Hallo Stine,

danke für deine Informationen.
Ich wünsche dir, dass du deine geriatrische Reha zeitnah bekommen wirst.
Bei mir wurde vom Medizinischen Dienst bei der Höherstufung des Pflegegrades von 2 auf 3 in dem Gutachten als Begründung für die Zuweisungsempfehlung für eine geriatrische Rehabilität mit stationärer Durchführung vermerkt: "keine ausreichende Mobilität".
Wie du ganz richtig schreibst, ist es auch bei mir tagesformabhängig, ob ich noch einige Schritte laufen kann.
Kann dies für die Krankenkasse, ein Hinderungsgrund sein, mir einen Elektrorollstuhl zu bewilligen?
Eine weitere Frage ist, ob ich nur die Sanitätshäuser auswählen darf, die mit meiner Krankenkasse zusammenarbeiten?
Du schreibst, dass du für längere Strecken einen E-Scooter nutzt. Magst du mir schreiben, welchen du hast? Die Bandbreite ist ja dabei sehr groß.
Selber Autofahren ging für mich vor einiger Zeit noch gut. Ich fuhr allerdings nur kurze Strecken bei uns im Ort. Wir haben zurzeit ein Auto mit Hochsitzen und mit Automatik-Schaltung.
Wurde dir von ärztlicher Seite nicht empfohlen, selbst noch am Steuer zu sitzen?
Rein rechtlich dürfen Menschen trotz Pflegebedürftgkeit ihren Führeschein weiterhin nutzen, was für viele nach einigen Umbauten des Auton auch noch möglich ist.
Liebe Grüße,
Enziane