@Hinweis zu Erwerbsminderungsrenten die vor 2007 berechnet und bewilligt wurden ...Erwerbsminderungsrentner, die vor Mai 2007 eine befristete Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten haben sollten ihre Bescheide prüfen lassen. Auch heute noch werden diese Fälle nicht automatisch vom Rentenversicherungsträger aufgegriffen..... weiteres dazu unter: http://www.breuning-winkler.de/rentenversicherung-ignoriert-bsg-rechtsprechung eine nachberechnung folgt normalerweise für bis zu 4 jahre rückwirkend. hier ist aber die regelung eine andere, da diese nachberechnung bewusst von der DRV noch immern nicht für alle betreffenden renten freiwillig vorgenommen wird.(s.g.Amtspflichtverletzung der RV träger) bitte genau prüfen! und ggf. rechtlichen beistand über -sozialverbände, Anwälte etc.... suchen Formulare gibt es u.a. auch beim VdK (in den Geschäftstsellen), am besten dort anrufen und nachfragen. saurier