EM-Rente verlängern????

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von Kathi2010, 27. Mai 2014.

  1. Norchen

    Norchen Bekanntes Mitglied

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    2.395
    hallo kathi,

    ist doch schön das auch mal was ohne probleme funktioniert hat...
    ich war auch ganz sprachlos das ich bei meiner ersten verlängerung (dieses jahr) nicht zum gutachter musste... meine rente wurde auch problemlos für 2 weitere jahre verlängert...und ja es hat auch immer einen etwas bitteren beigeschmack...halt der das es schriftlich vor einem liegt ertsmal nicht arbeiten zu können...
    ich nutze die zeit für rehasport und bin froh, das ich mir meinen tag so einteilen kann, wie es gut für mich ist...also lass es erstmal sacken und dann...das positive daraus mitnehmen:top:
     
  2. sternfieber

    sternfieber Der Brummkreisel

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    5.632
    Hallo Kathi,

    das freut mich total für dich :)

    Die Rentenversicherung hat wohl einen Run zur Zeit. :) Ich bekam gestern auch meinen Bescheid, dass die Rente, ohne Gutachter diesmal, weiterbewilligt wird .


    Lg

    fiebi
     
  3. Kathi2010

    Kathi2010 Neues Mitglied

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    Hallo Sternfieber,

    da gratuliere ich dir doch auch!:D
     
  4. Buckelwal

    Buckelwal Mitglied

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    EM Rente

    Hallo zusammen,

    ich habe eure Kommentare mit Interesse gelesen.

    Ihr habt alle volle EM Rente, wenn ich das richtig verstanden habe?

    Ich will das jetzt auch in Angriff nehmen, hab da allerdings an Teil EM gedacht. Bin mir aber nicht sicher, ob das schlau ist....
    Hab seit 2007 Rheuma und entsprechende Probleme. Jetzt streikt auch noch mein rechter Arm und muß jetzt operiert werden....Entzündung Gelenkinnenhaut...
    Blöderweise arbeite ich als Buchhalterin und brauche den Arm :confused:

    Macht es Sinn mit 51 erst TEil-EM zu beantragen oder vielleicht gleich Voll EM ? Hab zur Zeit 30% Behinderungsgrad, versuche nach der OP auf 50% zu kommen.

    Vielleicht könnt ihr mir da einen Tipp geben?

    Viele Grüße

    Engelstrompete:)
     
  5. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

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    kathi2010 und sternfieber,

    ich freu mich für euch,

    das bringt bestimmt etwas ruhe und sicherheit ins leben.

    alles gute!
     
  6. Lächeln

    Lächeln Aktives Mitglied

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    @engelstrompte

    Es ist ein Antrag auf Rente wegen verminderter Arbeitsfähigkeit, egal ob für voll oder teil. Aufgrund der Arztberichte und des Gurachters entscheiden die dann, ob du 6 und mehr Stunden arbeitsfähig bist = keine Rente, 3 bis 6 Stunden = halbe Rente, unter 3 Stunden = volle Rente.

    Als ich meinen Antrag gestellt habe, ging es mir noch besser und ich hoffte auf die halbe Rente, und bis dann die Entscheidung fiel (ich hatte Arztberichte nachgereicht), bekam ich die volle Rente, befristet auf 2 Jahre.
     
  7. Buckelwal

    Buckelwal Mitglied

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    105
    Ort:
    Süddeutschland
    EM Rente

    Hallo Lächeln,

    Vielen Dank für Deine schnelle Antwort :)

    Ich wußte nicht, dass man nur einen "Universalantrag" stellt....

    Bevor ich ihn stelle, werde ich erstmal einen Rentenberater fragen, wie das alles abläuft, wie hoch die Rente sein wird und wie hoch die Hinzuverdienstgrenze ist.
    Das Ganze läuft ja ganz schön lange...:(
    Ich möchte eigentlich spätestens ab nächstem Sommer meine Stunden reduzieren....kann ich dann aber erst wenn der Antrag durch ist, oder wie ist das dann?

    Wenn man sowas noch nie gemacht hat, steht man ziemlich ratlos davor...:confused:


    Viele Grüße

    Engelstrompete
     
  8. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    Ort:
    an einem fluss
    @hallo engelstrompete,

    schau doch mal auf deine rentenauskunft (bekommt
    man aller 5 jahre steht) da werden die summen
    genannt, was du an rente bekommst, ja wenn....
    dann noch geld in der rentenkasse ist....
    kleiner scherz ;-) .
    gehe auf die seite der drv, deines bundeslandes, und
    dort rufe den rentenrechner auf. dort kann man sich
    mit diesen daten seine eventuelle rente berechnen
    lassen. bzws auch die edrwerbsminderungsente EMR.

    bei voller EMR gilt derzeit max.450 € hinzuverdienst
    bei 1-3 std.(max.)täglich und nicht mehr als 15 std. wöchentlich.
    ansonsten gilt mn als halberwerbsgemindert, mit
    3-6 std.täglicher arbeitszeit.

    die halbe EMR, wird je nach verdienst berechnet,
    incl. dem was man dazuverdienen darf. ist also bei
    jedem individuell.

    aber vieleicht solltest du das ganze erst mal so
    angehen,dass du den arm operieren lässt.
    für eine höherstufung zum GdB musst du dann eine
    6 monat'tige heilungsbewährung beachten. danach
    lässt sich erst einschätzen hat die op was gebracht,
    geht es jetzt besser! was natürlich sehr gut wäre
    und somit wäre eine erhöhung des GdB ausser frage.

    den gdb bekommt man auf einschrenkungen, nicht auf
    eine erkrankung die man hat. z.bsp. beim diabets:
    ist man gut eingestellt und hat (noch) keine folgen,
    wie retinopatie oder polyneuropathie, mit ev.verlust
    des augenlichtes oder teilverlust- oder verlust eines
    fusses) hier erfolgt die bewertung zur behinderung
    ganz anders, als wenn du z.bsp.eine fussamputation
    als folges des diabetes hättest.

    heute erfolgt die bewertung zum GdB im komplex.
    der mensch wird als ganzes mit seinen einschrenkungen
    und behinderungen gesehen und nicht unbedingt jedes
    körperteil einzeln.

    ob Teil-oder volle EMR anerkannt wird, entscheidet
    sich nach deiner leistungsfähigkeit
    im arbeitsprozess.
    die auswirkungen
    deiner erkrankungen spielen dabei
    natürlich auch eine rolle.
    mit antrag der EMR muss man meist zuerst eine Reha
    absolvieren. die DRV will einschätzen, in wieweit du belastbar bist. der GdB ist dabei zweitrangig.

    ausserdem wird nicht immer sofort an rente gedacht,
    da man auch mit behinderungen oder einschrenkungen
    im arbeitsprozess bleiben kann. das können z.bsp.
    umsetzungen, umschulungen..etc.pp sein.
    die s.g. berufliche rehabilitation-infos dazu findest
    du dazu ebenso unter der DRV, aber auch auf der
    seite des Arbeitsamtes.hier holt man dann ggf.den
    BR und die Schwerbehindertenvertretung der Fa.
    mit hinzu um ein optimales ergebnis für dich zu
    erreichen.

    wenn man unter 3 stunden noch belastbar ist oder
    bei der teilrente der arbeitsmarkt "verschlossen"
    ist, kann die volle EMR stehen. diese kann als
    befristete rente bewilligt werden, wenn aussicht
    auf besserung des gesundheitszustandes durch
    die op und/oder andere massnahmen besteht.

    viel.helfen dir diese info's schon mal etwas weiter

    grüße vom sauri
     
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