Einsicht in Gutachten?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Mondtochter, 15. Februar 2008.

  1. Mondtochter

    Mondtochter Neues Mitglied

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    Beiträge:
    3
    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zum Rentenverfahren.... vielleicht wisst Ihr mehr?

    Bei mir wurde bereits 2001 wegen RA und einer Versteifung des Sprunggelenks eine Berufsunfähigkeit durch die BfA festgestellt. Ich bin vor 1961 geboren.
    Damals habe ich keinen Rentenantrag gestellt, da ich weiter arbeiten wollte, was auch immer.
    Ich war über mehrere Jahre schubfrei und irgendwie ging es auch.

    Nun ist seit einem halben Jahr eine Verschlechterung eingetreten und ich kann meine Hände kaum mehr gebrauchen....
    Auf Anraten meines Arztes habe ich im Januar einen Rentenantrag gestellt, auf Berufsunfähigkeit und dieser wurde abgelehnt.

    Wie kann das sein, da meine Gehfähigkeit für immer eingeschränkt sein wird und nun neue Beeinträchtigungen dazugekommen sind?

    Der Gutachter, welcher mich durch die BfA untersuchte, kam mir nicht ganz koscher vor. Ich hätte gerne einen Einblick in das Gutachten, habe ich darauf einen Anspruch? Ist der Rententräger verpflichtet, mir Einsicht in die Akte zu gewähren?

    An den Gutachter komme ich nicht ran... er ist nicht kassenärztlich zugelassen, hat weder einen Eintrag im Telefonverzeichnis und die Untersuchung fand auch in keiner wirklichen Praxis statt!!!
    Die KV hat mir gesagt, dass ich nicht die Einzige bin, die ihn sucht. Hmh...??? Mir ist das Ganze sehr suspekt.

    Habt Ihr eine Idee, wie ich mich verhalten kann? Einen Widerspruch habe ich sofort eingelegt.

    Danke fürs Zuhören und liebe Grüße

    Mondtochter
     
  2. Marimo

    Marimo in memoriam † 28.8.2008

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    Umgebung Göttingen
    Hallo Mondtochter,

    mit dem Widerspruch hast Du ein Recht auf Akteneinsicht. Du kannst entweder Kopien des Gutachters anfordern oder um Einsicht der gesamten Akte z.B. beim Ordnungsamt Deines Heimatortes. Das steht Dir zu, aber Du mußt dazu schreiben, dass Du um Genehmigung bittest, dass Du Dir die Unterlagen kopieren darfst. Es kann aber auch sein, dass die Rentenversicherung nur Kopien der Unterlagen zuschickt. Dann kannst Du auch ersehen, wo dieser Gutachter sitzt, die Adresse muß dadrauf stehen.

    .
     
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