Frage wegen Steuern sparen?

Dieses Thema im Forum "Kinder- und Jugendrheuma" wurde erstellt von ST82, 1. Juni 2011.

  1. ST82

    ST82 Neues Mitglied

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    Hallo


    Hab jetzt öfter gelesen, wenn man fürs Kind einen Behindertenausweis beantragt hat, kann man das Auto auf dem Namen vom Kind anmelden und man zahlt keine Steuern!

    Nun meine Frage:
    Darf ich dann das Auto nur noch bewegen wenn das Kind dabei ist oder wenn ich fürs Kind zb bei der Apotheke besorgen muß?

    Oder darf ich das Auto normal benutzen, Mann zur Arbeit fahren, zum einkaufen ohne Kind, ich zum Stall fahren oder sonst wo ohne Kind hinfahren!


    Wäre nett wenn mir das evt jemand beantworten könnte, weil ich gestern mit einer Freundin drüber gesprochen habe!
     
  2. Dani78

    Dani78 Daniela

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    Steuer-Ersparnis

    Hallo ST.

    anbei mal schnell einen Link zum Thema - Behinderung Steuerersparnisse Kinder..
    http://www.bvkm.de/recht/rechtsratgeber/steuermerkblatt.pdf

    Du bekommst erhöhtes Fahrgeld für dein Kind und div. andere Möglichkeiten siehe Blatt.


    Soweit ich weiß, kann man sogar ein Auto auf einen Behinderten zulassen, der Behinderte bekommt Zulagen beim Kauf, sowie auch auf die Steuer. Allerdings muss der Behinderte selbst fahren.. Das ist bei Euch wohl nicht der Fall - also nein.. Aber wie gesagt, Fahrkilometer stehen dir erhöht zu... Falls Behinderung anerkannt...

    Wobei das alles abhängig ist vom Grad der Behinderung bzw. ob du Pflegestufe für dein Kind hast.. Wie ich gelesen hab ist, ist sie wohl noch klein. Da wird das Ganze ganz schwierig und meistens abgewiegelt.... Meine Tochter ist 11 und hat Cp, AVWS, und 7 Diopthrin und trotzdem wurde Pflegestufe abgelehnt - somit auch die Anerkennung der div. staatlicher Leistungen..

    Was du aber bekommst sind Kilometergeld von der Krankenkasse usw... Frag bei denen nach
     
  3. mama67

    mama67 Neues Mitglied

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    Wenn dein Kind das Merkzeichen "H" hat und mind. 50% GdB, kannst du das Auto auf dein Kind anmelden und dann brauchst du keine KFZ-Steuern zahlen. Das Auto darf aber ausschlielich für das Kind genutzt werden. Also nicht Mann zur Arbeit fahren... Wie das ist, wenn man für das Kind etwas besorgt, weiss ich nicht.
     
  4. whisky

    whisky Neues Mitglied

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    Hallo,

    meine Tochter ( 12) hat ebenfalls einen Schwerbehindertenausweis - 50 % und Merkzeichen H. Unser Zweitwagen ist auf unsere Tochter zugelassen, damit zahlen wir keine Steuern.
    Er darf ausschließlich für Fahrten mit dem Kind oder für das Kind genutzt werden. Besorgungen für das Kind gehören aber natürlich dazu ( z.B. in die Apotheke, Besorgungen für die Schule usw.)
    Fahrtkosten bei der Krankenkasse kannst Du auch beantragen z.B. bei Fahrten zum Arzt, Krankengymnastik usw.. Allerdings nur wenn der Eigenanteil 5 Euro übersteigt, d.h. die Entfernung muss so weit sein, dass die 5 euro überschritten werden. Oder Du kannst das Kind je nach Alter auch mit dem Taxi dorthin fahren lassen. Nur so als Tipp.
    Wir haben nämlich Jahre gebraucht, bis wir diese Informationen alle gesammelt haben, die rückt nämlich freiwillig niemand raus.
    Achso, einen Hund kann man auch steuerfrei aufs Kind mit diesem Merkzeichen anmelden.
    Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.
    Lg Tanja
     
  5. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    genau , das hätte ich auch geschrieben..

    Ich glaube 70 oder 80% muss das Fahrzeug ausschlißlich fürs Kind genutzt werden...
    Die lassen es sich genau belegen....

    LG
     
  6. ST82

    ST82 Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    Beiträge:
    63


    WIE??????????
    Man kann den Hund dann steuerfrei bekommen? Wir haben einen Hund :rolleyes:
     
  7. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    Norddeutschland

    das weiß ich auch nicht--Blindenhund???
     
  8. Katjes

    Katjes Bekanntes Mitglied

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    wo es schön ist :-)
    hallo,
    ihr müßt dann angeben das es ein begleithund ist.

    habe nochmal gegoogelt...................das ist von kommune zu kommune unterschiedlich ab wann der hund steuerfrei ist.
    lg katjes
     
    #8 4. Juni 2011
    Zuletzt bearbeitet: 4. Juni 2011
  9. whisky

    whisky Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    Beiträge:
    20
    Hallo,

    ja das stimmt, das ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
    Nein, kein Blindenhund, auch kein Begleithund.
    Ich musste nur den Behindertenausweis unserer Tochter vorlegen. Sie hat 50 % und ein H eingetragen.

    Viele Grüße
    Tanja
     
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