EM-Rente bei Fibromyalgie

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von Stine, 24. Oktober 2018.

  1. Mieze1960

    Mieze1960 Gonarthrose, RA u. Fibro

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    Das AA sagt, da die Dt. RV bereits gegen die Rente entschieden hat, gilt die Nahtlosregelung nicht. Darum muss ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, sonst bekomme ich kein Geld, auch kein Hartz IV.
     
  2. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Aber läuft nicht gerade eine Klage, oder hab ich da was falsch verstanden? Dann hinge doch das Antragsverfahren quasi noch in der Schwebe und das Amt müsste zahlen...Aber diese Aussage bitte ohne Gewähr, weil Recht haben und Recht kriegen ist ja zweierlei.
     
  3. Mieze1960

    Mieze1960 Gonarthrose, RA u. Fibro

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    Die Klage läuft, aber jedes Amt nimmt offenbar immer nur das zur Kenntnis, was ihm in den Kram passt.

    Vielleicht könnte ich die Nahtlosregelung und damit das ALG I einklagen. Aber diese Klage gegen das AA könnte Jahre dauern, wovon soll ich in der Zwischenzeit leben und wer würde in dieser Zeit meine Krankenversicherung bezahlen, damit ich weiterhin ärztlich versorgt werde und Medikamente bekomme?
     
  4. teamplayer

    teamplayer Bekanntes Mitglied

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    Die ARGE (Hartz IV) oder das Sozialamt (Grundsicherung* im Alter und bei Erwerbsminderung). Solltest Du kein anderweitiges oder ein zu geringes Einkommen haben, muss eines dieser beiden Ämter leisten. In D besteht eine Pflicht zur Krankenversicherung.

    *Setzt keine EM-Rente voraus, dauerhafte, volle EM reicht für einen Anspruch aus.
     
  5. Mieze1960

    Mieze1960 Gonarthrose, RA u. Fibro

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    Hallo teamplayer,

    da die Dt. RV den Rentenantrag abgelehnt hat, sind beide --AA und Dt. RV-- der Ansicht, dass ich arbeiten kann. Da werden KEINE Leistungen und keine Versicherungen bezahlt. Und keine Leistungen heißt, ich muss mich selbst versorgen und versichern - nur - wovon?

    Auch Selbständige, die z. B. pleite gemacht haben, bekommen keine Leistungen, wenn sie nicht mehr arbeiten (wollen). Erst wenn festgestellt wurde, dass man nicht mehr arbeiten KANN, erhält man Leistungen.

    Aber genau das wurde bei mir ja anders entschieden. Also muss ich mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, um eine Leistung (in dem Fall ALG I) zu erhalten und versichert zu sein.
     
  6. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Ich kenne mich in dieser Materie auch nicht wirklich aus, aber in deiner Situation war ich auch mal. Nachdem ich einen Anwalt eingeschaltet hatte, kam endlich Bewegung in die Sache. Ich bekam urplötzlich einen Termin zur persönlichen Begutachtung beim Arzt des JC, der keine 5 Minuten brauchte, um zu sehen, dass ich definitiv nicht kann.
    Wenn ich das richtig sehe, hast du auch einen Anwalt beauftragt, kann der nichts machen?
    Mach dich mal schlau, wie es ist, wenn du dich krank schreiben lässt. Es gibt da ja so dermaßen viele Fallstricke, dass man als Ottilie Normalverbraucher keinen Überblick hat.
    Und wenn es gar nicht anders geht, dann eben über die Psychoschiene. Ist zwar nicht ganz korrekt, aber was soll man machen, wenn man mit dem Rücken an der Wand steht?
    Und dann noch mal einen neuen Antrag stellen.
    Vielleicht denke ich auch zu einfach, aber das würde ich jedenfalls so machen.
     
  7. Mieze1960

    Mieze1960 Gonarthrose, RA u. Fibro

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    Maggy63,

    ich bin arbeitsunfähig geschrieben!

    Aber in der Erklärung zum Restleistungsvermögen steht: "Weiterhin wurde ich darüber belehrt, dass auf die Einreichung von AU-Bescheinigungnen aufgrund meiner Dauererkrankung verzichtet werden Kann. Auch wenn ich diese AU-Bescheinigungen weiterhin einreiche, wird die AfA die Vermittlungsbemühungen weiter fortsetzen."
     
  8. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Ironien nahe d. sarkastischen Grenze
    Hm... Bei mir wars so, dass ich mich bewerben sollte und das immer abgelehnt habe, weil a) ein Arbeitsplatz vorhanden und b) ich nicht fit genug zum arbeiten war. Daraufhin wurden sofort die Zahlungen eingestellt und der Bescheid aufgehoben.
    Zuerst habe ich mich ins Bett gelegt, die Decke über den Kopf gezogen und nur geheult. Das Ganze schlug mir wie eine riesige Welle überm Kopf zusammen und ich fühlte mich total hilflos. Das war dann auch der Punkt, wo ich dann den Anwalt eingeschaltet habe.
    Ich verstehe absolut nicht, wie man so mit den Leuten umgehen kann. Da wird man in den gleichen Topf geworfen, in dem die Arbeitsunwilligen sitzen, dabei würde man ja arbeiten wollen, wenn man denn könnte!
    Da gibt es gewisse Gesetzeslücken, die dringend geschlossen gehören. Das darf nicht sein, dass man durchs Netz fällt, nur weil man krank ist!
    @Mieze1960, ich drücke dir ganz fest die Daumen, dass sich für dich schnell eine gute Lösung findet!
     
    Pasti und Mieze1960 gefällt das.
  9. Katjes

    Katjes Bekanntes Mitglied

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    wo es schön ist :-)
    mieze ,hast du einen gdb ?
    mir hat damals das integrationsamt geholfen............weil ich schon einen gdb hatte (damals 30%).
     
  10. Mieze1960

    Mieze1960 Gonarthrose, RA u. Fibro

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    Hallo Katjes,
    von der Reha-Klinik aus wurde im Januar 2018 eine Verschlimmerungsantrag gestellt, ich hatte 40%. Der wurde abgelehnt, nach meinem Widerspruch haben sie nun auf 50% erhöht.
     
  11. Katjes

    Katjes Bekanntes Mitglied

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    wo es schön ist :-)
    und weiß das integrationsamt um deine situation bescheid ? wie gesagt,mir wurde damals von denen geholfen.
     
  12. Mandelbaum67

    Mandelbaum67 Mitglied

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    Kleiner Tipp, vielleicht können dir die Experten zu "Rheuma und Recht" weiterhelfen. Sie beraten in dieser und der nächsten Woche hier: www.rheuma-liga.de/forum.
     
  13. Mayarmoto

    Mayarmoto Mitglied

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    Kurz zur Wertigkeit von Gutachten: Ein Gutachten der DRV schlägt immer ein Gutachten der Agentur für Arbeit. Klaro schließen sie sich dem an. Da bleibt nur der erneute Antrag bei der DRV und hoffentlich wieder eine Reha in einer passenderen Klinik.
     
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