Ich werde eventuell, unter der Voraussetzung, dass ich gesundheitlich geeignet bin, im öffentlichen Dienst nach TVÖD eingestellt. Eigentlich arbeiten dort nur Beamte. Dem Arbeitgeber hatte ich bereits bei der Bewerbung mitgeteilt, dass mir ein Schwerbehindertenausweis mit 50-Prozent vorliegt. Nun werde ich irgendwann mal zum betriebsärztlichen Dienst hingeschickt. Mir sieht man nicht an, dass ich etwas habe. Meine Frage: Hat der Arbeitgeber dem Betriebsarzt mitgeteilt, dass ich einen Schwerbehindertenausweis habe und den Betriebsarzt beauftragt etwas Bestimmtes zu untersuchen? Oder darf der Arbeitgeber so was nicht. Was muss ich alles dem Betriebsarzt mitteilen oder was nicht? Vielen Dank.
Kommt u.a. auch darauf an, welche Tätigkeit du ausführst, für einen Busfahrer wird die Untersuchung ander sein als für einen Kindergärtner Guckst du z. B. da Mit ein Bisschen googlen ....
Hallo Paulchen, Du hättest Deinem evtl. neuen Arbeitgeber nicht Deine Schwerbehinderung mitzuteilen brauchen, es sei denn, Du hieltest Dich selbst nicht für die angestrebte Tätigkeit geeignet. Dass Du aufgrund Deiner Bewerbund nun evtl. zum betriebsärztlichen Dienst geschickt wirst, hat damit nichts zu tun. Das wird jeder, der Beamter werden will (wahrscheinlich auch Angestellter). Als Beamter steht nach Probezeit und weiteren Jahren irgendwann die Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit an. Damit ist Unkündbarkeit gegeben. Soweit ich weiß, ist das bei einem kranken Angestellten unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ob der potenzielle Arbeitgeber dem Betriebsarzt über die Ausweis informiert hat und dieser etwas Bestimmtes (was soll das sein; der Ausweis ist neutral) untersuchen soll, kann ich nicht beurteilen. Du merkst es vielleicht im Gespräch. Allgemein gilt: im Grunde geht es den Arbeitgeber nichts an, woran Du leidest. Es sei denn...s.o. In diesem Sinne würde ich ein evtl. kommendes Gespräch mit dem Betriebsarzt abwarten und auf Fragen ehrlich antworten. Sollte der Arzt Deine Einsatzfähigkeit aufgrund des Ausweises anzweifeln, kannst Du evtl. kontern, z.B. mit Arztberichten, die über die Befunde und Befindlichkeiten in Deinem Sinne Auskunft geben. Viel Glück und Erfolg, häsin