Kölner
Mitglied
Fristen für AHB beachten
Hallo Murli,
bei meinem letzten KH-Aufenthalt habe ich folgende Info erhalten:
Unter einer Anschlussheilbehandlung (AHB) bzw. Anschlussrehabilitation versteht man eine sich direkt an den Akutkrankenhausaufenthalt anschließende Rehabilitation. Dem Patienten soll dadurch eine möglichst optimale und nahtlose Versorgung gewährleistet werden. Eine AHB soll laut § 40 SGB V und den §§ 13 und 15 SGB VI sofort, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Akutkrankenhausaufenthalts angetreten werden. Wenn die Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit im Vordergrund steht, ist in diesem Fall eine Kostenübernahme grundsätzlich durch den Rentenversicherungsträger (SGB VI) gegeben. Hierzu gibt es Vereinbarungen zwischen den Kranken- und Rentenversicherungsträgern.
Könnte also sein, dass eine AHB wegen dem Gezanke der Kostenträger nicht mehr möglich ist. In diesem Fall würde ich mich aber nicht scheuen sofort einen Reha-Antrag zu stellen.
Liebe Grüße und viel Erfolg beim Kämpfen
Kölner
P.S.: Schau mal in meinen Beitrag http://www.rheuma-online.de/phorum/showpost.php?p=403996&postcount=28
Da schreibe ich etwas über die Fachklinik Bad Bentheim. Auch orthopädisch wärest du da sehr gut aufgehoben. Da du ja aus NRW bist, könnte diese Klinik sowohl für eine AHB als auch für eine Reha interessant sein.
Hallo Murli,
bei meinem letzten KH-Aufenthalt habe ich folgende Info erhalten:
Unter einer Anschlussheilbehandlung (AHB) bzw. Anschlussrehabilitation versteht man eine sich direkt an den Akutkrankenhausaufenthalt anschließende Rehabilitation. Dem Patienten soll dadurch eine möglichst optimale und nahtlose Versorgung gewährleistet werden. Eine AHB soll laut § 40 SGB V und den §§ 13 und 15 SGB VI sofort, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Akutkrankenhausaufenthalts angetreten werden. Wenn die Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit im Vordergrund steht, ist in diesem Fall eine Kostenübernahme grundsätzlich durch den Rentenversicherungsträger (SGB VI) gegeben. Hierzu gibt es Vereinbarungen zwischen den Kranken- und Rentenversicherungsträgern.
Könnte also sein, dass eine AHB wegen dem Gezanke der Kostenträger nicht mehr möglich ist. In diesem Fall würde ich mich aber nicht scheuen sofort einen Reha-Antrag zu stellen.
Liebe Grüße und viel Erfolg beim Kämpfen
Kölner
P.S.: Schau mal in meinen Beitrag http://www.rheuma-online.de/phorum/showpost.php?p=403996&postcount=28
Da schreibe ich etwas über die Fachklinik Bad Bentheim. Auch orthopädisch wärest du da sehr gut aufgehoben. Da du ja aus NRW bist, könnte diese Klinik sowohl für eine AHB als auch für eine Reha interessant sein.
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