Erstes Mal bei der Arbeitsagentur - Fragebogen zur Begutachtung im Ärztlichen Dienst

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von Beezkneez, 27. März 2015.

  1. Beezkneez

    Beezkneez Mitglied

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    Hallo ihr Lieben,

    Ich bin letztens in meinem Hauptnebenjob gekündigt worden, was nicht so schlimm ist, wie es sich anhört. Da ich vorher schon ein Auge auf einen Gründerkurs (ich habe einen kleinen kreativen Onlineshop auf DaWanda, den ich versuchen will professionell auszubauen) geworfen habe, habe ich mich nun beim Amt arbeitssuchend gemeldet, um mitmachen zu können. (Mein Zweitnebenjobjob ist mehr sowas wie ein vergütetes Ehrenamt)
    Beim Termin aufm Amt habe ich auch wahrheitsgemäß bejaht auf die Frage, dass ich gesundheitlich eingeschränkt bin. Nun soll ich einen Fragebogen zur Begutachtung im Ärztlichen Dienst ausfüllen, und ich habe voll Angst, in eine Falle zu tappen, bzw. schon in die Falle getappt zu sein, und mein Rheuma ganz verschweigen hätte sollen?

    Ich soll u.a. Medikamente angeben, dich ich nehme, alle beteiligten Ärzte auflisten, Krankenhäuser in denen ich war, der größte Teil des Fragebogens besteht allerdings aus Formularen, wo ich sämtliche Ärzte, Kliniken, und was weiß ich noch, von der Schweigepflicht entbinden soll. Sage und schreibe 10 Institutionen, die ich, wo relevant, für den Arzt der Agentur für Arbeit von der Schweigepflicht entbinden soll.

    Meine Frage: Wie handhabt ihr das mit dem Amt? Wird das Amt meine Informationen an Arbeitgeber und potentielle Arbeitgeber weitergeben? Obwohl das meine Chancen bei der Jobsuche massiv einschränken wird, nehme ich an? Was würdet ihr an meiner Stelle machen, den Fragebogen ausfüllen oder die Aussage, ich hätte gesundheitliche Einschränkungen, zurücknehmen? (das einzige was ich nicht machen kann, ist körperlich arbeiten und das wahrscheinlich auch nur temporär, da ich davon ausgehe, dass ich irgendwann wieder vollständig gesund bin). Oder soll ich mich irgendwo beraten lassen, beim Amt oder bei der Sozialberatung, was ich machen muss, damit es nicht zu beruflichen Nachteilen kommt? Es fühlt sich so scary an, mir vorzustellen, dass das Amt meine ganzen körperlichen und seelischen Gebrechen, eingenommenen Medikamente und meine Krankheitsgeschichte weiß!!!

    Liebe Grüße,
    Beezkneez
     
  2. Tortola

    Tortola Aktives Mitglied

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    Frage von Tortola

    Hallo!

    Was soll man denn verstehen unter "Hauptnebenjob" und "Zweitnebenjobjob"?

    Gruß von Tortola
     
  3. Beezkneez

    Beezkneez Mitglied

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    Hallo Tortola, ist das so wichtig? Also Hauptnebenjob war einer mit Kversicherung und Rente, der zweite nicht. Wie gesagt, Ehrenamt mit Aufwandsentschädigung. Aber darum geht es ja gar nicht. Habe halt mehrere Jobs gleichzeitig, weil ich Abwechslung mag, das ist heutzutage nichts ungewöhnlihces mehr.

    Meine Frage war ja, ob ich dem Amt diesen Fragebogen ausfüllen oder mich weigern soll?!
     
  4. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Ironien nahe d. sarkastischen Grenze
    Naja, wenn du verweigerst, könnte das vielleicht negativ gesehen werden, von wegen fehlende Mitarbeit oder so.
    Ich war auch zur Begutachtung beim ärztlichen Dienst. Das war für mich der Durchbruch, weil endlich mal schwarz auf weiß geschrieben wurde, dass ich tatsächlich nicht arbeitsfähig war.
    Die zuständige Sachbearbeiterin wollte mir das nicht glauben und hatte sogar die Zahlungen eingestellt.
    Also für mich war's positiv.
    Und die Diagnosen und Berichte der Ärzte gehen ja nicht an die Sachbearbeiter. Das kann tatsächlich nur der medizinische Dienst einsehen und die haben genauso Schweigepflicht wie alle anderen.
     
  5. Heidesand

    Heidesand Bekanntes Mitglied

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    hallo,

    ich war schon 2 Mal beim Amtsarzt im Abstand von 3 Jahren. Für mich sind beide Termine positiv gewesen
    und die Diagnosen bekommt auch niemand zu Gesicht. Du kannst aber eine Kopie für Deine Unterlagen
    anfordern, diese Gutachten sind interessant zu lesen.

    Ich bin zwar noch 3 Std. arbeitsfähig, allerdings mit so viel Einschränkungen wegen des Rheumas, dass
    ich eigentlich nicht mehr vermittelbar bin.

    Mit diesen Gutachten sind meine % vom Versorgungsamt auch gestiegen. Der Amtsarzt hatte zum
    Verschlimmerungsantrag geraten und ich habe 60 % bekommen.
    Es gibt noch einen Vorteil: wenn du mehr als 30 % hast und eine Gleichstellung beantragt hast ist
    nicht mehr das Jobcenter sondern das Integrationsamt zuständig und die sind vieeeel netter zu den
    Leuten. Die drängen einem nichts auf, was gesundheitlich nicht mehr geht.
    In meiner letzten Eingliederungsvereinbarung steht nichts von Bewerbungen sondern dass ich mich
    um meine Gesundheit und Gesundung konzentrieren soll.

    "alles wird gut"
    Heidesand
     
  6. Beezkneez

    Beezkneez Mitglied

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    Hallo, danke für eure Antworten! Aber ich bin ja noch voll arbeitsfähig, zumindest wenn ich die Tätigkeit im Sitzen ausführen kann oder ich nur kurz Stehen oder Laufen muss. Ich möchte gar nicht arbeitsunfähig erklärt werden... Und vor allem keine Nachteile bei der Jobsuche haben. Wenn der Amtsarzt keine meiner Daten an die Jobagentur oder die Arbeitgeber weitergibt, wozu wird er dann überhaupt engagiert? Für mich macht das irgendwie sonst keinen Sinn....
    Einen Behindertenausweis habe ich auch nicht und ich möchte auch keinen.
    Heidesand, welche % beim Versorgungsamt meinst du? Da kenne ich mich gar nicht aus...
     
  7. kukana

    kukana in memoriam †

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    hallo,
    Nur zum Verständnis eine Nachfrage, du redest von einem Hauptnebenjob und einen Nebennebenjob ehrenamtlich.

    Für mich bedeutet das: du hast einen Hauptjob, Voll oder Teilzeit und dein Chef hat dir erlaubt einem (Haupt-)nebenjob nachzugehen der jetzt gekündigt wurde. Dein Ehrenamt übst du weiter aus.

    Da stellt sich dann die Frage, hast du dich jetzt arbeitssuchend für den Nebenjob gemeldet oder für den Hauptjob? Wenn du einen Hauptjob hast, dann bekommst du evtl. doch gar nichts es sei denn du bist damit unter der Grundsicherung?

    Noch steige ich da nicht durch und somit fällt mir auch nichts ein zum Helfen.
    Ein Nachteil darf dir aufgrund einer Erkrankung eigentlich nicht entstehen. Du bist nur evtl. für einige Berufe nicht einsetzbar.
    Gruß Kukana
     
  8. Birte

    Birte Bekanntes Mitglied

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    Hallo Beezknees,

    der Ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit möchte sich nur ein eigenes Bild über deine Arbeitsfähigkeit machen, soweit es die Arbeitsvermittlung bzw. sonstige Leistungen der Agentur betrifft. Soweit ich weiß, besteht keine Verbindung zu anderen Ämtern oder Institutionen. Dieses Monsterformular bekommt jeder zum Ausfüllen, der angibt, gesundheitliche Einschränkungen zu haben - das ist ein normaler behördlicher Vorgang. Es geht z. B. darum, dass dir keine körperliche Arbeit vermittelt wird.
    Ich denke nicht, dass du dadurch Nachteile zu befürchten hast - eine Weitergabe an Arbeitgeber oder andere erfolgt nicht. Verstehe ich dich richtig, dass du keine Leistungen von der Agentur beziehst? Dann ist das Schlimmste, was dir passieren könnte, dass die Agentur dich als nicht arbeitsfähig einstuft und dir daher keine Arbeit vermittelt. Und da du überwiegend sitzende Tätigkeiten noch ausführen kannst, sollte das auf den gewünschten Gründerkurs auch keinen Einfluss haben. Auf andere Institutionen oder Behörden dürfte eine solche Einstufung gar keine Auswirkungen haben.

    Ich würde dir nicht empfehlen, etwas Wesentliches zu verschweigen, denn als Behörde hat die Agentur ein gutes Gedächtnis. Und irgendwann brauchst du vielleicht mal eine Umschulung oder Ähnliches und da würde so etwas keinen guten Eindruck machen.

    LG, Birte
     
  9. Olicia

    Gesperrter Benutzer

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    Dann mach doch lieben einen Job richtig...dann ist das nicht so ein hin und her
     
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