Hallo Ich leide seit 2003 an Psychosomatischen Angst/Panikattacken und nun seit ca. 5 Jahren an Psoriasis/Arthritis was die psychosomatischen Probleme natürlich weiter verschärft hat.Ich komme fast nicht mehr an die 7 Std Arbeitszeit die ich normal hätte. Ich bin jetzt 47,macht es Sinn eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen oder ist das in meinem Alter eher ausgeschlossen?
Hi Andi, Einen Antrag kannst du jederzeit stellen, da gibt es keine Altersbegrenzung. Ob dem Antrag statt gegeben wird, entscheidet später meist noch ein Gutachter mit. Ich hatte meinen Antrag im Nov. 2011 gestellt, im März 2012 den Gutachtertermin und bekam im April die Info auf eine teilweise Erwerbsminderung(unbefristet), d.h. ich darf / muss 3 bis unter 6 Std arbeiten. Kommt auch darauf an was du dann dazu verdienen darfst, darüber bekommst du noch eine Aufstellung. So arbeite ich jetzt von 8 bis 13 Uhr und das ist ok für mich. Auch für mich war es so, dass ich einen vollen Tag nicht mehr schaffte, aber ganz ohne Arbeit kann ich es mir auf Dauer noch nicht vorstellen. Denn immerhin bin ich da in Bewegung, habe Ablenkung, soziale Kontakte. Gruß Kukana
Hallo Andi, ich glaube so leicht läuft das ganze Ding nicht! Es heißt immer, Reha vor Rente. Ich selbst war auch für 4 Wochen zur Reha, dort wurde eine Einschätzung zur Arbeitsfähigkeit erstellt. Es wurde der zur Zeit ausgeübte Beruf erfragt und bei mir eine berufl. Reha beantragt, da er körperlich doch als mittelschwer eingestuft wurde.Niemand sprach da von Erwerbsminderungsrente. Nun läuft ein Antrag zur berufl. Reha. Alles Gute Hasen
Hallo Andi, eine Erwerbsminderungs-Rente hat nichts mit dem Alter zu tun, denn diese können auch schon junge Menschen beziehen, vorausgesetzt, diese sind durch eine Krankheit auf längere Sicht so eingeschränkt, das eine Arbeitsaufnahme nicht oder nur teilweise möglich ist. Allerdings ist es auch mir so bekannt das Reha vor Rente geht. Warst du denn schon mal zur Reha ? Wenn nicht, würde das erst mal meine erste Option sein und dann weitersehen...
ich bin mit 32 in rente geganen "worden". habe davor keine reha gehabt, weil ich als nicht rehafähig gelte...war allerdings direkt davor 18 mon in der akutklinik. versuch macht klug und vielleicht hilft eine reha ja auch
hallo andy 1966 grundsätzlich kann jeder einen antrag auf erwerbsminderung stellen, wenn medizinische gründe dies bedingen. mal eine andere herangehensweise: du bist 47, schaffst deine AZ nicht "ganz", kannst aber noch arbeiten. (ich lass mal aussen vor wie, weil ich nicht weiss was du tust, du schreibst auch nicht, ob du von "kündigung" bedroht bist) die DRV gibt prinzuipill jeden die möglichkeit über die rehabilitation, die nicht nur "reha" im wörtlichen sinne bedeutet, also die medizinische Reha oder medizinische Arbeitsplatzerprobung, die möglichkeit herauszufinden, wie belastbar du noch bist, sondern uach verschiedenste massnahmen um im arbeitsprozess zu bleiben! wie - Reha-Massnahme ( 3 Wo mit option auf verlängerung) - MBO-Massnahme (länge, je nach bedarf, medizinische arbeitsplatzerprobung) - arbeitszeitverkürzung durch erkrankungen, ausgleich mit Teil EMR (Erwerbsminderungsrente) befristet oder auf dauer u. wird vom GU entschieden - umsetzung innerhalb der Fa. - umschulung für einen anderen AP oder neuorientierung auf dem freien arbeitsmarkt - MTT/MT und KG - Funktionssport - Rehasport - u.a. das wird direkt über die DRV und dem SGB IX geregelt (bei vorliegender Schwerbehinderung) heisst also, es muss nicht zwangsläufig auf eine berentung auf dauer hinauslaufen! du solltest dir bei dr DRV ein beratungstermin holen)kannst du auch online am wohnort machen. mal googeln und bei der zuständigen RV termin festlegen-findest du dort alles, auch was du mitbringen sollst wenn es in deiner fa ein Betriebsrat gibt, so hole ihn mit ins boot und versuche das abzuklären, welche möglichkeiten in der fa diesbezüglich bestehen könnten. hast du einen GdB über 50% so käme die SB-vertretung und/oder das Lagesoz noch mit dazu bzw. der Integrationsfachdienst um dir langfristig zu helfen. das SGB IX beinhaltet hier viele regelungen zum s.g.nachteilsausgleich, der viele facetten enthält. info's findest du hier viele im forum, gebe das jeweilige stichwort oben rechts in die suchfunktion ein und du bekommst alles zu dem jeweiligen thema angezeigt, was bisher hier gepoostet wurde. grüße vom saurier
Hallo Meine Reha ist erst 2 Jahre zurück von daher sollte das kein Problem sein. Ich habe heute bei der zuständigen Rentenkase angerufen und mir wurde empfohlen ! einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen.Das werde ich nächste Woche direkt dort tun weil die sagten das es dann schneller geht. Kündigung nach 28 Jahren und 50% in einem Betrieb mit 35000 Menschen halte ich eher für ausgeschlossen. LG Andi
Hallo Das ging bis jetzt erst mal schneller als gedacht.War jetzt bei 2 Gutachtern der RA und warte auf das Ergebnis.Allerdings soll ich wohl als Kfz-Mechaniker also meinem erlernten Beruf nicht mehr arbeitsfähig sein.Bin mal gespannt was die mit mir vorhaben.Schliessich arbeite ich schon 31 Jahre auf dem Beruf. LG Andi
Hallo Andi, man wird versuchen dich solange wie möglich arbeitsfähig zu halten. Und so werden die Dinge auf dich zukommen wie es @saurier schon beschrieben hat. Von Reha, Arbeitserprobung bis letztendlich zu einer Umschulung. Du bist jetzt 47 Jahre alt und kämst so noch unter die Altersgrenze von 50 Jahren, die die DRV so in etwa haben, wenn es um eine Umschulung geht. Nun liegt es am Ergebnis der Gutachten und der darin festgehaltenen Empfehlungen. Je nachdem was sich auch schwerer auf deine Gesundheit auswirkt, wird man sich an die Empfehlungen richten. So ist es denkbar, dass eine Reha mit MBOR(s. Beitrag von @saurier) empfohlen wird. Also lass dich überraschen, was dir die DRV schreibt und dir bietet. Wie @saurier schon schrieb, denke an den GdB! Nicht weil es schön ist diesen zu besitzen, sondern weil er auch wichtig ist für den Renteneintritt(Altersrente) und dem Kündigungsschutz, Überstunden etc. . Leider ist das Vorliegen eines GdB(>=50%) nicht nur mit Vorteilen versehen. Wichtigster Nachteil ist, dass man Probleme bei der Arbeitssuche bekommen kann. Manche AG sehen dies als Makel und Hindernis an. Dies müsstest du dir überlegen und entscheiden wie es für dich günstig ist. Natürlich kannst du den GdB auch erst dann beantragen, wenn man wieder einen unbefristeten AV in der Tasche hat. LG Waldi
Hallo Waldi Einen GdB von 50% hab ich schon 4 Jahre von daher erst mal alles OK. Schaun wer mal was die so mit mir vor haben.Grundsätzlich möchte ich ja auch weiter arbeiten. LG Andi
Hallo, eine Nebenfrage von mir zu diesem Thema. Mich würde interessieren, wie die finanzielle Seite einer solchen Erwerbsminderungsrente funktioniert. Mal angenommen, ich kann mit Psoriasis-Arthritis und einem GdB von 50 nur mehr 5-6 Stunden am Tag arbeiten. Alles darüber hinaus fällt mir sehr schwer. Ich bin 58 Jahre alt. Von welchen finanziellen Einbußen kann man in etwa ausgehen? Der Hinzuverdienst wird ja von der DRV festgelegt. Verstehe ich es so richtig: Man bekommt von der DRV eine Erwerbsminderungsrente in einer bestimmten Höhe, gleichzeitig wird festgelegt, wie viel man hinzuverdienen kann. Den Hinzuverdienst arbeite ich dann weiterhin (zeitlich eingeschränkt) in meinem Betrieb weiter. Vielen Dank helm
Hallo, Das ist in etwa der gleiche "Tatbestand" wie bei mir. Teilerwerbsrente plus Teilzeitarbeit ergibt (bei mir) ca. 2000 Euro im Jahr weniger. Die RV gibt vor wieviel Euro du dazu verdienen darfst. danach richtet es sich ob du 4 oder 5 Std. pro Tag (auf jeden Fall unter 6 Std dann)arbeiten gehen kannst. Da kommt es auf deinen Std.lohn an. Zweimal im Jahr darfst du bis zum Doppelten verdienen. ein drittes mal aber nicht. Dann musst du einen Teil oder die ganze Rente zurückzahlen für den besagten Monat. Ich musste einmal 200 zurückzahlen weil ich an einem Monat 100 zuviel verdient habe. Für mich ist der gute Erffekt auf meine Restgesundheit das minus im Geldbeutel allemal wert. Gruß Kukana
Hallo und guten Abend, habe mich jetzt mal beim VdK erkundigt, wie es bei mir (fast 58) mit einer Erwerbsminderungsrente ablaufen würde. Mit einer halben Rente, also 3 – 6 Std. arbeiten, würde ich in etwa den gleichen Verdienst haben als wenn ich voll arbeiten würde. Allerdings bin ich Angestellter im öffentlichen Dienst. Und das hat einen Haken: Wenn mir die DRV wider Erwarten eine ganze Erwerbsminderungsrente zusprechen würde, was ich ja nicht will, muss mich mein Arbeitgeber nicht weiter beschäftigen. Laut VdK. Hat hier im Forum jemand Ahnung vom TD-L im öffentlichen Dienst? Oder war auch schon in dieser Situation? Von unserer Schwerbehindertenvertretung bin ich leider nicht ganz überzeugt, was das fachliche Wissen angeht. Vielen Dank im Voraus. helm