Erwerbsminderung / Grundsicherung

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von wilmchen, 4. April 2012.

  1. wilmchen

    wilmchen Neues Mitglied

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    hallo leute,

    kaum zu glauben, ich habe rheuma und einiges andere und habe die volle erwerbsminderungsrente bis 2015 durch....

    nun zum nächsten problem: bekomme zu wenig geld und benötige nun einen zuschuss zur grundsicherung. habe seit 1 jahr ein neues auto auf pump.
    das heißt, ich muss jeden monat 100 € dafür bezahlen. meine eltern hatten für mich auf ihren bausparvertrag einen kredit aufgenommen. da meine eltern ebenfalls eine behinderung haben, hatten sie mir ca. 4500 € so dazu gegeben. können die mir bei der grundsicherung da einen strick drehen? wir brauchen das auto, da wir auf einen dorf wohnen und gehbehindert sind. aber leider habe ich das zeichen "G" nicht bei meiner behinderung (50%). wie läuft das da? wäre über tips von euch sehr dankbar.

    lg engelchen :confused::confused::confused:
     
  2. Sprodde

    Sprodde Mitglied

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    Hallo :)

    wenn du gehbehindert bist, solltest du schleunigst einen Antrag auf das Merkzeichen "G" beim zuständigen Versorgungsamt stellen.
    Es ist möglich, dass du bei ergänzender Grundsicherung nur ein Auto haben darfst, das einen bestimmten Wert nicht übersteigt. Kann ich dir aber nicht genau sagen. Für den Kredit von deinen Eltern kannst du hoffentlich einen Vertrag vorlegen. Ich hoffe, hier meldet sich noch jemand, der mehr darüber weiß, interessiert mich nämlich auch...
     
  3. josie16

    josie16 PsA

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  4. took1211

    took1211 Guest

    Hallo Engelchen,
    ich würde dir empfehlen,beim Amt für Soziales und Versorgung einen
    Antrag auf Buchstaben "G" zu stellen.Du bekommst dann 20% mehr
    Grundsicherung.Es gibt bei Grundsicherung eine Schongrenze von ca. 2600 €.
    Wenn du mehr auf deinem Konto hast,kann es eingefroren werden.
    Dein PKW ist ja ziemlich neu.Vielleicht kannst du ihn auf den Namen deiner
    Eltern umschreiben lassen?
    Bei EU-Rente darf man ja einen bestimmten Betrag dazuverdienen.Wenn du
    nachweisen kannst,dass du das Auto dazu benötigst,vielleicht darfst du es
    behalten.
    Erkundige dich bei einem Fachanwalt oder beim SoVD nach den rechtlichen
    Grundlagen,die kosten aber auch wieder Geld.
    Vielleicht bekommst du im Grundsicherungsamt oder bei einer Gleichstellungs-
    beauftragten in eurem Ort bzw.nächst größerem Ort kostenlose Auskunft.
    lgtook
     
  5. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    hallo took,

    wenn sie grundischerung bekommt, darf sie vom hinzuverdienst ca 1/3 behalten. der rest geht ans amt.
     
  6. took1211

    took1211 Guest

    GdB 50% und...

    Wie kannst du an "G" gelangen?
    Rufe das Amt f.Soziales und Versorgung des Landes an und lass dir einen Antrag
    zuschicken.Fülle ihn mit deinem HA aus,der weiß wie das geht.
    Außerdem muss dein Arzt all die Unterlagen haben,die Grundlage für die Eu-Rente
    und die Festsetzung deiner Schwerbehinderung sind.
    Die Kopie deiner Antragtellungs kannst du auch beim Grundsicherungsamt
    vorlegen,denn die zählt ab Datum der Anstragstellung.
    Vielleicht hat noch jemand einen guten Tipp.
    Wünsche dir viel Glück.lgtook
     
  7. wilmchen

    wilmchen Neues Mitglied

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    Armes Deutschland

    ihr guten, vielen dank für die vielen info´s.

    also, ich habe arthrose in beiden kniegelenken. rechts seit einem jahr ganz extrem. habe immer ein dickes knie u. große schmerzen. brauche mindestens eine gehhilfe. ich müsste normal 2 gehhilfen benutzen aber das funktioniert leider nicht da ich mein rechtes handgelenk ziemlich oft vor schmerzen vom fibro u. polyartritis nicht belasten kann. leider kann ich auch nicht mehr als ca. 500 meter laufen. dann habe ich astma-bronchiale. aber meinen lungenfacharzt habe ich noch nicht so lange. normalerweise müsste das doch für ein "G" reichen oder? außerdem wenn ich das auto verkaufen würde, hätte ich die schulden trotzdem am hals. das auto hat ja nicht mehr den gesamten wert und an meine eltern müsste ich ja dann auch noch ca. 4500 € zurückbezahlen.

    jetzt habe ich die erwerbsminderung durch, da gehts mit dem nächsten problem weiter. werde mich morgen mal mit dem vdk auseinandersetzen. mal sehen was die dazu sagen.

    jedenfalls kann man immer wieder sagen "armes deutschland":D:D:D

    vielen dank noch mal an euch....

    lg engelchen
     
  8. Sprodde

    Sprodde Mitglied

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    Also...

    ich habe einen GdB 70 plus Merkzeichen G...

    ich bekomme EU-Rente und ergänzende Grundsicherung...


    ich bekomme NICHT 20 % mehr, sondern wegen der Schwerbehinderung 60 € mehr...
    ich habe KEINE Schongrenze von 2600 €... das Froilein vom Amt gesteht mir nicht mehr als irgendwas zwischen 700 und 800 € Schonvermögen zu. Isch abe kein Auto...

    Alles, was ich geringfügig dazu verdienen würde, würde mir angerechnet... ich darf 400 € dazu verdienen, darf es aber nur behalten, wenn ich NICHT Grundsicherung dazu bekomme...

    wo lebt ihr??????????
     
  9. holzwurm

    holzwurm Mitglied

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    Hallo Sprodde,

    es ist so wie Du schreibst, für das Merkzeichen "G" gibt es 60€ mehr Grundsicherung und hinzu verdienen darfste gar nicht.
    Würde sich auch wider sprechen, man bekommt nur Grundsicherung wenn man aus Krankheitsgründen nicht mehr arbeiten kann, warum sollte man dann was hinzu verdienen dürfen.
    Ich bekomme nämlich auch Grundsicherung!

    LG vom holzwurm
     
  10. Sprodde

    Sprodde Mitglied

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    Am Meer
    Nachtrag:

    Bei Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung ist das SGB IV und nicht wie bei Hartz IV das SGB XII maßgebend. Das scheinen einige hier zu verwechseln.

    Dadurch darfst du keinen Cent anrechnungsfrei dazuverdienen, Ausnahme ist eine Aufwandsentschädigung für eine ehrenamtliche Tätigkeit.

    Die ergänzende Grundsicherung ist darüber hinaus nur geliehen. Falls du also mal zu Geld kommst (Erbschaft oder so) musst du das zurück zahlen...
     
    #10 4. April 2012
    Zuletzt bearbeitet: 4. April 2012
  11. kukana

    kukana in memoriam †

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    http://www.brutto-netto-rechner.info/grundsicherung.php

    Hier gibt es einige Grund Info zur Grundsicherung, aber am Besten ist das sich das bei einem Amt genau ausrechnen zu lassen. Wohngeld beantragen würde ich zumindest vorschlagen. Vor allem wenn noch mehr an Vermögen da ist, z.B. geerbtes Geld oder Geld aus einem Hausverkauf, dann gibts nichts.
    Gruß Kuki

    ***************

    • Geldbeträge bis 2.301,- Euro bei Alleinstehenden
    • Geldbeträge bis 2.915,- Euro bei Bedarfsgemeinschaften
    • Geldbeträge in Höhe von 256,- Euro für jede unterhaltene Person
    • angemessener Wohn- und Grundbesitz, das von den Berechtigten und deren Angehörigen bewohnt wird
    [h=2]Angemessener Wohn- und Grundbesitz[/h] [h=3]Was ist darunter zu verstehen?[/h] Eine angemessene Größe für ein selbst genutztes Eigenheim gibt es folgende Faustregel bei einem Vierpersonenhaushalt:

    • Als Wohnfläche bei einem Haus gelten bis zu 130 m² als angemessen
    • Für die Eigentumswohnung gelten bis zu 120 m² als angemessen************************
     
  12. Sprodde

    Sprodde Mitglied

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    Wohngeld ist Quatsch, das ist in der Grundsicherung drin!
     
  13. kukana

    kukana in memoriam †

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    @Sprodde: hier gehts ja um Erwerbsminderung + evtl. Grundsicherung. Zum Einkommen wird zur Rente auch das Wohngeld addiert und als Einkommen gerechnet.

    Bei der reinen Grundsicherung ohne Einkommen zählt das sicher anders.


    Kukana
     
  14. Sprodde

    Sprodde Mitglied

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    Am Meer
    Nochmal:

    ich bekomme BEIDES, EU-Rente und Grundsicherung... KEIN WOHNGELD (ist in der Grundsicherung enthalten)
     
  15. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    hallo holzwurm,
    ich bekomme minirente plus aufstockender grundsicherung und darf sehr wohl dazuverdienen. habe es schließlich ein jahr gemacht und immer die belege bei der grundsicherung abgebeben.

    2/3 behält das amt und ein drittel ca, habe ich bekommen...



    @kuki, ich bekomme ja auch beides und erhalte auch kein wohngeld, das ist wirklich schon mit drin.zumindest wird es nciht als extra posten in meinen unterlagen aufgeführt
     
  16. kukana

    kukana in memoriam †

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    Dann wird es so sein, dass wenn einer Wohngeld bekommt und dann erst Grundsicherung beantragt, dieses aus der Grundsicherung herausgenommen wird? Unterm Strich wird dann finanziell das Gleiche herauskommen, also kein Vorteil.
    Kukana
     
  17. Sprodde

    Sprodde Mitglied

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    Am Meer
    Wenn deine EU-Rente mindestens deinen Regelbedarf deckt (z.Zt. 374,- €), ist es manchmal günstiger, durch Wohngeld aufzustocken. Das hat den Vorteil, dass du dich vor dem Sozialamt nicht nackig machen musst.

    Beides bekommst du nicht.

    Früher war die Variante mit Wohngeld oft finanziell vorteilhafter, durch die Kürzungen beim Heizgeldzuschuss ist das fraglich. Vergleiche lohnen im Einzelfall immer. Ist deine Rente unter dem Regelbedarf, brauchst du auf alle Fälle ergänzende Grundsicherung vom Sozialamt. Und da musst du dich für jeden Pups rechtfertigen.
     
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