Mimmi, kann ich mir vorstellen, dass du sauer bist. Ich hoffe, die kommen nächste Nacht und die folgenden nicht wieder....weder bei dir noch hier.
Hallo, gestern kam der Widerspruchsbescheid von der Dt. RV: EU-Rente abgelehnt. Im Oktober werde ich von der KK ausgesteuert. Wenn das AA sich nach dem richtet, was die Dt. RV geschrieben hat, entscheiden allein meine orthopädischen Probleme darüber, ob ich arbeitsfähig bin oder nicht. Schmerzen (Fibro), Konzentrationsprobleme, Juckreiz, Durchfall etc. scheinen unwichtig.Kann man nicht messen oder auf einem Bild sehen, sind also nicht vorhanden... Ich weiß noch nicht, wie es weitergeht, ob ich danach ALG I bekomme oder arbeiten soll, wer die Medikamente bezahlt usw. Aber schön, wenn ich keine Medis mehr bekomme, erledigt sich das Thema Rente vielleicht ganz. Wenn ich Glück habe, bekomme ich einen Schlaganfall (wie alle Frauen aus der Familie meiner Mutter) und die müssen nie mehr irgendeine Rente zahlen. Scheinbar muss man erst tot umfallen, bevor geglaubt wird, dass man krank ist.
Oh Mieze, das ist ja richtig Schei**! Kannst du da jetzt gar nichts mehr machen? Widerspruch zum Widerspruch sozusagen...
@Mietze, gegen die Ablehnung der Rente steht Dir innerhalb der Frist der Klageweg offen. Am besten mit Hilfe eines Fachanwalts für Sozialrecht. Ganz wichtig sind in jedem Fall aussagekräftige(!) Berichte, die zu Deinen Einschränkungen, die die Arbeits(un-)fähigkeit verursachen, Auskunft geben. Gruß, o-häsin
Liebe Mieze, solltest du keine Rechtschutzversicherung haben, dann wäre eine Mitgliedschaft beim VDK eine Möglichkeit. Es ist ein Sozialverband, also kein privates Unternehmen. Meine Eltern waren da Mitglieder und sie beraten einen bezüglich Sozialversicherungen, also Krankenkasse, Rentenamt und Arbeitsamt. Sie erledigen den Schriftverkehr und man hat auch Rechtschutz in diesem Bereich. iIh weiß nicht mehr genau wie hoch der Mitgliedsbeitrag ist jährlich aber ich glaube keine 100 Euro. Ich möchte da selbst mal demnächst beitreten. Alles Liebe Allina
https://www.beratung-kann-helfen.de/widerspruch-und-klage/klage @Mieze1960 Berlin hat gute Anlaufstellen die helfen. Würde da auf jeden Fall mal nachhören.
Der Ausgewogenheit wegen: es gibt auch den Sozialverband Deutschland. Beide, VDK und SoVD, sind, wie ich höre und lese, von Ort zu Ort unterschiedlich in ihrer Güte.
Schon wieder hat der Augenarzt bei einer Routine-Kontrolle in beiden Augen Entzündungen gesehen, dabei habe ich selbst gar nichts bemerkt, nur ein Herpes im linken Mundwinkel . Also wieder Augen zu lassen, nix lesen, wenig Computer, wenig Fernsehen, keine Anstrengungen und in ein paar Tagen wieder zur Kontrolle. Kortison vertrage ich nicht und die meisten Augentropfen auch nicht mehr. Soll Ibu-Tbl. nehmen und Nevanac-Augentropfen. Könnte heulen . Luna-Mona
Bitte nicht, sonst sind ja die Tropfen wieder weg - Scherz beiseite: ich kann Deinen Frust verstehen und wünsche Dir baldige Besserung
Sobald ein Anwalt tätig werden muß, muss man den noch extra bezahlen. Der Mitgliedsbeitrag deckt nicht alle Leistungen ab!
Danke für die Info, den Sozialverband kannte ich nicht. So hat man wenigstens mehr Auswahl. Ich werde mich mal erkundigen werde das bessere Angebot hat. Denn ich möchte schon seit ewigen Zeiten Mitglied werden.
Ich bin zwischenzeitlich wieder ausgetreten. Ich will das nicht verallgemeinern, aber die hiesige Stelle hat mich nicht gut, bzw sogar falsch beraten, so dass ich furchtbar viel Ärger, Lauferei und Nervenstreß hatte. Mein persönlicher Anwalt hat mehr gebracht als der ganze Verein da und den Rentenantrag habe ich mit Hilfe der Rentenversicherung gestellt. Ich wüsste für mich persönlich nicht, was ich da noch sollte.
Kleiner Nachtrag: wer noch keine Rechtsschutzversicherung hat, sollte eine abschließen. Für uns hat die sich schon mehr als gelohnt.
Ja Maggy, ich glaube auch, dass ich eine Rechtsschutzversicherung abschließen werde. Ich muss mich mal durch die Tests des Verbraucherschutzes durchkämpfen.
Die Klage vorm Sozialgericht ist erstmal Gerichtskostenfrei. Muss aber fristgerecht sein. Was Anwaltskosten angeht muss man erfragen,
@Maggy, das war bei mir und dem vdk aber nicht der fall,ich mußte nur einmal etwas für schriftkram bezahlen,das der anwalt aufgesetzt hat (ich meine 20,-) alles andere hat bei mir der vdk übernommen............und das waren mehrere schriebe vom anwalt verfasst,inklusive klage. ist aber auch schon sehr lange her.................mein lima war jetzt dort wegen ärger mit der krankenkasse und da hat der anwalt vom vdk auch ein schriftstück aufgesetzt für um die 20,- und es war alles zu unserer zufriedenheit geregelt.
@Katjes, das wird wahrscheinlich auch jede Organisation anders handhaben. Ich weiß die Leistungen und die dazugehörigen Preise nicht mehr, vielleicht hat sich da auch schon wieder was geändert. Natürlich ist das allemal günstiger, als wenn man den Anwalt komplett selbst bezahlen muss, aber eine Versicherung ist vielseitiger. Wir haben die wirklich schon oft in Anspruch genommen.
Ein Anwalt vorm Sozialgericht ist nicht kostenfrei. Allgemein gilt aber, dass die Gegenseite die Kosten zu übernehmen hat bzw. dazu verurteilt wird, wenn dies im Klageantrag enthalten ist und man den Prozeß gewinnt. (Damit wird quasi unterstellt, dass der Klagegegner Verursacher für die Beauftragung eines Rechtsbeistandes (Anwalts) durch einen Rechtsunkundigen war). Eine andere Möglichkeit ist noch, bei geringem Einkommen Prozeßkostenhilfe (für die Anwaltskosten) beim Gericht zu beantragen. Die erhält man dann, wenn bei bestimmtem, geringem Einkommen auch die Klage nicht aussichtslos ist, was dort mitgeprüft wird. ist halt von Ort zu Ort verschieden, wie schon geschrieben. Bei einer Rechtsschutzversicherung ist es m.E. wichtig, dass beim Antrag auf Übernahme des Rechtsschutzes nicht die Versicherung entscheiden kann, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat, sondern dies beim Anwalt liegt und man ihn sich selbst aussuchen kann.