Hi Uschi,
da ich bereits in EU-Rente war, bin ich durch die BfA darauf hingewiesen worden, daß der Stand EU-Rente gleichzeitig die dann ab dem Alter 62/63 oder 65 Jahre folgende Altersrente ist - also, nichts kommt mehr dazu.
Dazu kommt bestimmt nichts - vielleicht haben sich die Zahlen bei Dir auch gerade so ergeben. Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass man mit der erforderlichen Mindestversicherungszeit von 5 Jahren, den Rest als krankheitsbedingte Ausfallzeit genausoviel Altersrente bekommen würde, als ein Arbeitnehmer, für den 30 - 40 Jahre Beiträge geflossen sind?
EU-REnte, im Gegenteil zur ehem. Berufsunf.Rente, ist immer auf die Altersgrenze hochgerechnet und wird ab dem Rentenalter automatisch in die Altersrente umgewandelt,
schon klar - ich gehe aber davon aus, dass die EU-Rente faktisch wegfällt und dann eine wesentlich geringere Altersrente fällig wird. Ich habe solche Berechnungen allerdings noch nie gesehen.
Müsste man ggf. mal mit dem Online-Rechner der BfA durchrechnen.
die dann die Möglichkeit der unbegrenzten Erwerbseinnahmen eröffnet.
Liebe Grüsse
ALCO
Uschi