hallo, ab dem 1. july 2014 gelten die neuerungen bei der ERWERBSMINDERUNGSRENTE: Für wen gilt die Neuregelung? Von der Verbesserung profitiert, wer ab dem 1. Juli 2014 in Erwerbsminderungsrente geht. Diese so genannte „Zurechnungszeit“ wird um zwei Jahre - von 60 auf 62 Jahre - verlängert. Mindern die letzten vier Jahre bis zum Eintritt der Erwerbsminderung die Ansprüche, fallen sie künftig aus der Berechnung heraus. quelle bmas da aus der offiziellen information nicht ganz klar hervorgeht, ob sich die neuerungen auch auf das datum der bewilligung beziehen, oder nur auf das datum der antragstellung, habe ich nachgefragt: es gilt nur das antragsdatum! link ist auch enthalten im thread hier drüber: "links zum thema rente" lieben gruss!