Ich leide an rheumatoider Arthritis und an Morbus Behcet. Eine Apherese ist bei mir die letzte Therapiemöglichkeit. Leider will die Krankenkasse nicht zahlen, weil der MDK hierfür keine Notwendigkeit sieht. Hat jemand gleiche oder ähnliche Erfahrungen gemacht? Gaby
Hallo Gaby, ich habe APS und daher wiederkehrende Thrombosen, wenn ich kein Marcumar nehme. Jetzt habe ich einen Kursus zur Blutgerinnungs- selbstbestimmung gemacht, damit ich mit einem eigenen Gerät selbst messen kann und somit selbst meine Tabletten einteilen kann. Auch ich hänge damit im Moment noch beim Medizinischen Dienst, man muß erst prüfen, ob es wohl auch wirklich notwendig ist. Kann noch Wochen dauern. Außerdem habe ich vor Jahren wegen einem akuten (inzwischen chronischem) Tinnitus eine hyperbare Sauerstofftherapie gemacht. 10 Tauchfahrten wurden bezahlt, mindestens weitere 5 wären erforderlich gewesen, aber der MDK hat abgelehnt und ließ sich auch mit Widerspruch nicht davon abbringen. Mitpatienten haben mehrere Fahrten gemacht und vielen ging es nach insgesamt 15 - 20 Fahrten deutlich besser. Manchmal frage ich mich auch, ob der MDK teilweise weiß, was er macht. Bin auch sehr auf die Erfahrungen der anderen gespannt. Liebe Grüsse, Steffi
Guten Morgen, ihr Beiden. Dann nehmt euch einen guten, spezialisierten Fachanwalt und klagt vor dem Sozialgericht eure Forderungen ein. Basta. Ich wünsch euch viel Erfolg. MfG Uschi Ch.
Hallo, also grundsätzlich innerhalb von vier wochen nach einem Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen, sonst sind die Rechte verwirkt. Bei Ablehnung bleibt nur der Klageweg. Viele Grüße, Melli
Hallo Gaby, Habe hier in Berlin die Erfahrung gemacht, daß grundsätzlich ersteinmal abgelehnt wird. Bei mir war sogar die Begründung ein angezweifelter Heilungserfolg - wörtlich "was meinen sie denn was dadurch besser wird." Bei mir hat nur mein zur Zeit mitbehandelnder Arzt einen Sinneswandel bewogen - jetzt war ich zur Begutachtung und warte auf das Ergebnis. Der Arzt bei dem ich bin ist ein Herr. Prof.Dr.Dr. Komisch sowas scheinz Eindruck zu machen. Bei meiner Krankenkasse ist vieles "frei aushandelbar", hinfahren und streiten. Vor der Möglichkeit Sozialgericht sollte man prüfen, ob es verallgemeinerungswürdige Gegenbeispiele zur Entscheidung in eigener Sache gibt. Das kann über eine Rechtschutzversichrung oder auch bei einer kostenlosen Rechtsberatung erfolgen. Auf jeden Fall nicht aufgeben. Ich weis leicht gesagt. Trotzdem viel Erfolg und gute Besserung Helmut