Hallo zusammen,
ich habe gerade Ärger mit meiner Beihilfestelle.
Der Fall: Im Sommer bin ich an der Hand operiert worden, es wurde ein Gelenk versteift. Dazu war ich zwei Tage stationär im Krankenhaus. Das Krankenhaus hat eine Rechnung geschickt, ebenso der Operateur und der Narkosearzt.
Die Beihilfestelle will jetzt ihren Anteil der Arztrechnung (Operateur) nicht bezahlen, weil es bei diesen Kosten um "Wahlleistungen" handele, die gemäß Paragraf sowieso nicht beihilfefähig seien,
"Sie haben sich anlässlich einer stationären Krankenhausbehandlung im ... befunden. Die während dieses dieses Zeitraums in Anspruch genommenen Leistungen der Ärzte dürften aufgrund einer Wahlleistungsvereinbarung erbracht worden sein."
Bei meinem Operateur bin ich seit Jahren in Behandlung, er hat mich schon mehrfach operiert, und noch nie ist irgendeine Rechnung nicht erstattet worden. Dass er der Chefarzt ist, hat bisher auch noch nie jemanden gestört.
Mein Widerspruch, in dem ich das alles dargelegt habe, ist abgelehnt worden.
Der Gesamtbetrag ist 520,- EUR, der Beihilfeanteil ist 70%.
Hat irgendjemand schon mal Ähnliches gehabt? Und mit irgendwas dabei Erfolg gehabt?
ich habe gerade Ärger mit meiner Beihilfestelle.
Der Fall: Im Sommer bin ich an der Hand operiert worden, es wurde ein Gelenk versteift. Dazu war ich zwei Tage stationär im Krankenhaus. Das Krankenhaus hat eine Rechnung geschickt, ebenso der Operateur und der Narkosearzt.
Die Beihilfestelle will jetzt ihren Anteil der Arztrechnung (Operateur) nicht bezahlen, weil es bei diesen Kosten um "Wahlleistungen" handele, die gemäß Paragraf sowieso nicht beihilfefähig seien,
"Sie haben sich anlässlich einer stationären Krankenhausbehandlung im ... befunden. Die während dieses dieses Zeitraums in Anspruch genommenen Leistungen der Ärzte dürften aufgrund einer Wahlleistungsvereinbarung erbracht worden sein."
Bei meinem Operateur bin ich seit Jahren in Behandlung, er hat mich schon mehrfach operiert, und noch nie ist irgendeine Rechnung nicht erstattet worden. Dass er der Chefarzt ist, hat bisher auch noch nie jemanden gestört.
Mein Widerspruch, in dem ich das alles dargelegt habe, ist abgelehnt worden.
Der Gesamtbetrag ist 520,- EUR, der Beihilfeanteil ist 70%.
Hat irgendjemand schon mal Ähnliches gehabt? Und mit irgendwas dabei Erfolg gehabt?
, Rezepte, Behandlungen etc. Dann reiche ich die Abrechnung der Beihilfe mit den Streichungen bei der PKV noch mal ein und beantrage eine zusätzliche Erstattung aus meinem BE-Tarif. Bisher haben sie immer die Differenz beglichen, die mir die Beihilfe gestrichen hatte und somit komme ich normalerweise immer auf 100 % Erstattung. Die Beihilfe bekommt von mir nicht gesagt, was die PKV gezahlt hat. Ist ja auch vollkommen schnuppe, weil ich versichert habe, dass ich zu 50 % privat versichert bin.
. Deshalb schrieb ich ja "in Bayern" macht das die Beihilfe so. Es wäre ja nicht das erste Mal, dass es da von Bundesland zu Bundesland Unterschiede gibt. Meine PKV ist die Debeka und mit der gab es noch nie irgendwelche Probleme. Andererseits zahle ich ja auch genug Beiträge.