Hallo,
ich habe es tatsächlich geschafft eine " Teilweise Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit " anerkannt zu bekommen, da ich vor 1961 geb. bin.
Ich bin allerdings sehr verunsichert, was die sogenannte Hinzuverdienstgrenze angeht.
Man gibt mir jedesmal eine andere Auskunft bei der Deutschen Rentenversicherung.
Mal heißt es, man darf nicht über ca. 850€ hinzuverdienen, da dies die Hälfte des Duchschnittsverdienstes in Deutschland ist, wenn man die volle Rente bekommen möchte.( Ich hoffe die meinen Netto)
Dann sagte man mir, dass der Zuverdienst individuell berechnet wird, jenachdem was man vorher verdient hat.
Was stimmt denn jetzt?
Bin gespannt, wie der endgültige Bescheid aussieht
Danke für jede Antwort.
Frank.H
ich habe es tatsächlich geschafft eine " Teilweise Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit " anerkannt zu bekommen, da ich vor 1961 geb. bin.
Ich bin allerdings sehr verunsichert, was die sogenannte Hinzuverdienstgrenze angeht.
Man gibt mir jedesmal eine andere Auskunft bei der Deutschen Rentenversicherung.
Mal heißt es, man darf nicht über ca. 850€ hinzuverdienen, da dies die Hälfte des Duchschnittsverdienstes in Deutschland ist, wenn man die volle Rente bekommen möchte.( Ich hoffe die meinen Netto)
Dann sagte man mir, dass der Zuverdienst individuell berechnet wird, jenachdem was man vorher verdient hat.
Was stimmt denn jetzt?
Bin gespannt, wie der endgültige Bescheid aussieht
Danke für jede Antwort.
Frank.H