Hallo, ich darf ja nun in knapp 4 Wochen zur Kur fahren. Nun hat mir der Amtsarzt nachträglich bescheinigt, daß aufgrund der veränderten gesundheitlichen Situation im Vergleich zum urprünglichen Antragsdatum eine Begleitperson notwendig ist. Was bedeutet das denn nun? Ich habe dazu nicht wirklich viel eindeutiges herausbekommen, erst recht nicht für Beamte. Weiß da jemand mehr??? Danke im Voraus Eve
Hallo, Da solltest du dir das schriftlich geben lassen und bei deiner Kasse vorlegen, denn u.U. zahlt die ganz oder teilweise. Kann aber auch sein das muss privat gezahlt werden, aber da musst du auch bei der Rehaeinrichtung fragen ob ein Zimmer für dich + Begelitperson überhaupt da ist. Gruß Kukana *Ind Bad Kreuznach ging das bei einem Mitpatienten, musste aber ein Teil selbst gezahlt werden
@hallo eve60 m.w.n. habe ich hier schon mal dazu gepostet, kann es gerade nicht finden.ich suche aber weiter und melde mich dann. weiss aber definitiv, dass eit diesem jahr eine begleitperson oder assistenzpflegekraft mit in die reha fahren kann, man aber für kost und bett selber aufkommen muss. habs gefunden http://www.rheuma-online.de/forum/threads/54828-Neurologische-Rehanach-Sprunggelenks-OP-mit-Pflegestufe-2?p=579570#post579570 folgendes habe ich hier unter http://www.reha-patient.de/content_antrag/02_reha_antrag_antrag.php gelesen. (...) Reha Antrag - eine Begleitperson mitbringen Wenn Sie aufgrund zwingender medizinischer Gründe oder wegen einer Behinderung auf eine Begleitperson angewiesen sind, erstattet Ihr Leistungsträger auch für diese die Reisekosten. Bei besonders schweren Behinderungen übernimmt dieser in Einzelfällen auch die Unterbringungskosten für die Begleitperson. Sie müssen dazu in jedem Fall aber vorher einen entsprechenden formlosen Antrag bei Ihrem Leistungsträger stellen. (...) vielelicht hilft dir das schon mal weiter. sauri
Ich danke Euch für Eure Nachrichten. Also, der aktuelle Stand ist der, daß ich das vm Amtsarzt schriftlich im Briefkasten hatte. Und auf meiner Kurgenehmigung von der Beihilfe steht, daß für BEHÖRDLICH genehmigte Begleitpersonen 70% von Kost und Logis übernommen werden. Gilt der Amtsarzt als Behörde? Wißt Ihr, ich kann mir nocht vorstellen, daß das beides reichen soll für eine solche Sache. Meine Beihilfetante ist leider nicht da und wer anderes wollte sich nicht einmischen. Fakt ist, daß ich ohne Begleitung nicht hinkann. Also sind Mann und Hund nun auch dabei; Zimmer war kein Problem. Eve
ausweiss hallo eve 60. meine tochter kam heute vom amtsartzt aus bamberg. sie sagte mir das sie aufs amt muss um auf ihren behinderten pass einen extravermerk machen lassen soll, das sie eine begleitperson benötigt, da ihre epelepsie schlimmer geworden ist. der vermerk muss in deinen schwerbeschädigten ausweis rein.lg. gabi
Hallo Eve, ist ja schon ganz schön alt das Thema - aber wurden die Kosten nun übernommen??? Gerade die Beihilfe zahlt ja nicht so gerne für nicht extrem begründete Dinge.... Ich habe ja geklagt wegen "Nichtzahlung von Fahrkosten".....
Hallo, Silberpfeil, ich hatte mir von der Beihilfe ebenfalls die Übernahmezusage geben lassen. Auch wenn ich wg. einer anderen Rechnung noch nicht ganz durch bin, werde ich die Erstattung von der Beihilfe wie vom Amtsarzt angesagt bekommen. Grund war einerseits der Amtsarzt und andereseits meine Schwerbehinderung. LG Eve
@hallo Eve, nach dem neuenPflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG)ist gesetzlich geregelt, dass wenn man eine begleitperson benötigt, diese auch in die reha mit fahren kann. das muss nachgewiesen sein, normal kann man hier den schwerbehindertenausweis mit dem merkzeichen "B" gut nutzen. kost und logie, sofern die "B"-person nicht selbst eine reha in anspruch nimmt, müssen erst mal selbst getragen werden. ob der träger das auch anerkennt, wenn es der "gutachter" oder"amtsarzt" festlegt, ist denke ich mal eine entscheidung, die der kostenträger anerkennen muss, denn anders kommt die person nicht in die reha. wobei für die übernahme von weiteren kosten für die "B"person, auch anteilig, immer vor beginn einer massnahme, dass beim zuständigen kostenträger zu beantragen ist. das ist eine s.g. kann-bestimmung und bedeutet nicht immer, dass alle kosten generell für die begleitperson übernommen werden (müssen). also das eine s.g. einzelfallentscheidung z.bsp.der kk, der pkv, der drv, o.ä ist. @eve mal eine frage: hund war auch kein thema bei der unterbringung? selbes problem steht bei meinen eltern. papa muss in die reha, mama ist begelitperson und wo nun der hund? ich kann ihn aufgrund meiner eigenen behinderung nicht nehmen. liebe grüße sauri
Für Hund oder auch Katze gibt es ja auch noch die Möglichkeit der Unterbringung in Hunde und Katzenpension, sofern man keine Angehörigen oder Bekannten hat, die das Tier in der Zeit der Reha oder Krankenhausaufenthalt betreuen, das sollte doch nun kein Problem sein. Mein Mann hat ja auch B im Schwerbehindertenausweis, für unsere Tiere, übrigens Katze, Koikarpfen und kalifornische Königsnatter gibt es in Zeiten einer Reha immer eine Lösung.
So teuer ist es nun auch wieder nicht und das sollte man sich schon vor der Anschaffung und Aufnahme eines Tieres bewusst machen. Jeder Mensch (auch ohne rheumatische oder chronische Erkrankung) kann plötzlich krank werden und einen Klinikaufenthalt oder Reha benötigen und ich finde das gehört schon vor der Aufnahme/Anschaffung eines Haustieres bedacht und mit eingeplant, ebenso Tierarztkosten für Krankheiten und Impfungen usw. des Tieres. Das ist ja auch nicht kostenlos und da sollte man sich doch insgesamt mal vor der Aufnahme eines Tieres all dessen bewusst machen und überlegen, ob das für einen selbst überhaupt machbar ist....
http://www.partner-hund.de/info-rat/alltag-mit-hund/reha-mit-dem-hund.html Auf dieser Seite gibt es eine Liste von Rehakliniken, in denen man auch einen Hund mitbringen darf. Ob sie vollständig ist und noch aktuell weiß ich nicht. Könnt ihr ja mal gucken ob da was dabei ist. Gruß Kukana
hm, über 20 euro pro tag mal 3 oder 4 wochen, ist nicht von schlechten eltern für mich ist es was anderes ob ein hund eine op o.ä. braucht oder ob ich gucke wo ein hund evtl unterkommen kann aber das mag jeder anders sehen
Für mich kommt das aufs Gleiche, nehme ich ein Tier auf, dann trage ich für das Tier in jeder Hinsicht die Verantwortung. Gibt natürlich verschiedene Tierpensionen mit verschiedenen Standarts und Preisen. Was es noch gibt sind Tiersitter, die dann nach Hause kommen und den Hund zu bestimmten Zeiten füttern und Gassi gehen und halt Streicheln, ebenso gibt es solche Tiersitter für Katzen, kommt dann meist noch preiswerter. Da heißt es halt für solche Notzeiten vorher sicherheitshalber jeden Monat etwas Geld zur Seite zu legen.
Hallo, Sauri, Hund war kein Problem. Ich war aber auch nicht in einer klassischen Rehaklinik, sondern in einer beihilfefähigen Kureinrichtung. Wir haben dann vorher nachgefragt, und es war möglich. Wäre auch nicht anders gegangen, unser Hund - unsere Verantwortung. LG Eve
lagune, im prinzip hast du recht aber wenn es kliniken gibt die ein tier mit aufnehmen, schaue ich da als erstes ich habe auch abgeklärt, wer zur not einspringt wennw as wäre, weil ich allein das nicht schaffen würde habe aber nur ne mieze
@hallo Lagune, das war ja nicht gegenstand meiner anfrage an eve60. versteh auch gerade den grund deiner aufregung zum dem thema nicht. denke schon dass wir wissen welche möglichkeiten es zur versorgung eines tieres gibt, da dies nicht des erste tier meiner eltern ist. rehakliniken bieten das doch an und da bleibt es doch jedem völlig frei, was er wie wählen möchte, um sein tier versorgt zu wissen, auch warum er sein tier mitnimmt. m.E. nach ist der aufenthalt für das tier in der reha-klinik dann auch nicht kostenfrei. meine eltern können nur mit dem hund wegfahren und das ist legitim und muss doch wohl nicht extra begründet werden. @eve60 lieben dank für deine antwort. @kuki, lieben dank für deine mühe!da wird sich dann was finden lassen. @ducky, danke, so ist es, da schaut man mit einem tier zuerst! das ist auch ein stück verantwortung. sauri
@noch mal kurz was zur Reha mit Hund Wie kann ein Tier in der Reha helfen? Folgende positive Auswirkungen konnten wir bislang beobachten: Förderung von Kommunikation und Wahrnehmung Verbesserung von Kommunikation und Merkfähigkeit Vermittlung von Selbstsicherheit und Verantwortungsgefühl Förderung des Sozial- und Lernverhaltens Erlernen und Akzeptanz von Regeln Anregen zu selbstmotiviertem Handeln Förderung der Grob- und Feinmotorik Hilfe bei Koordinationsübungen Mobilisation zur Bewegung Vermitteln und Akzeptanz von Nähe Unterstützung bei Ruhe- und Entspannungsübungen aus http://www.dbkg.de/neuigkeiten/reha_mit_haustier.html wie kann ein Tier in der Reha helfen und genau aus diesem grund möchten meine eltern mit dem hund in die reha fahren. wollte nicht erfahren, was ein hundebesitzer alles zu tun und zu lassen hat um sein tier unter zu bekommen, welche überlegungen er anstellt, wie er geld spart fürs tierheim, wenn mal was mit ihm sein sollte, ob das was er macht, verantwortungslos ist... nur, wie man oben im beitrag sieht, ist es das ja gar nicht! über geld dafür, ob wenig oder viel, kommt immer auf das auge des betrachters an. aber auch nicht thema. wollte das, mit tieren und reha, hier nicht so im raum stehen lassen. danke sauri
Wenn die Möglichkeit besteht das Tier mitzunehmen ist das doch vollkommen in Ordnung, da muss nichts begründet werden. Mir ist auch eine Erkrankte bekannt, die ihren Hund zur Reha mitnahm. Geht halt nur nicht immer und in jeder Rehaklinik.
Ich hatte mich schon sehr auf eine Kur gefreut.Habe alle Merkmale in meinem Behindertenausweis, dies lag auch der Krankenkasse vor, leider wurde es mir nicht genehmigt mit Begleitperson dort hin zu kommen.Als Antwort bekam ich, es liegt in der Entscheidung der Kasse dies zu genehmigen.Ich bin ansonsten, mit der TK sehr zu frieden, eine Unterbringung privater Art und Weise, ist mir aus finanzielen Dingen nicht möglich.Viele Grüße aus Hamburg von Johanna-Beate