Erwerbsminderungsrente bei PMR

sexyhimpelchen

Aktives Mitglied
Habe seit 22 Monaten PMR, bin aus dem Krankenstand heraus u.seit 4 Monaten arbeitslos. Meine Schwerbehinderung beträgt 20%. Bin dem Sozialverband beigetreten u.die rieten mir, eine Erwerbsminderungsrente anzustreben, da ich auf dem Arbeitsmarkt in meinem Alter (58)kaum noch Erfolg auf einer Arbeit habe.
Jetzt meine Frage an alle, die PMR haben; wie seid ihr vorgegangen?Wie krank muß man noch sein, um 50% Schwerbehinderung zu bekommen.Mein "Betreuer" meinte, ich solle regelmäßig zum Arzt gehen, dass man nach 1/2 Jahr einen Verschlechterungsantrag stellen kann.
Was habt ihr für Erfahrungen gemacht, wer ist mit PMR noch am arbeiten, wer aufgrund dessen hat eine EMR?

Freue mich über Eure Antworten
 
Hallo Himpelchen,

sag mal,was ist denn PMR,oder hast Du Dich verschrieben? Ich hab nur progessive Muskelentspannung .....mit Hilfe der Suchmaschine gefunden.
Wenn Du nicht einverstanden bist mit der Bewertung des Versorgungsamtes,lege doch Widerspruch ein. 20% ist eh schon wenig. Würde es Dir denn helfen,mehr Prozente zubekommen?
Übriegens bekommt man die Prozente und Erwerbsminderungsrente nicht,weil man zu "alt" für den Arbeitsmarkt ist,sondern weil man krank ist.Nur mal so nebenbei bemerkt ;)
.
Vielleicht kannst Du Dir ja erstmal einen 400€ Job suchen,ich weiß ja nicht genau ,wie Deine gesundheitlichen Einschränkungen sind.

Kopf hoch und leg Widerspruch ein,wenn es noch geht
Sigi
 
Hallo Sexyhimpelchen,

ich habe seit über 4 Jahren PMR und habe einen GdB 70 + G, bin seit fast 3 Jahren erwerbsunfähig. Zunächst 2 Jahre befristet, und anschließend weiter für 3 Jahre aufgrund der Arbeitsmarktlage. Der Gutachter meinte, ich könne 3-6 Std. arbeiten, aber die Rente wurde in voller Höhe weiter bewilligt. Die wollten mich nicht in H4 bringen, das hätte wieder zusätzlich psychisch belastet. Wenn die jetzige EMR ausläuft, bin ich 60. Es geht also doch.

Bist du denn bei einem guten Rheumatologen in Behandlung? Bei mir ging damals alles dank meiner Ärztin völlig problemlos über die Bühne. Meine Entzündung ist bis heute immer wieder aktiv, ich nehme Cortison und MTX, habe zusätzlich noch Schilddrüsenunterfunktion und latente Diabetes, was alles mit wichtig ist für den GdB.

PMR kommt in unterschiedlich starker Form vor. Du kannst ja anscheinend nicht mehr arbeiten, also würde ich das tun, was der Sozialverband dir rät.
 
Man darf nicht Erberbsgemindert sein sondern Arbeitsunfähig, sonst bekommt man nichts

Habe seit 22 Monaten PMR, bin aus dem Krankenstand heraus u.seit 4 Monaten arbeitslos. Meine Schwerbehinderung beträgt 20%. Bin dem Sozialverband beigetreten u.die rieten mir, eine Erwerbsminderungsrente anzustreben, da ich auf dem Arbeitsmarkt in meinem Alter (58)kaum noch Erfolg auf einer Arbeit habe.
Jetzt meine Frage an alle, die PMR haben; wie seid ihr vorgegangen?Wie krank muß man noch sein, um 50% Schwerbehinderung zu bekommen.Mein "Betreuer" meinte, ich solle regelmäßig zum Arzt gehen, dass man nach 1/2 Jahr einen Verschlechterungsantrag stellen kann.
Was habt ihr für Erfahrungen gemacht, wer ist mit PMR noch am arbeiten, wer aufgrund dessen hat eine EMR?

Freue mich über Eure Antworten
Hallo,
man muss
Arbeitsunfähig sein, sonst funktionierts nicht. Und am besten mit Stock zum Gutachter, die werdenn leider alle bezahlt, dass sie die Leute als Arbeitsfähig beurteilen. Man muss immer zum Anwalt, selbst geht das nicht. Ich bin im Moment bei einem Anwalt, nach Widerspruch von DRV. Es ist wichtig, dass Anwalt sich gut auskennt.
 
Hallo,
man muss
Arbeitsunfähig sein, sonst funktionierts nicht. Und am besten mit Stock zum Gutachter, die werdenn leider alle bezahlt, dass sie die Leute als Arbeitsfähig beurteilen. Man muss immer zum Anwalt, selbst geht das nicht. Ich bin im Moment bei einem Anwalt, nach Widerspruch von DRV. Es ist wichtig, dass Anwalt sich gut auskennt.

Das stimmt so nicht ganz. Sicher bekommt man die volle Erwerbsminderungsrente nur, wenn man arbeitsunfähig ist. Aber wenn der Gutachter sagt, 3-6 Std. täglich, dann bekommt man eine Teilerwerbsminderungsrente.

Achso, und ich würde mich immer weiter krank schreiben lassen, auch wenn du arbeitslos bist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann ist der Zug bei mir wohl abgefahren!
Bin nach 78 Wochen Krankenstand beim Arbeitsamt arbeitsfähig vermittelt worden.Man sagte mir, dass, wenn ich mich arbeitsunfähig melden würde, ich erst mal kein Arbeitslosengeld sprich die Stunden, die ich vor meiner Krankheit gearbeitet habe, bekomme, da erst ein Gutachten erstellt werden müßte u.das könnte Monate dauern.

Ob ich überhaupt wieder arbeiten kann, weiß ich nicht.Fühle mich zwar nicht völlig daneben, aber ob ich einen Job noch körperlich u. psychisch schaffe...das steht in den Sternen!
Meine 20% habe ich schon im letzten Jahr bekommen..kann ich denn jetzt noch einen Widerspruch einlegen u.wie gehe ich da vor?




Sprodde: was heißt H4?
 
Hallo,
Hastdu vor der arbeitsunfahigkeit gearbeitet? Ich ja wurde nach 78 wo ausgesteuert und bekomme jetzt 1 jahr maximal alg 1 über das Übergangsgeld prinzip, klar wurde auch ein gutachten erstellt das dauerte ca 4 wochen u man entschied das ich nicht vermittelbar bin u nebenher läuft eben auch der emr antrag. Also frag genau nach was dir zu steht und lass dich nicht einfach abwimmeln.
H4 heißt hartz 4 das kommt in frage wenn du kein alg 1 arbeitslosengeld....bekommst und keinen partner hast der gut verdient...
Nicht gleich aufgeben...ich werde aber immer noch vom arzt arbeitsunfähig geschrieben, einfach als nachweis obwohl ich das nicht abgeben muss beim Arbeitsamt
Lg norchen
 
Also ich musste nicht persönlich zum gutachter vom Arbeitsamt, die haben nach aktenlage bei mir entschieden....hatte auch nur 2 docs von der schweigepflicht dafür entbunden u reha u mdk Bericht mit eingereicht...
Bei emr ist das natürlich anders...gutachter hab ich aber schon hinter mir, nur auf die Entscheidung warte ich noch....
 
@ Ducky danke,da hab ich wohl auf der Leitung gestanden heute Morgen :vb_redface:

@ Himpelchen,wer hat Dir denn gesagt,dass Du kein ALG1 bekommst,wenn Du krankgeschrieben bist? Und,hat der Arbeitgeber Dir gekündigt?
Es gibt den § 125 :Beantragung von Arbeitslosengeld nach § 125 SBG III bei Arbeitsunfähigkeit.

Es ist richtig,dass man z.B. eigentlich kein Anrecht auf Hartz lV hat,wenn man nicht arbeitsfähig ist,denn auch da,vor allem da,gilt,mann muss mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten können. Wenn das auch nicht geht,hat man nur noch Anspruch auf Sozialhilfe .
Ich weiß auch,dass die Ämter immer versuchen,nicht zahlen zu müssen und erzählen einem dann,man muss sich arbeitsfähig melden. Eigentlich hätte das Dein"Berater" auch wissen müssen.
Du solltest aber nochmal einen Antrag auf Verschlimmerung stellen,bei Ablehnung sofort Widerspruch und wenn da auch abgelehnt wird,Klage einreichen. Meistens haben die gar keinen Bock vor Gericht zugehen und es endet im Vergleich. So habe ich nach bald 2 Jahren 60% bekommen,unbefristet und ohne Gutachter.
Lass Dich nicht einschüchtern und geh wieder zu Deinem Arzt,wenn es Dir nicht gut geht!

Liebe Grüße
Sigi

Hier kannst Du auch noch mal gucken: http://www.123recht.net/Anspruch-auf-Krankengeld-nach-Aussteuerung-__f203825.html
Da müsstzest Du Dich aber durchlesen,bitte. Viel Glück
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Ducky

Das das Alter unabhängig von der EMR sein soll, glaube ich nicht so recht u.Sprodde bestätigt das ja auch. Genauso wie der GdB dazu beiträgt, eine EMR anzustreben..so wurde mir durch den SoVB gesagt.
Vielleicht war ich nach meiner "Ausmusterung" des Krankengeldes zu unwissend u.hätte mich weiter krank schreiben lassen sollen, zumal die PMR ja weiter aktiv u. der Körper geschwächt.
Werde mir die nächsten Tage noch mal einen Termin beim SoVB geben lassen u.alles weitere abklären.
 
Das alter spielt auch keine rolle...ich bin keine 50 u habe den antrag auch gestellt und es gibt noch sehr viel jüngere...
Lass dich beraten, geh zum arzt lass dich au schreiben...vielleicht meldet sich saurier hier noch zu bei dir u hat ein paar tipps für dich...die sind immer sehr hilfreich
 
Hallo Sigi


Genauso will ich es machen! Verschlimmerungsantrag, falls abgelehnt Widerspruch.Bin regelmäßig in ärztl. Behandlung (Hausarzt u.Rheumatologe), die meine Krankengeschichte dokumentieren u.bei Anfragen alles "schwarz auf weiß"haben. Durch die Unterstützung des SoVB hoffe ich, doch noch einiges bewirken zu können.


Danke euch allen für die nützlichen Tipps..freue mich aber, wenn noch andere Ratschläge kommen
 
@hallo marie-heike
Hallo,man muss Arbeitsunfähig sein, sonst funktionierts nicht. Und am besten
mit Stock zum Gutachter, die werdenn leider alle bezahlt, dass sie die Leute als Arbeitsfähig
beurteilen. Man muss immer zum Anwalt, selbst geht....
sorry, aber woher hast du das? das stimmt doch so nicht!
es ist schade, wenn von einem sicher "misserfolg" so auf alles geschlossen wird.


@siggi
das sgb III wurde hinsichtlich der regelung des Alg1 geändert.

§136 sgb III regelt die allgemeine alg zahlung.

link
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/136.html

§145 sgb III regelt alg zahlung bei minderung der leistungsfähigkeit-nachteilsausgleich
link
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/145.html
regelt die alg zahlung nach stellung einer EMR bei der DRV als s.g. nachteilsausgleich
und zwar längstens bis zum anspruchsende des alg1 oder mit eintritt in die EMR.
dann endet das alg1 und die EMR wird gezahlt unabhängig davon, ob noch anspruch
auf alg1 bestehen würde.


anspruch auf harzIV
link
http://www.arbeitsagentur.de/Naviga.../Alg-II-Sozialgeld/Alg-II-Sozialgeld-Nav.html
hat, wer bedürftig ist. das hat nichts mit arbeitsfähig zu tun. bedürftig im sinne
harzIV ist, wer sein lebensunterhat nicht selber bestreiten kann.
link

http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/hartz-iv-anspruch.html
(...)
Eine Arbeitsunfähigkeit, die auf eine Erkrankung zurückzuführen ist, ändert nichts am
Bezug von Hartz IV. Erst wenn eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt, kommt der Bezug von
Rentenleistungen in Betracht.
Der Hartz IV Empfänger muss dem Jobcenter die Arbeitsunfähigkeit und deren
voraussichtliche Dauer unverzüglich anzeigen. Bis zum Ablauf des dritten Kalendertags
nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit muss der ALG 2 Bezieher eine entsprechende
ärztliche Bescheinigung (auch über die voraussichtliche Dauer) vorlegen. Das Jobcenter
kann auch sofort eine ärztliche Bescheinigung verlangen. Versäumt der Hartz IV
Hilfebedürftige dies, kann das Jobcenter nach schriftlicher Anmahnung die Leistungen
aussetzen.
(...)

@himpelchen,
[sexyhimpelchen, dann ist der Zug bei mir wohl abgefahren!
Bin nach 78 Wochen Krankenstand beim Arbeitsamt arbeitsfähig vermittelt worden.
Man sagte mir, dass, wenn ich mich arbeitsunfähig melden würde, ich erst mal kein
Arbeitslosengeld sprich die Stunden, die ich vor meiner Krankheit gearbeitet habe,
bekomme, da erst ein Gutachten erstellt werden müßte u.das könnte Monate dauern.
Ob ich überhaupt wieder arbeiten kann, weiß ich nicht.Fühle mich zwar nicht völlig
daneben, aber ob ich einen Job noch körperlich u. psychisch schaffe...das steht in
den Sternen!
Meine 20% habe ich schon im letzten Jahr bekommen..kann ich denn jetzt noch
einen Widerspruch einlegen u.wie gehe ich da vor?
das arbeitsamt kann dich, gerade bei problemen im psych.bereich begleiten
link
http://www.arbeitsagentur.de/nn_262...Beratung/Psychologisch/Psychologisch-Nav.html

bei bestehender schwerbehinderung (ab 50% GdB) besteht die betreuung beim
arbeitsamt im bereich der rehabilitanden
link
http://www.arbeitsagentur.de/nn_261...rungen/Rehabilitation/Rehabilitation-Nav.html
d.h. hier hat man spezielle sachbearbeiter, die diesen bereich gesondert betreuen
unter nutzung der teilhabe nach sgb IX
link

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/1.html

du hast nach dern 78 wo durchaus anspruch auf alg1. du musst dabei nur
folgendes beachten.

nach § 136 sgb III regelt die zahlung allgemein des alg, dazu musst du arbeitsfähig
sein. sprich: dem allgemeinen arbeitsmarkt zur verfügung stehen. das alg kannst du
ganz normal einreichen.
so wie ich das gelesen habe, wurdest du als arbeitsfähig eingestuft.
dann musst du die entsprechende unterlagen z.bsp. deiner fa. über deinen
verdienst einreichen.
dazu gibt es ein merkblatt beim AA, was man alles an unterlagen vorlegen muss.

solltest du weiter arbeitsunfähig sein, muss geklärt werden, ob du dauerhaft
arbeitsunfähig bist, also dem arbeitsmarkt gar nicht mehr zur verfügung stehst
oder aber bestimmte arbeiten noch voll oder stundenweise ausführen kannst.
dazu wird man im allgemeinen dem MD-medizinischen Dienst des AA vorgestellt.

bei weiterer au kann man bei der DRV einen antrag auf Teilhabe oder bei
völliger minderung der arbeitsfähigkeit, den antrag auf eine EMR stellen.
dazu gilt in der regel immer "Reha vor Rente". heisst du absolvierst eine reha,
wo deine rest arbeitsleistung eingeschätzt wird.

gut möglich, dass die DRV, ggf. unter nutzung der teilhabe für den betreffenden
folgendes festlegt:
-ohne einschränkung arbeitsfähig
-eine Teil EMR zum ausgleich nicht mehr möglicher arbeitsleistung, so dass
du noch stundenweise arbeiten gehen kannst
-eine befristetete volle EMR für einen bestimmten Zeitraum
-volle EMR unbefristet
erst wenn ein antrag auf eine EMR-erwerbsminderungsrente gestellt wird,
wird das zustehende Alg1 nach § 145 sgb III-nachteilsausgleich gezahlt.

d.h. dem AA muss gemeldet werden, wenn eine EMR beantragt wird.

@dein GdB von 20%
-ein widerspruch selbst ist nur innerhalb der zulässigen frist möglich, die
immer im bescheid des lagesoz aufgeführt ist ( innerhalb von 4 wo )
-möglich ist, bei wesentlicher verschlimmerung der behinderungen einen
s.g.verschlimmerungsantrag zu stellen

eine länger dauernde arbeitsunfähigkeit allein hegt noch keinen anspruch auf
einen höheren GdB/GdS. entscheidend sind allein die einschränkungen, die man
aufgrund seiner erkrankungen hat und die einen derart behindern, dass dafür
ein GdB/GdS durch das landesamt festgelegt wird.
wobei das sowohl einschränkungen im tägl.leben als auch im beruf sein können.

sauri
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen dank, Saurier, werde mir alles ausdrucken u.zum SoVB mitnehmen.

Werde berichten, wenn ich Erfolg habe.:top:

Allen einen schönen Tag!
 
Hallo Sexihimpelchen,
dann hast Du keinen guten Doc !!!! Von dem hängt nämlich unglaublich viel ab ! Wenn der sich richtig Mühe gibt, dann geht nämlich vieles.
Es kommt darauf an, wieviel Bewegungseinschränkungen hast, wichtig wäre auch ein MRT , was als Beleg gelten könnte, wie die Schädigungen aussehen etc. etc.
Bei den Institutionen geht es immer nur darm, dass sie nicht zahlen wollen !!!!! Das ist Fakt !
Widerspruch nützt nix oder nicht viel. Alle 1/2 Jahre Verschlimmerungsantrag stellen und sich auch dementsprechend bewegen !!! Wenn man fröhlich zum Gutachter reingeht.... gibts Ablehnung.
Man muss immer b issl "was drauflegen" wenn man was erreichen will.
Also....nur Mut und kämpfe weiter !
Lb.Grüße Grit
 
hallo grit

doch, ich habe einen guten hausarzt. mit dem kann ich eher reden als mit meinem rheumatologen, wo ich das gefühl habe, er will immer nur "alles ok" von mir hören u. die patienten zum arbeiten kriegen.
damit ich bald einen verschlechterungsantrag stellen kann, konsultiere ich ja schon regelmäßig meinen hausarzt, damit wir bei anfragen einen nachweis haben.
ist als laie nicht immer einfach, wie man mit tipps u. tricks am besten vorgehen kann. auf der einen seite hat man gute tage,möchte mit dem ganzen behördenkram nichts zu tun haben u.arbeiten gehen u. dann hat man wieder "sauschlechte" tage u.wäre froh, alles in "trockenen tüchern" zu haben u.sein leben mit der krankheit zu meistern.
geht euch das manchmal auch so?

schönes wochenende
 
Was ist denn PMR?

Hallo!

Könntet Ihr mich mal aufklären, was PMR heißt?

Danke und einen schönen Abend wünscht Euch Tortola
 
@hallo himpelchen
du wirst es meistern, da bin ich mir sicher! und es ist keinem geholfen, wenn man
so dinge vorgibt, die nicht vorhanden sind.

kein gutachter hat interesse daran, eine behinderung oder erkankung nicht zu an
zu erkennen oder zu bewerten. das würde all denen lügen strafen, die auf diese art
und weise die anerkennung ihres GdB/GdS oder Erwerbsminderungsrente erhalten
haben.

@hallo grit, (...)
Bei den Institutionen geht es immer nur darm, dass sie nicht zahlen
wollen !!!!Das ist Fakt ! Widerspruch nützt nix oder nicht viel. Alle 1/2 Jahre Verschlimmerungsantrag stellen und sich auch dementsprechend bewegen !!!
Wenn man fröhlich zum Gutachter reingeht.... gibts Ablehnung. Man muss immer bissl
was "drauflegen" wenn man was erreichen will.
(...)erlaube mir bitte folgende bemerkung, ohne dir hier was "böses zu wollen":

ich denke derart hinweise und tipps, sind für diejenigen, die ihre wirklich vorhandenen
akuten behinderungen, beeinträchtigungen und erkrankungen für eine begutachtung
vorstellen, weder sinnvoll noch nachahmenswert.

keiner sollte bitte dem glauben verfallen, dass gutachter nicht in der lage sind zu
erkennen, an welcher stelle hier "dichtung und wahrheit" aufeinander treffen. ein
GdB/GdS ist denen vorbehalten, die ihr tägliches leben oder beruf nicht mehr ohne
s.g. nachteilsausgleich allein meistern und/oder bewerkstelligen können.

wer dies benutzt um vorteile zu erhalten, die einem nicht zu stehen, oder "noch nicht"
zu stehen, der sollte bitte bedenken, wie es ist wirklich ist, wenn man nicht mehr kann.
wenn man ständig auf hilfe anderer und hilfsmittel angewiesen ist. wenn man sein leben,
sein beruf oder seine freizeit aufgrund seiner gesundheitlichen probleme an den nagel
hängen muss und mit hilfe anderer oder anderer dinge (wie hilfsmittel) diese noch
wahrnehmen, zum teil noch ausfüllen oder gar nicht mehr ausüben kann.

ich jedenfalls möchte niemanden ermuntern, gleiches zu tun. möchte aber umso mehr
die jenigen auffordern, für ihr recht zu kämpfen um die dinge zu erhalten, die ihnen lt.
gesetz, inbesondere dem sgb IX, zu stehen.

lasst euch von nichts und niemanden beirren!
holt euch hilfe, wenn ihr alleine nicht klar kommt!
gebt nicht auf, auch wenn bei der ersten beantragung eine ablehnung im briefkasten steckt!

wer hier hilfe und unterstützung benötigt, kann und sollte durchaus hilfe hier aus dem
forum oder anderer vereine/organisationen wie dem vdk, dem sovk oder dem lagesoz
in anspruch nehmen. die hilfe ist derart breit gefächert, dass man das allein gar nicht
überblicken kann.

ich bin weiterhin bereit denen zu helfen und zwar denen, die einen berechtigten anspruch
auf leistungen aufgrund der einschränkungen, behinderungen oder erkankungen hegen
und allein nicht in der lage sind, diesen nachteilsausgleiche entsprechend dem sgb IX
oder anderer gesetzl. regelungen für sich zu erlangen.

sicher nicht als "rechtsbeistand", aber als jemand, der euren sorgen und probleme
versteht, als jemand, der mit hilfe von §'phen, gesetze und hinweisen versucht den
weg durch den gesetzesdschungel zu ebnen und um so ein stück weit näher zu eurem
recht zu gelangen.
dies nur als erste stufe, bevor man mit anwaltlicher hilfe, ohne die man heute ohnehin
kaumn noch weiter kommt, zu seinem recht gelangt.

sauri
 
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