Formular G160

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von ellli, 15. August 2013.

  1. ellli

    ellli Mitglied

    Registriert seit:
    27. Mai 2013
    Beiträge:
    79
    Hallo,
    ich will wegen meiner Reha das Formular G160 ausfüllen.
    Jedoch bin ich nun unsicher ob ich den Nettolohn von dem Monat vor der Reha, oder den Nettolohn von dem Monat vor Antragsstellung angeben muss?
    Wer kann mir weiterhelfen?
    Bei der Rentenkasse ist ständig besetzt.
    In dem Formular geht es um die Zuzahlungsbefreiung.

    Danke für eure Antwort
    Elli
     
  2. Adolina

    Adolina Bekanntes Mitglied

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    1.621
    Ort:
    Erlenbach/ Main
    Hallo Elli,:)

    bei mir hat damals mein Chef das Formular ausgefüllt. Er hat den Lohn angegeben den ich zur zeit hatte. Es wurde der Bruttolohn angegeben.

    Lg. Adolina:)
     
  3. Nachtigall

    Nachtigall Bekanntes Mitglied

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    1. März 2012
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    Ort:
    Bayern
    @Eli:
    Hab gerade nachgeschaut: Ich hab das Einkommen von dem Monat der Antragstellung angegeben (ich habe wegen Schichtarbeit nicht immer den gleichen Betrag). Weiß aber nicht mehr genau, ob das verlangt wurde. Den Antrag hab ich erst nach der Reha gestellt, da ich vorher davon nicht gewusst hatte, die RV hatte mich nicht darauf hingewiesen. In der Reha hat man mir das gesagt, wie ich das machen soll. Ich schätze mal, dass die sagten, ich solle den Monat der Antragstellung angeben. Ich hab das dann ausgefüllt und nur der Chefin zu Unterschrift und Stempel vorgelegt.
     
  4. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
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    3.917
    Ort:
    an einem fluss
    @hallo elli,

    am besten formular in der lohnbuchhaltung/beim ag vorlegen.
    die wissen schon was da rein gehört.


    wenn du sowas nicht hast, dann kopiere einen nachweis von
    der lohn/gehaltszahlung, sofern diese immer gleich sind und
    füge diese dem antrag bei.
    hast du ein schwankendes einkommen, dann kopiere die
    letzten 6 belege. sie errrechnen einen durchschnitt.


    die zahlung des krankengeldes während der reha erfolgt
    durchschnittlich längstens für 30 tage pro monat.

    link DRV Zuzahlungsbefreiung
    http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/02_reha/02_leistungen/allgemeines/zuzahlung.html

    link Formular G 160 mit Erläuterungen

    http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/217548/publicationFile/52579/G0160.pdf
    normalerweise hast du im formularvordruck auch alle
    erläuterungen zu den einzeln auszufüllenden feldern.
    das formular lässt sich direkt am pc ausfüllen

    hier findest du alle infos

    grüsse vom sauri
     
  5. ellli

    ellli Mitglied

    Registriert seit:
    27. Mai 2013
    Beiträge:
    79
    Danke für eure Antworten. Es müsste der Monat vor Antragsstellung sein. Habe auch nur durch Zufall erfahren das man sich befreien lassen kann wenn man unter 1000Euro netto verdient.
    Die Rentenkasse hat mir das Formular erst auf meine Anfrage zugeschickt.
    Viele Grüsse
    Elli
     
  6. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    1. Juli 2009
    Beiträge:
    3.917
    Ort:
    an einem fluss
    Formulat G160

    @hallo elli

    in meinem link steht die zuzahlungshöhe für 2013

    einfach mal draufklicken

    sauri
     
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