EU-Rente als Deutsch-Schweizerische Doppelbürgerin möglich?

Dieses Thema im Forum "Renten und Rehabilitation" wurde erstellt von Catwoman55, 28. Oktober 2017.

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  1. Catwoman55

    Catwoman55 Bekanntes Mitglied

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    Hallo Ihr Alle,

    Ich habe noch eine Frage. Im Moment nicht akut, da ich keine grossen Einschränkungen habe und auch nach meinem Dafürhalten zu 100% arbeitsfähig bin. Aber vielleicht betrifft's mich ja mal?
    Bin Deutsch-Schweizerische Doppelbürgerin und habe meinen Hauptwohnsitz auch in CH. Die IV in der Schweiz ist sehr restriktiv geworden bzgl. Rentenanerkennung (mittelgradige Depressionen werden z.B. überhaupt nicht mehr anerkannt). Da ich ja auch >10 Jahre in D gearbeitet habe und anteilsmässig eine Altersrente von D bekomme, könnte ich da dann auch eine EU-Rente beantragen? Ich stehe im letzten Teil meines Arbeitslebens (< 10 Jahre bis zur Pensionierung) und hoffe natürlich, dass ich auch bis dahin durchhalte.
    Hat jemand Ahnung davon?
     
  2. kukana

    kukana in memoriam †

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  3. Duvel

    Duvel Mitglied

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    Du musst vor EU- Rente die letzten 5 Jahre in D in die "Rentenkasse" eingezahlt haben, ansonsten gibt es in Deutschland keine Erwerbsminderungsrente.
     
  4. BCWS

    BCWS Guest

    Hallo Catwoman55,
    seit die Schweiz vor etwa 15 Jahren die bilateralen Abkommen mit der EU geschlossen hat, ist die Schweiz rententechnisch quasi ein EU Staat.
    Somit erhalten Sie im Alter oder bei Erwerbsminderung grundsätzlich mal 2 Renten.
    Die deutsche Rente wird aus Ihren deutschen Beiträgen errechnet (und kann sogar durch CH Beiträge positiv beeinflusst werden). Die CH Rente wird von den Schweizer Kollegen nach schweizerischem Recht berechnet.

    Beantragt wird die Rente dort wo man wohnt, bei deutschem Wohnsitz also bei der Wohnsitzgemeinde oder bei der DRV oder einem Versichertenberater.
    Wohnen Sie in CH müssen Sie beim CH Rentenantrag erwähnen, dass Sie auch in D gearbeitet haben und auch in D Rente wollen (dann informiert der CH Kollege hoffentlich die DRV :)). Im Antrag geben Sie dann an auf welche Bankkonten Sie die beiden Renten haben wollen.

    Im Vorfeld kann man sich bei der Kontenklärung schon um alles kümmern. Bei einer Kontenklärung in D können Sie also ihre CH Zeit angeben und die DRV fordert die Daten in der Schweiz an - das passiert aber (je nach Versicherungsträger) erst ab einem gewissen Alter.

    Win weiterer Hinweis und Adressen, welcher Rententräger in Deutschalnd für sie zuständig ist, in der Broschüre
    der Rentenversicherung.

    Meine Zeit in der Schweiz – Arbeit und Rente europaweit
    https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/europaeische_vereinbarungen/33_meine_zeit_in_der_schweiz.pdf?__blob=publicationFile&v=15

    Klären Sie bitte alles erst ab, bevor sie den Rentenantrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Der Beegriff EU- Erwerbsunfähigkeitsrente
    wurde in Deutschland ab 2001 abgeschafft.

    Freundlicher Gruß
     
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