Hallöchen! Nun endlich habe ich meinen Termin für die Umschulung, der wäre am 1.07.03. Nun läuft mein Krankengeld am 16.05 aus. Dann müßte ich ja anstandslos bis dahin Arbeitslosengeld bekommen oder? Ich soll jetzt noch eine Bescheinigung vom Arbeitsamt holen, weil ich ja nun mein Arbeitsverhältniss selbst kündigen muß. Und diese muß mein Arzt ausfüllen und reinschreiben, das ich meinen Beruf nicht mehr als 6 Std. ausüben muß. Nun habe ich mal eine Frage. In einem anderen Beruf könnte ich rein theoretisch 8 Std. arbeiten. Kann es passieren, das das Arbeitsamt bis zur Umschulung von mir verlangt eine Arbeit zu suchen? Ich hoffe das Finanzielle haut alles so hin. Ab dem tag wo ich kein Krankengeld mehr bekomme , sollte die Bestätigung vom Arbeitsamt vorliegen. Und dann das Übergangsgeld, das müßte man ab 1.07 zahlen. Vielleicht hat ja von euch jemand schon das gleiche durchgemacht. Wenn man erstmal finanziell in ein tiefes Loch fällt, kommt man so schnell auch nicht wieder raus oder? Ich werde jetzt alles schnellesten über die Bühne bringen und am 1.07 fängt ein neuer Abschnitt für mich an. Einen wuner schönen Tag wünsche ich euch!!!! Biggi
Hallo Biggi, ich habe so etwas ähnliches durchgemacht. Ich habe aus gesundheitlichen Gründen kündigen müssen (was mir mein Hausarzt auch bestätigte) und vom Arbeitsamt keine Sperre bekommen. Ich habe keine Ahnung, was Du für eine Kündigungsfrist hast. Bei mir war es so, daß ich noch den vollen Jahresurlaub (samt Urlaubsgeld) bekommen habe. Allerdings habe ich erst im August gekündigt, daher der volle Anspruch auf Urlaub und Urlaubsgeld. Wie es in Deinem Fall aussieht (prozentual) habe ich keine Ahnung. Auch zu Deinen anderen Fragen kann ich leiderkeine Auskufnt geben. Aber sicherlich kennt sich jemand anders damit aus. Viele Grüße aus dem sonnigen Selb Mecki PS: Wo machst Du denn die Umschulung?
Moin Biggi, das gleiche hatte ich auch schon hinter mir, bei mir war es so: Aussteuerung wegen der langen Krankheitschreibung (wie lange ist es noch 72 oder 78 Wochen ?) dann hatte ich einen AUfhebungsvertrag mit meinem damaligen Arbeitgeber gemacht, weil ich sonst die berufl. Reha nicht machen konnte. Die wiederum fing erst in einem 3/4 Jahr an. Solange bekam ich KG. Sobald ich wußte , das ich ausgesteuert wurde, wurde mir ein Rehaberater vom ARbeitsamt zugewiesen. Dort haben wir erst mal besprochen , was ich für eine Umschulung machen sollte und bekam aber während dieser Zeit , keine weiteren Arbeitsmaßnahmen zugesandt. Als feststand, wann ich die Umschulung machen konnte (der Berater hat mit der BfA zusammengearbeitet) wurde automatisch (natürlich nicht ohne das ein oder andere Schreiben) eingestellt und dann das Übergangsgeld der BfA gezahlt. Hätte ich nach der Umschulung keinen Job bekommen, wäre das Arbeitsamt wieder mit Zahlungen eingesprungen. Kurios an der ganzen Sache fand ich nur: das Krankengeld, bekam ich (natürlich Prozentual) nach dem letzen Gehalt berechnet. Das Arbeitslosengeld nach dem Krankengeld und das Übergangsgeld wieder nach dem letzten realen Arbeitsgehalt. Das versteh einer??????? Also beim Arbeitsamt gibt es Rehaberater, und für die Rentenversicherungsträger ebenfalls. Am besten erkundigst du dich mal, fragst den Löcher in den Bauch, wie alles so weiter gehen soll... Nach meiner ERfahung sind die von den Rententräger eigentlich recht kompentent. Leider wird dir aber ein enormer Schreibkram nicht erspart bleiben. Wünsch dir alles Gute LG Kiki