Dringend Hilfe in Sachen Patientenverfügung gesucht

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Nixe, 17. Mai 2003.

  1. Melisandra

    Melisandra immer auf der Suche...

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    Genau diese habe ich mir aus dem Internet gezogen und für mich ausgefüllt.

    Ich möchte mich bei allen für Eure Antworten im Forum und als PN bedanken.
    MfG
     
  2. Sabinerin

    Sabinerin Bekanntes Mitglied

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    reicht Unterschrift?

    Hallo an alle,

    danke Merre, für den Vordruck der Patientenverfügung!!

    Mein Mann und ich haben vor zwei Jahren unser Testament gemacht, was in der Familie großen Wirbel verursachte. Wir wurden mit Äusserungen bedacht, die mich tlw. sehr erschreckten *kopfschüttel*

    Zugegeben, es war keineswegs einfach. Aber als wir alles schriftlich niedergelegt und unsere Schwester informiert hatten, wo sich eine Kopie und das Original befinden, war es eine große Erleichterung, sogar für meinen Mann, der anfangs dem sehr ablehnend gegenüber stand.

    Nun fehlt noch diese Patientenverfügung. Reicht die Unterschrift zweier Personen Zuhause oder muß man dies vor dem Notar machen??

    Vielen Dank für Eure Infos
    Sabinerin
     
  3. Melisandra

    Melisandra immer auf der Suche...

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    Hallo Sabinerin,

    normalerweise reicht es, wenn derjenige der die Verfügung ausstellt, dies mit seiner Unterschrift bestätigt und 2 Personen dies ebenfalls mit Unterschrift bestätigen. Allerdings ist es in unerem Staate natürlich immer besser, alles direkt beim Notar zu hinterlegen, damit es auch "notariell abgesegnet" ist.

    Ich hätte vor diesem Vorfall auch nie gedacht, dass es Ärzte gibt, die diese Patientenverfügung ignorieren und nicht beachten. Aus den Aussagen, der RO-ler geht ja hervor, dass hier auch von Arzt zu Arzt unterschiedliche Reaktion erfolgt.

    Deshalb denke ich, dass die Patientenverfügung, wenn sie notariell beglaubigt ist, wahrscheinlich für manchen Arzt eine größere Aussagekraft hat, auch wenn das in meinen Augen Unsinn ist.

    LG
     
  4. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    ein sehr wichtiges und auch nicht einfaches thema...

    war gerade selber bei zwei informationsveranstaltungen zu dem thema von der diakonie aus.

    fragt doch auch mal bei euch nach, ob es solche informationsabende gibt.

    auf alle fälle haben die kommunen oft auch broschüren zu dem thema vorsorgevollmacht (für eine dritte person des vertrauens), denn eine betreuung wird ja auch durch das amtsgericht in auftrag gegeben. und durch eine vorsorgevollmacht würde man dieses umgehen und diese VV ist auch wichtig, um nachher eine patientenverfügung ggü. den jeweiligen stellen durchzusetzen.(auch wenn die ärzteschaft dies nicht anerkennen muß.....).

    auch hospize sind geeignete ansprechpartner.

    ich versuche hier mal einige dinge auszudrücken, die sehr intensiv besprochen wurden (ist mein zweiter versuch,bin eben abgestürzt...*schluchz*), wie auch interessante links dazu:

    1) die verfügung kann aber muß nicht handschriftlich erfolgen (im gegensatz zum testament), muß auch nicht vom notar beglaubigt werden-aber kann. sie kann auch mit schreibmaschine/pc oder sogar per videobotschaft ausgedrückt werden.(nicht alle bundesländer erlauben es, das die patientenverfügungen hinterlegt werden.nrw z.b. nicht)
    wichtig ist dabei nur:

    man sollte die verfügung jedes jahr wieder hervorholen um sie nochmals zu bestätigen:z.b.:
    "diese verfügung ist immer noch ganz in meinem sinne und soll weiterhin gültigkeit behalten" mit datum und unterschrift ergänzen.(um den evtl. äußerungen entgegenzuwirken, das diese verfügung zu alt sei)(was beim notar natürlich mit kosten verbunden ist).

    eine verfügung kann z.b. auch ein hausarzt insofern bestätigen, das man im vollbesitz seiner geistigen kräfte war.(muß aber nicht)

    2)des weiteren sollte ein hinweis (das eine vorhanden ist und wo sie aufbewahrt wird) auf solch eine verfügung immer bei sich getragen werden (beim ausweis wo auch der organspenderausweis sein sollte wie auch die zu für den notfall zu benachrichtigenden personen benannt sind.)
    bei häufigen reisen sollte man eine ausfertigung mit orginalunterschrift immer bei sich tragen.

    3) zu einer patientenverf. gehört auch immer eine vorsorgevollmacht.
    es muß ja einen geben, der die zu papier gebrachten wünsche für einen durchsetzen kann.

    dabei ist es wichtig im vorfeld über die eigenen wünsche mit dem bevollmächtigten zu reden (besser wäre es auch zwei bevollmächtigte zu benennen, für den fall,das der erste verhindert oder selber krank ist)denn er soll ja im falle eines falles diese zu papier gebrachten wünsche durchsetzen.

    4) dann zum thema "bankvollmachten":

    da ich selber früher dort beschäftigt war, kenne ich diese problematik nur allzu gut:

    eine konto/depotvollmacht ist nicht generell über den tod hinaus gültig.das ist von institut zu institut verschieden.fragt deshalb dort einfach mal nach und laßt euch die verschiedenen formen erklären (wenn nicht bereits geschehen).

    es ist immer wichtig eine Bankvollmacht für eine person des vertrauens abzugeben. und meist reicht nicht nur eine vollmacht für den ehepartner.

    denn was viele nicht bedenken:
    wenn man in urlaub oder sonstwo hinfährt ist der ehepartner meist dabei und dann hilft diese vollmacht nicht allzu viel weiter. also immer nochmal über eine dritte person nachdenken.

    für den todesfall:wenn man zu lebzeiten keine vollmacht abgeben möchte (was ich selber nicht befürworte, aber das muß jeder selber für sich entscheiden) kann dies aber für den fall des todes dann machen.

    ansonsten müssen die "erben" sich erst einen erbschein beim amtsgericht holen und das kann sehr lange dauern.(allerdings können die beerdigungskosten ohne vollmacht vom konto des betreffenden bezahlt werden -allerdings ohne grabstein-der gehört nicht dazu).

    safe/schließfach: viele konto/depotvollmachten gelten auch nicht für ein schließfach.da muß dann eine separate vollmacht her.
    (sorry,wenn ich das alles hier noch angeführt habe, aber das gehört meines erachtens zur vorsorgevollmacht-denn die kann auch die finanzen betreffen,hat dann aber ggü.den finanzinstituten keine gültigkeit-sie müssen diese also nicht akzeptieren.)



    hier gibt es ganz viele infos rund um verfügungen........
    http://www.ruhr-uni-bochum.de/zme/verfuegungen.htm

    hier gibt es mal eine kurzversion zu einer patientenverfügung:

    http://www.dueren.de/downloads/pdfs/Vordruck_Patient.pdf

    und hier mal mit ganz vielen infos und hinweisen:(wurde von einem arbeitskreis vorsorge zusammengestellt-die mitarbeiter sind auch auf dem deckblatt näher erläutert.. und ist dementsprechend umfangreich aber auch sehr viel mit gedankenansätzen verbunden......,was ich für mich sehr hilfreich empfinde).

    http://www2.justiz.bayern.de/daten/pdf/vorsorge2004.pdf


    ich für mich habe noch nicht alles vollzogen, finde aber diese entscheidung eine sehr wichtige und bin bereits durch viele hinweise aus der justizverfügung auch oftmals in meinen wünschen verunsichert worden bzw. ich konnte einiges sogar garnicht sosehr klar und deutlich für mich ausdrücken.

    aber vielleicht hilft es euch ein wenig weiter.

    in diesem sinne einen angenehmen tag wünscht euch

    liebi:)

    wünsche können sich z.b. auch auf die nahrungsaufnahme beim füttern ergeben (wenn man gewissen dinge nicht mag und dieses auch im alter nicht will z.b. spinat oder milchsuppe etc.), oder aber "ich möchte das zuerst alle mittel in erwägung gezogen werden, z.b. hausumbau oder wohnungsumbau oder badverbreiterung etc. die es zulassen, das ich daheim bleibe, bevor ich in einem heim untergebracht werde.und dafür sollen auch die vorhandenen finanz.mittel eingebracht werden....etc.)
     
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