Eine Frage zur Erwerbsminderungsrente

Dieses Thema im Forum "Entzündliche rheumatische Erkrankungen" wurde erstellt von Frank.H, 2. Mai 2010.

  1. Frank.H

    Frank.H Neues Mitglied

    Registriert seit:
    9. Dezember 2003
    Beiträge:
    143
    Hallo,
    ich habe es tatsächlich geschafft eine " Teilweise Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit " anerkannt zu bekommen, da ich vor 1961 geb. bin.
    Ich bin allerdings sehr verunsichert, was die sogenannte Hinzuverdienstgrenze angeht.
    Man gibt mir jedesmal eine andere Auskunft bei der Deutschen Rentenversicherung.
    Mal heißt es, man darf nicht über ca. 850€ hinzuverdienen, da dies die Hälfte des Duchschnittsverdienstes in Deutschland ist, wenn man die volle Rente bekommen möchte.( Ich hoffe die meinen Netto)
    Dann sagte man mir, dass der Zuverdienst individuell berechnet wird, jenachdem was man vorher verdient hat.
    Was stimmt denn jetzt?
    Bin gespannt, wie der endgültige Bescheid aussieht
    Danke für jede Antwort.
    Frank.H
     
  2. Colana

    Colana Musikus

    Registriert seit:
    18. Januar 2004
    Beiträge:
    6.349
    Ort:
    Schleswig-Holstein
    Hallo Frank,

    vielleicht hilft Dir das ja weiter:


    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

    Bei einer „Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung“ bzw. einer „Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit“ (auf diese Rente haben lediglich noch Versicherte Anspruch, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden) beträgt die Hinzuverdienstgrenze bei einer Vollrente das 0,23fache bzw. bei einer Teilrente (halbe Rente) das 0,28fache der monatlichen Bezugsgröße, multipliziert mit den Entgeltpunkten der letzten drei Kalenderjahre.


    Bei den Entgeltpunkten der letzten drei Kalenderjahre kommen immer mindestens 1,5 Entgeltpunkte zum Ansatz. Daher ergeben sich im Jahr folgende Mindest-Hinzuverdienstgrenzen für Bezieher einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung:

    • bei einer Vollrente: 881,48 Euro (West); 781,98 Euro (Ost)
    • bei einer halben Rente: 1.073,10 Euro (West); 951,98 Euro (Ost).

    Hinzuverdienst der Rentenkasse melden!

    Der Hinzuverdienst ist umgehend der Rentenkasse zu melden. Erfolgt dies nicht, drohen den betroffenen Rentnern Rentenrückforderungen seitens der zuständigen Rentenkasse. Auf die Meldepflicht eines Hinzuverdienstes weisen die Rentenversicherungsträger ausführlich in den Bescheiden hin, mit denen die Rente genehmigt wird.
    (Quelle)
     
  3. Maus634

    Maus634 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    24. Juli 2007
    Beiträge:
    565
    Hallo Frank,

    den Betrag, den du hinzu verdienen darfst, rechnet dir die DRV aus, er steht im Rentenbescheid.
     
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