@hallo himpelchen
du wirst es meistern, da bin ich mir sicher! und es ist keinem geholfen, wenn man
so dinge vorgibt, die nicht vorhanden sind.
kein gutachter hat interesse daran, eine behinderung oder erkankung nicht zu an
zu erkennen oder zu bewerten. das würde all denen lügen strafen, die auf diese art
und weise die anerkennung ihres GdB/GdS oder Erwerbsminderungsrente erhalten
haben.
@hallo grit, (...)
Bei den Institutionen geht es immer nur darm, dass sie nicht zahlen
wollen !!!!Das ist Fakt ! Widerspruch nützt nix oder nicht viel. Alle 1/2 Jahre Verschlimmerungsantrag stellen und sich auch dementsprechend bewegen !!!
Wenn man fröhlich zum Gutachter reingeht.... gibts Ablehnung. Man muss immer bissl
was "drauflegen" wenn man was erreichen will.
(...)erlaube mir bitte folgende bemerkung, ohne dir hier was "böses zu wollen":
ich denke derart hinweise und tipps, sind für diejenigen, die ihre wirklich vorhandenen
akuten behinderungen, beeinträchtigungen und erkrankungen für eine begutachtung
vorstellen, weder sinnvoll noch nachahmenswert.
keiner sollte bitte dem glauben verfallen, dass gutachter nicht in der lage sind zu
erkennen, an welcher stelle hier "dichtung und wahrheit" aufeinander treffen. ein
GdB/GdS ist denen vorbehalten, die ihr tägliches leben oder beruf nicht mehr ohne
s.g. nachteilsausgleich allein meistern und/oder bewerkstelligen können.
wer dies benutzt um vorteile zu erhalten, die einem nicht zu stehen, oder "noch nicht"
zu stehen, der sollte bitte bedenken, wie es ist wirklich ist, wenn man nicht mehr kann.
wenn man ständig auf hilfe anderer und hilfsmittel angewiesen ist. wenn man sein leben,
sein beruf oder seine freizeit aufgrund seiner gesundheitlichen probleme an den nagel
hängen muss und mit hilfe anderer oder anderer dinge (wie hilfsmittel) diese noch
wahrnehmen, zum teil noch ausfüllen oder gar nicht mehr ausüben kann.
ich jedenfalls möchte niemanden ermuntern, gleiches zu tun. möchte aber umso mehr
die jenigen auffordern, für ihr recht zu kämpfen um die dinge zu erhalten, die ihnen lt.
gesetz, inbesondere dem sgb IX, zu stehen.
lasst euch von nichts und niemanden beirren!
holt euch hilfe, wenn ihr alleine nicht klar kommt!
gebt nicht auf, auch wenn bei der ersten beantragung eine ablehnung im briefkasten steckt!
wer hier hilfe und unterstützung benötigt, kann und sollte durchaus hilfe hier aus dem
forum oder anderer vereine/organisationen wie dem vdk, dem sovk oder dem lagesoz
in anspruch nehmen. die hilfe ist derart breit gefächert, dass man das allein gar nicht
überblicken kann.
ich bin weiterhin bereit denen zu helfen und zwar denen, die einen berechtigten anspruch
auf leistungen aufgrund der einschränkungen, behinderungen oder erkankungen hegen
und allein nicht in der lage sind, diesen nachteilsausgleiche entsprechend dem sgb IX
oder anderer gesetzl. regelungen für sich zu erlangen.
sicher nicht als "rechtsbeistand", aber als jemand, der euren sorgen und probleme
versteht, als jemand, der mit hilfe von §'phen, gesetze und hinweisen versucht den
weg durch den gesetzesdschungel zu ebnen und um so ein stück weit näher zu eurem
recht zu gelangen.
dies nur als erste stufe, bevor man mit anwaltlicher hilfe, ohne die man heute ohnehin
kaumn noch weiter kommt, zu seinem recht gelangt.
sauri