier
     
    #23 25. November 2013
    Zuletzt bearbeitet: 25. November 2013
  4. Bossbaer

    Bossbaer Neues Mitglied

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    Saarland/Dillingen
    Hallo!

    Danke für Eure Ratschläge. Ich melde mich nochmal wenn ich etwas weiter bin - wie auch immer das ausgehen mag..

    Ich bin froh, hier im Forum zu sein! Auf jede Frage habe ich bisher viele Antworten - und auch sehr verschiedene - bekommen.

    LG bossbaer

    P.S.: Natürlich bin ich immer noch um jede Meinung dankbar, die noch neu eingestellt wird :)
     
  5. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    GdB

    HALLO Bossbaer
    Ja denn warte erstmal was ev. der Orthopäde sagt.
    Die Meinung der Reha-Einrichtung kann ich nicht nachvollziehen?
    Ich würde da argumentieren, dass die meisten Reha-Ärzte keine Kassenzulassung haben, dementsprechend nur nach vorliegenden Diagnosen und Vorgaben der Krankenkassen physiotherapeutische Behandlungen entsprechend der Programme in dieser Einrichtung verschreiben können. (Wirst Du bei einer Reha krank musst Du dort zum Arzt ausserhalb der Einrichtung!)
    Die Einschränkung, die mit der Erklärung betreffs Deiner Reha-Einrichtung getroffen wurden ist somit äußerst fragwürdig. Und wie der GdB festzustellen ist geht die Reha-Einrichtung den "feuchten Kericht" (sorry) an...
    Da würde die mit mir richtig Stress kriegen - naja ich krieg meine Abschlussberichte immer vorher zur "Ansicht".

    Wenn wir einen Verschlimmerungsantrag schreiben könnte man darauf verweisen, dass einige der Beschwerden aufgrund der progredienten Entwicklung nicht mehr schubweise, sondern dauernd auftreten.
    Auch kann man auf neue Erkenntnisse verweisen, dass bestimmte Beschwerden nicht mehr als "rheumabedingt" sondern einzeln zu diagnostizieren und entsprechend zu bewerten sind...
    Aber da können wir dann später schauen.
    Ja denn angenehmes WE, ich bin zur Referentenschulung in Nürnberg ab Freitag..."merre"
     
  6. Bossbaer

    Bossbaer Neues Mitglied

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    Hallo nochmal,

    ich habe am Montag den Brief auf Einsicht bzw. Zusendung der angeforderten Unterlagen in Kopie per Einschreiben angefordert mit Fristsetzung und ausdrücklichem Vorbehalt des Widerspruchs meinerseits.

    Ich bin jetzt auch schon bei mehreren Ärzten "aufgeschlagen" und ärgere mich dermassen über das Amt, dass ich platzen könnte. Es wurde seitens des Amtes weder bei meinem Rheumaarzt, noch bei meinem Hausarzt noch bei meinem Zahnarzt (habe arge Probleme wegen Aphten etc. durch das MTX) ein Bericht angefordert, der dem derzeitigen Stand entspricht. So wie es aussieht wurde wirklich nur der Reha-Entlassungsbericht vom Februar/März angefordert.

    Das finde ich eine ausgemachte Frechheit, einfach mal einen Bericht, der schon über ein halbes Jahr alt ist und sagt: "es geht mir ja schon besser" zugrunde zu legen. Damals war ich 4 Wochen in Reha, hatte keinen Stress etc. Klar ging es mir da besser als jetzt (Teilzeit berufstätigt im stressigen Job, Schulkind, wochentags allein erziehend, weil mein Mann etwa 250km weiter weg Arbeit hat...).

    So, entschuldigung, aber ich musste mich jetzt mal eben kurz ausk***en.

    Danke für Euer (hoffentlich) offenes Ohr.

    LG Bossbaer
     
  7. kaufnix

    kaufnix Mitglied

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    Zentralbayern
    Servus Bossbaer,

    pass hier auf, im Bescheidrecht gibt es keinen Widerspruch "auf Vorbehalt". Entweder Widerspruch oder nicht. Also wenn eine Rechtmittelbelehrung dabei war (wovon auszugehen ist) dann die Monatsfrist beachten. Datum des Bescheids plus 3 Tage fiktive Zustellzeit (außer es wurde mit Zustellurkunde übersandt). Wenn keine Rechtsmittelbelehrung dabei war, gilt die Jahresfrist.

    Du kannst aber formal Widerspruch einlegen und reinschreiben "die Begründung folgt". Dann hast Du die Frist gewahrt. Zurücknehmen kannst Du Deinen Widerspruch dann immer noch.
     
  8. Bossbaer

    Bossbaer Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    Saarland/Dillingen
    Hallo Kaufnix,

    die Frist habe ich im Auge, aber danke für Deine Erinnerung. Ich wusste aber auch nicht, dass ich meinen Widerspruch nochmal zurücknehmen könnte. Das war mir neu. Aber wenn das so ist schreibe ich Anfang nächster Woche meinen Widerspruch mit "Begründung folgt". Dann spreche ich mal alle meine Ärzte an ob sie mir was schreiben/bescheinigen können.

    LG bossbaer
     
  9. Bossbaer

    Bossbaer Neues Mitglied

    Registriert seit:
    9. September 2005
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    Saarland/Dillingen
    Hallo!

    Ich wollte Euch mal einen kurzen Bericht schreiben wegen meines GdB:

    Mit GdB 20 war ich ja mit meinem Sjögren-Syndrom + Shulter-Impingement nicht einverstanden. Daher habe ich fristgerecht Einspruch erhoben. Da auch vom Amt nur der Entlassungsbericht meiner Reha im Februar 2013 zugrunde gelegt wurde habe ich von meinem Hausarzt einen neuen Bericht schreiben lassen.

    Nun habe ich GdB 30, der mir vom Prinzip her ausreicht. Wenn meine Beschwerden schlimmer werden kann ich ja immer noch einen Verschlimmerungsantrag stellen.

    LG bossbaer
     
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