Einkommenssteuerbescheid Krankheitskosten durch Pauschbetrag abgegolten ?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von rheumi67, 25. April 2007.

  1. rheumi67

    rheumi67 Meer u- Strandsüchtig

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    Hallo,
    vielleicht hat jemand Ahnung davon ?:confused:
    Ich habe gerade vom Finanzamt den Steuerscheid 2006 zurückbekommen und dort hatte ich Krankheitskosten , die höher lagen als der Pauschbetrag ( vieles , was die Kasse nicht bezahlt, berücksichtigt , Fahrtkosten , Therapien usw.)geltend gemacht , wo nun das Finanzamt schreibt ,dass diese Kosten durch meinen Behinderten-Pauschbetrag von 570 € (GdB 50 %) abgegolten wären. Ist das so richtig ? ist das nicht unabhängig voneinander zu sehen und zu berücksichtigen ?

    LG rheumi67
     
  2. Kira73

    Kira73 Uveitispapst

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    München
    Hallo,

    nur Kosten , die über dem Pauschbetrag sind können abgesetzt werden.


    Viele Grüße
    Kira
     
  3. Motawa1

    Motawa1 Mitglied

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    Schleswig Holstein
    Pauschbetrag beim GdB

    Hallo rheumi und Kira,

    aaallllsssso bei mir war und ist es so......

    GdB 60 % + Merkzeichen G

    der Pauschbetrag führt dazu, dass ich weniger Abzüge bei den Sozialausgaben habe (steigerung des Nettolohnes), dieser muss von der Gemeinde (FinAmt) in der Lohnsteuerkarte eingetragen werden.

    Dazu gibt es einen Pauschbetrag für Krankheitskosten. Der aber eigentlich gar nichts mit dem o.g. Betrag zu tun hat.

    Merkzeichen G führte ausserdem bei mir dazu, dass Fahrten mit Taxen zu Kliniken, Ärzten etc extra gerechnet wurden, ob das allerdings abhängig vom Sachbearbeiter ist, weiß ich nicht ...

    Grüße
    Mo
     
  4. mondbein

    mondbein Bekanntes Mitglied

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    Hallo allerseits,
    das Thema interessiert mich auch.
    unser Steuerberater ist gerade dabei unsere Erklärung für 2006 auszufüllen.
    Im letzten Jahr war ich in der ganzen Republik bei Handchirurgen und Ärzten, in der Rheumaklinik usw........
    Es kommen mindestens 7000 km nachweisbar zusammen.
    Bisher war ich der Meinung, dass ich diese Fahrten wegen meiner Schwerbehinderung steuerlich absetzen könnte. Unser Steuerberater jedoch sagt, dass das erst ab 8500 km bzw. 2500 Euro Kosten möglich sei (alles alles, was DARÜBER liegt, könne abgesetzt werden).
    Hat vielleicht jemand von euch Ahnung - ist zwar nicht ganz so wichtig, geht ja nur ums liebe Geld - aber krank und vor allem behindert zu sein ist eh so teuer.
    Vielen Dank und liebe Grüße
    Monika
     
  5. kroeti

    kroeti Aktives Mitglied

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    Beiträge:
    334
    Hallo,
    ich gebe nicht bezahlte Arztkosten, Zuzahlungen und Kosten für die Fahrten als Sonderausgaben an. Diese werden allerdings nur berücksichtigt, wenn sie einen gewissen Prozentsatz des Einkommens (dieser abhängig von Familienstand usw.) übersteigt.
    Dies alles ist meiner Meinung nach unabhängig vom Pauschbetrag den man für sein GdB erhält.
     
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