hallo kathi, ist doch schön das auch mal was ohne probleme funktioniert hat... ich war auch ganz sprachlos das ich bei meiner ersten verlängerung (dieses jahr) nicht zum gutachter musste... meine rente wurde auch problemlos für 2 weitere jahre verlängert...und ja es hat auch immer einen etwas bitteren beigeschmack...halt der das es schriftlich vor einem liegt ertsmal nicht arbeiten zu können... ich nutze die zeit für rehasport und bin froh, das ich mir meinen tag so einteilen kann, wie es gut für mich ist...also lass es erstmal sacken und dann...das positive daraus mitnehmen
Hallo Kathi, das freut mich total für dich Die Rentenversicherung hat wohl einen Run zur Zeit. Ich bekam gestern auch meinen Bescheid, dass die Rente, ohne Gutachter diesmal, weiterbewilligt wird . Lg fiebi
EM Rente Hallo zusammen, ich habe eure Kommentare mit Interesse gelesen. Ihr habt alle volle EM Rente, wenn ich das richtig verstanden habe? Ich will das jetzt auch in Angriff nehmen, hab da allerdings an Teil EM gedacht. Bin mir aber nicht sicher, ob das schlau ist.... Hab seit 2007 Rheuma und entsprechende Probleme. Jetzt streikt auch noch mein rechter Arm und muß jetzt operiert werden....Entzündung Gelenkinnenhaut... Blöderweise arbeite ich als Buchhalterin und brauche den Arm Macht es Sinn mit 51 erst TEil-EM zu beantragen oder vielleicht gleich Voll EM ? Hab zur Zeit 30% Behinderungsgrad, versuche nach der OP auf 50% zu kommen. Vielleicht könnt ihr mir da einen Tipp geben? Viele Grüße Engelstrompete
kathi2010 und sternfieber, ich freu mich für euch, das bringt bestimmt etwas ruhe und sicherheit ins leben. alles gute!
@engelstrompte Es ist ein Antrag auf Rente wegen verminderter Arbeitsfähigkeit, egal ob für voll oder teil. Aufgrund der Arztberichte und des Gurachters entscheiden die dann, ob du 6 und mehr Stunden arbeitsfähig bist = keine Rente, 3 bis 6 Stunden = halbe Rente, unter 3 Stunden = volle Rente. Als ich meinen Antrag gestellt habe, ging es mir noch besser und ich hoffte auf die halbe Rente, und bis dann die Entscheidung fiel (ich hatte Arztberichte nachgereicht), bekam ich die volle Rente, befristet auf 2 Jahre.
EM Rente Hallo Lächeln, Vielen Dank für Deine schnelle Antwort Ich wußte nicht, dass man nur einen "Universalantrag" stellt.... Bevor ich ihn stelle, werde ich erstmal einen Rentenberater fragen, wie das alles abläuft, wie hoch die Rente sein wird und wie hoch die Hinzuverdienstgrenze ist. Das Ganze läuft ja ganz schön lange... Ich möchte eigentlich spätestens ab nächstem Sommer meine Stunden reduzieren....kann ich dann aber erst wenn der Antrag durch ist, oder wie ist das dann? Wenn man sowas noch nie gemacht hat, steht man ziemlich ratlos davor... Viele Grüße Engelstrompete
@hallo engelstrompete, schau doch mal auf deine rentenauskunft (bekommt man aller 5 jahre steht) da werden die summen genannt, was du an rente bekommst, ja wenn.... dann noch geld in der rentenkasse ist.... kleiner scherz ;-) . gehe auf die seite der drv, deines bundeslandes, und dort rufe den rentenrechner auf. dort kann man sich mit diesen daten seine eventuelle rente berechnen lassen. bzws auch die edrwerbsminderungsente EMR. bei voller EMR gilt derzeit max.450 € hinzuverdienst bei 1-3 std.(max.)täglich und nicht mehr als 15 std. wöchentlich. ansonsten gilt mn als halberwerbsgemindert, mit 3-6 std.täglicher arbeitszeit. die halbe EMR, wird je nach verdienst berechnet, incl. dem was man dazuverdienen darf. ist also bei jedem individuell. aber vieleicht solltest du das ganze erst mal so angehen,dass du den arm operieren lässt. für eine höherstufung zum GdB musst du dann eine 6 monat'tige heilungsbewährung beachten. danach lässt sich erst einschätzen hat die op was gebracht, geht es jetzt besser! was natürlich sehr gut wäre und somit wäre eine erhöhung des GdB ausser frage. den gdb bekommt man auf einschrenkungen, nicht auf eine erkrankung die man hat. z.bsp. beim diabets: ist man gut eingestellt und hat (noch) keine folgen, wie retinopatie oder polyneuropathie, mit ev.verlust des augenlichtes oder teilverlust- oder verlust eines fusses) hier erfolgt die bewertung zur behinderung ganz anders, als wenn du z.bsp.eine fussamputation als folges des diabetes hättest. heute erfolgt die bewertung zum GdB im komplex. der mensch wird als ganzes mit seinen einschrenkungen und behinderungen gesehen und nicht unbedingt jedes körperteil einzeln. ob Teil-oder volle EMR anerkannt wird, entscheidet sich nach deiner leistungsfähigkeit im arbeitsprozess. die auswirkungen deiner erkrankungen spielen dabei natürlich auch eine rolle. mit antrag der EMR muss man meist zuerst eine Reha absolvieren. die DRV will einschätzen, in wieweit du belastbar bist. der GdB ist dabei zweitrangig. ausserdem wird nicht immer sofort an rente gedacht, da man auch mit behinderungen oder einschrenkungen im arbeitsprozess bleiben kann. das können z.bsp. umsetzungen, umschulungen..etc.pp sein. die s.g. berufliche rehabilitation-infos dazu findest du dazu ebenso unter der DRV, aber auch auf der seite des Arbeitsamtes.hier holt man dann ggf.den BR und die Schwerbehindertenvertretung der Fa. mit hinzu um ein optimales ergebnis für dich zu erreichen. wenn man unter 3 stunden noch belastbar ist oder bei der teilrente der arbeitsmarkt "verschlossen" ist, kann die volle EMR stehen. diese kann als befristete rente bewilligt werden, wenn aussicht auf besserung des gesundheitszustandes durch die op und/oder andere massnahmen besteht. viel.helfen dir diese info's schon mal etwas weiter grüße vom sauri